Donnerstag, 28. April 2011

Sonderspendenaktion

Die Verantwortlichen der „Netzwelt.de – Spendenaktion für Betroffene in Filesharingverfahren“ geben heute den offiziellen Startschuss zu einer Sonderspendenaktion.

Warum eine „Sonderspendenaktion?“

Eine Sonderspendenaktion ist notwendig, da der Kern der "Netzwelt.de-Spendenaktion" als reine Riskenabdeckung für normale Filesharingverfahren gegründet wurde. Das heißt, wenn wie „üblich“ eine beliebige Abmahnkanzlei selbst Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz für einen Rechteinhaber geltend macht.

Die Sonderspendenaktion soll davon abweichende Aktivitäten die eine spezielle Kanzlei betreffen begleiten.

Bitte daher für die Sonderspende den Verwendungszweck „Bretten“ angeben!!!!
Bitte geben Sie keine weiteren Angaben im Verwendungszweck an!!!


Abweichende Aktivitäten meint beispielsweise, wenn Abgemahnte die Ihnen entstandenen eigenen Rechtsanwaltskosten bei der Abwehr der Abmahnung gerichtlich geltend machen und eventuell eigene Schadensersatzansprüche vorbringen.

Bitte ausdrücklich beachten: Damit ist nicht gemeint, dass Abgemahnte die eigenen Rechtsanwaltskosten durch die Sonderspendenaktion erstattet bekommen.

Was bisher geschah

Wie in den Berichten in der Lokalpresse nachzulesen (Erster Link – Zweiter Link) trafen sich am 12.04.2011 in Bretten Betroffene einer Abmahnkanzlei aus Ettlingen, die sich gegen den erhobenen Vorwurf über Ihren Internetanschluss sei es zur Verbreitung von pornographischem Material in „Tauschbörsen“ gekommen vehement zur Wehr setzen.

Bereits am 10.02.2011 zeigte der intensiv in Fachkreisen und Medien diskutierte Beschluss des Oberlandesgerichts in Köln, Aktenzeichen: 6 W 5/11 auf, dass im Mindesten von einer extremen und nie dagewesenen „Fehleranfälligkeit“ im ermittlerischen oder datenverarbeitenden Bereich auszugehen ist.

Damit sich jeder ein eigenes Bild machen kann zeigen wir heute das ominöse Beweisstück aus dem Verfahren vor:



Eine Erklärung der Gruppierung (Rechteinhaber, Anwaltskanzlei, Loggerbude) steht bis heute noch aus. Anfragen zu Abmahnungen werden manchmal mit dem lapidaren Verweis zurück gewiesen, man werde die Sache nun nicht weiter verfolgen. Andere Anfrager erhalten keine Antwort zu den gesetzten Fristen.

Weitere Absurditäten konnten mittlerweile erforscht werden, wobei sich allerdings zeigt, dass das Landgericht in Köln Akteneinsichts- anfragen vermehrt monatelang buchstäblich liegen lässt. Es ist zu vermelden, dass einzelne IP-Stränge durch die Deutsche Telekom aus der Region Karlsruhe in andere Regionen verlegt wurden. Nun erhalten keine Bürger aus dem Raum Karlsruhe Abmahnungen mehr, sondern plötzlich ist nach Angaben der Abmahnkanzlei zB die Region Hannover das Zentrum der deutschen Pornographieverbreitung.

Das Verhalten der zuständigen Staatsanwaltschaft in Karlsruhe bezüglich den bisher geschalteten Strafanzeigen besteht aus: Abwimmeln der Betroffenen. Trotz Vorlage eindeutiger Tatsachen die einen Anfangsverdacht begründen werden Ermittlungen in diesem potentiellen Millionenbetrug strikt abgelehnt.

Es ist fest zu stellen, dass viele Abgemahnte nun auf Ihren eigenen Rechtsanwaltskosten sitzen bleiben sollen. Es ist fest zu stellen, dass viele Abgemahnte Strafanzeige erstatteten, jedoch die (General-) Staatsanwaltschaft in Karlsruhe keine strafrechtlichen Ermittlungen einleiten möchte. Die Betroffenen wollen sich dies nicht gefallen lassen.

Im zivilrechtlichen Bereich müssen nun eventuell kostspielige und im Ergebnis unsichere Verfahren geführt werden. Die strafrechtliche Seite muss neu aufgerollt werden. Es drohen Kosten im mittleren 4-stelligen Bereich.

Daher möchten die Verantwortlichen der „Netzwelt.de – Spendenaktion für Betroffene in Filesharingverfahren“ Personen, die solche immensen Risiken eingehen unterstützen. Es soll die vorhandene Logistik der Spendenaktion den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ruft man zu einer Sonderspendenaktion auf.

Als Grundstock und Startschuss stellte Herr Rechtsanwalt Marcus Dury, Saarbrücken 200,00€ zur Verfügung um die geneigten Leser zu animieren.

Die Organisation

Selbstverständlich muss jedoch diese Sonderaktion unseren Grundlagen entsprechend ausgestaltet sein. Die Grundlagen erfährt man aus der veröffentlichten Satzung.

1. Spendenkonto

Spendenkonto
Konto Nr. 163 675
BLZ 260 500 01
Sparkasse Göttingen
Inhaber: just law Rechtsanwälte
BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21GOE
IBAN-Nummer: DE24 2605 0001 0000 1636 75

Bitte für die Sonderspende den Verwendungszweck „Bretten“ angeben!!!!
Bitte geben Sie keine weiteren Angaben im Verwendungszweck an!!!


Die Spendengelder für diesen Verwendungszweck werden gesondert behandelt, ausgewiesen und verbleiben selbstverständlich zweckgebunden, werden also nicht anderweitig eingesetzt.

2. Zweckbindung

Unterstützung zivil- oder strafrechtlicher Aktivitäten von Betroffenen in Bezug auf den erwähnten Beschluss des OLG Köln.

Bitte nochmals beachten: Damit ist nicht gemeint, man bekäme zB außergerichtliche Kosten für die Abwehr der Abmahnung erstattet. Es werden hier nur Gerichtsverfahren unterstützt (Vorschuss Gerichtskosten, Anwaltskostenüberschüsse, etc...)

Der Bezug zum Beschluss des OLG Köln stellt rechtlich klar, dass über einen zivilrechtliches Beschwerdeverfahren genau definierte Tatsachenbehauptungen möglich sind, die auch ausreichen um in der Gesamtschau und im Einzelfall ein strafrechtlich relevantes Verhalten vermuten zu können. Etwaige andere Meinungen werden von den Verantwortlichen der Spendenaktion nicht geteilt.

3. Bilanzierung

Die Bilanzierung erfolgt wie üblich monatlich. Die Veröffentlichung von Einzelspenden erfolgt anonym. Die Ausschüttung erfolgt anteilig!

4. Auszahlungen

Anspruchsberechtigte sollten sich zügig und formlos bei den folgenden Adressen melden.

- Frau Princes15114, Moderation Netzwelt.de - Spendenentscheiderin
- Herr Shual, Organisation
- Rechtsanwalt Marcus Dury, Wirtschaftlich Berechtigter Netzwelt.de-Spendenaktion, Spendenentscheider

5. Entscheidungsträger + Ablauf

Der formale Ablauf der „regulären“ Spendenaktion muss eingehalten werden. Die Anspruchsteller erhalten Unterstützung im Ausfüllen der Spendenantragsformulare. Die Entscheidung über Auszahlungen liegt formal bei den eingesetzten Entscheidern der „Netzwelt.de-Spendenaktion“. Der Rechtsweg ist wie üblich ausgeschlossen. Die Spender erklären sich mit der Satzung der „Netzwelt.de-Spendenaktion“ per Zahlung einverstanden. Ansprüche aus einer Spende resultieren nicht.

Selbstverständlich wird über jede Bewegung, Aktivität, Auszahlung, Ergebniss, etc... mit den Initiatoren aus Bretten kommuniziert.

Es wird nach der Erfahrung nur mit wenigen Personen gerechnet, die sich tatsächlich entscheiden langwierige und komplizierte Verfahren anzustrengen. Es wird dennoch gebeten keine sinnlosen Aktionen in irgendeiner Richtung anzustrengen. Es wird in der Kürze der Zeit nicht möglich sein einen „Riesenbetrag“ zu sammeln. Es wäre wünschenswert wenn man die Ergebnisse sinnvoller Aktionen abwartet. Diese werden auch detailliert dargestellt. Bei Streitfällen wird wie üblich eine gesonderte (anwaltliche) Schiedsstelle benannt und angerufen.

6. Zeitdauer und Abschluss

Die nun anzustrengenden Verfahren können durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen, womit eventuell zwei Jahre gemeint sind. Eine erste Schlussbilanzierung wird auf den 30.04.2013 angesetzt.

Mit dem Abschluss aller Verfahren ist die Sonder-Spendenaktion beendet. Ein möglicher Überschuss an Spenden wird nach Abschluss ermittelt. Ein dreistelliger Überschuss wird in die reguläre Spendenaktion überführt. Sollte der Überschuss die Marke 1.000,00€ überschreiten wird durch die Entscheidungsträger der „Netzwelt.de-Spendenaktion“ ein Verwendungsvorschlag erarbeitet und mit Einspruchsfrist von 30 Tagen veröffentlicht.

Freitag, 8. April 2011

Monatsbilanz zum 31.03.2011

I - Spendeneingänge im März 2011

01.03.2011 UJOS 2. SPENDE +++ 10,00
02.03.2011 Gegen den Abmahnwahn +++ 10,00
04.03.2011 STAERKE ZEIGEN +++ 20,00
14.03.2011 SPENDE AN IG NETZWELT +++ 500,00
16.03.2011 A.B. Spende +++ 100,00
21.03.2011 SAATMANN TOR +++ 20,00
22.03.2011 ATTACKER GEGEN DEN ABMAHNWA­HN +++ 10,00
25.03.2011 F.O.F. +++ 50,00
30.03.2011 F.S. +++ 50,00

Eingang März 2011 = 770,00€
Gesamtstand 31.03.2011 = 11.803,91€

II - Auszahlungen

01.03.2011 - Gebühren Konto --- 0,55€
16.03.2011 - AG Köln AZ. 125 C 676/09 --- 300,00€
29.03.2011 - AG N. 1xx C xxx/xx --- 12,00€
29.03.2011 - OLG Köln 6 U xxx/10 --- 388,00€
Gesamtstand 31.03.2011 = 1.227,92€

Kontostand 31.03.2011 = 10.575,99€

Dienstag, 29. März 2011

Update 30.03.2011

Auszahlungen der Spendenaktion in Höhe von 400,00€ angewiesen

Zwei weitere Entscheidungen der Netzwelt.de-Spendenaktion wurden durch das Gremium Anfang dieser Woche getroffen.

- Zu Vorbereitung einer im Mai anstehenden mündlichen Verhandlung in einem laufenden Rechtsstreit, in der ein Sachverständiger gehört wird wurden per Akteneinsicht am Auskunftsgericht LG Köln Vergleichsdaten angefordert. Dem Antrag auf Übernahme der Kopierpauschale wurde zugestimmt. Die Überweisung in Höhe von 12,00€ wurde veranlasst.

- Damit eine Berufungsverhandlung in einem Rechtsstreit am Oberlandesgericht Köln statt finden kann mußte ein Beklagter den notwendigen Kostenvorschuss in Höhe von 388,00€ an die Gerichtskasse leisten. Der Erstattung wurde zugestimmt und der Betrag angewiesen.

Über den Verlauf der Verfahren und damit auch die "Endabrechung "wird berichtet.

Mittwoch, 16. März 2011

Update 17.03.2011

Update I
Die Netzwelt.de-Spendenaktion bedankt sich recht herzlich bei

H2 media factory GmbH, 22607 Hamburg für eine Einzelspende in Höhe von 500,00€. Ebenso bedanken wir uns bei Rechtsanwalt Marcus Dury für eine pro bono-Arbeit im angesetzten Wert von 150,00€ in einem von der Spendenaktion begleiteten laufenden Verfahren.

Update II

Auszahlung der Spendenaktion aus humanitären Gründen in Höhe von 300,00€ angewiesen


Schon die Wahl des Gerichtsstandorts sorgte für Kopfschütteln bei dem erkennenden Richter: Eine dreifache Mutter, alleinerziehend und Hartz-IV-Empfängerin aus Norddeutschland wurde von der Firma eines "international begehrten DJ und Produzenten" auf die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von über 1.250,00€ in Köln in Anspruch genommen (AG Köln 125 C 676/09). Die beiden heranwachsenden Töchter und die Mutter stritten die vorgeworfene Tathandlung ab, während der "international begehrte DJ und Produzent" über seine Prozessbevollmächtigten mitteilen ließ, dass eine Überprüfung der Surfgewohnheiten der Mutter im Internet doch klar erkennen ließe, sie habe selbst einen bestimmten Sampler im Internet in Tauschbörsen angeboten und damit auch die Rechte des "international begehrten DJ und Produzenten" verletzt.

Der alleinerziehenden Mutter wurde zwar (sehr verspätet) für das Verfahren Prozeßkostenhilfe bewilligt, aber die erste richterliche Einschätzung und vor allem der Umstand, dass Sie eine schwerstbehinderte dritte Tochter zu Hause zu pflegen hatte und ihr somit eine mehrtägige Reise nicht zumutbar gewesen wäre zwangen die Beklagte einem richterlichen Vergleichsangebot zuzustimmen.

Zwar werden von der Netztwelt.de-Spendenaktion Vergleiche "ungern" unterstützt, jedoch kam in diesem Fall eine humantäre Ausnahme zum Tragen. Insofern beschloss das Entscheider-Gremium die Linderung der Belastung durch eine Einmalzahlung in Höhe von 300,00€.

Montag, 28. Februar 2011

Monatsbilanz zum 28.02.2011

I - Spendeneingänge im Februar 2011

01.02.2011 Waldi2010 +++ 30,00
01.02.2011 AKZ 00122-11 +++ 202,30
02.02.2011 UJOS 1. SPENDE +++ 10,00
03.02.2011 PANIK SAGT ABERMALS DANKE FUER EURE HILFE +++ 50,00
04.02.2011 WW UND WEITER SO +++ 20,00
04.02.2011 LIEBER HIERHER ALS NACH BERLIN... +++ 30,00
07.02.2011 MONK +++ 10,00
07.02.2011 PRAXISGEBÜHR DR. MUERTE +++ 20,00
10.02.2011 GEGEN DIE ABZOCKE +++ 50,00
17.02.2011 EVILSCHU­RKY SAGT DANKE +++ 25,00
17.02.2011 SPENDE +++ 20,00
25.02.2011 F.S. +++ 50,00
28.02.2011 OH-SCHRECK +++ 100,00

Eingang Februar 2011 = 617,30€
Gesamtstand 28.02.2011 = 11.033,91€

II - Auszahlungen

01.02.2011 - Gebühren Konto --- 0,55€
Gesamtstand 28.02.2011 = 527,37€

Kontostand 28.02.2011 = 10.506,54€

Dienstag, 1. Februar 2011

Monatsbilanz zum 31.01.2011

I - Spendeneingänge im Januar 2011

03.01.2011 AMEPA +++ 50,00
04.01.2011 GRUEssE AUS Wxxx, UND NOCHMALS VIELEN DANK +++ 50,00
05.01.2011 SKATMANN­TOR +++ 20,00
06.01.2011 WALLERKALLE +++ 20,00
06.01.2011 MONK +++ 20,00
07.01.2011 KROSTI +++ 50,00
10.01.2011 FUER DIE KRIEGSKASSE MEIER +++ 50,00
10.01.2011 NUR DIE NACKTE WAHRHEIT +++ 30,00
20.01.2011 F.S. +++ 50,00
21.01.2011 HUBIBAXE +++ 20,00
25.01.2011 DIGITALT­OM DANKE ANS FORUM +++ 20,00
25.01.2011 GRAVE +++ 50,00
25.01.2011 A.W. +++ 30,00

Eingang Januar 2011 = 460,00€
Gesamtstand 31.01.2011 = 10.416,61€

II - Auszahlungen

Gesamtstand 31.01.2011 = 526,82€

Kontostand 31.01.2011 = 9.889,79€

Montag, 17. Januar 2011

Unterstützungsleistungen der Spendenaktion

Anlässlich der Veröffentlichung der Jahresstatistik „Abmahnwesen Deutschland“ vom 14.01.2011 wurde in dieser kurz ein geringfügiger Teil der Unterstützungen des Jahres 2010 benannt. In der Folge nun eine etwas ausführlichere Betrachtung.

A. Modell „Rettungsschirm“

Die eingerichtete Prozesskostenriskenabdeckung in „Filesharingverfahren“ versucht auf den Umstand einzugehen das in der Regel willkürlich ausgesuchte normale Privathaushalte mit Forderungen von Einzelpersonen, aber auch großindustriellen Klagegemeinschaften oder durchorganisierten Inkassogesellschaftsklagen konfrontiert werden.

Privathaushalte sind oftmals durch ihre berufliche Funktion, durch soziale Schwächen, durch vorhandene Krankheiten oder Behinderungen und durch mangelnde Kenntnisse im Bereich Zivilrecht geprägt. Die Spendengelder sollen den jeweiligen Personen möglichst den finanziellen Entscheidungsdruck nehmen, damit ihre Entscheidung zu dem Verfahrensverlauf sich allein auf den tatsächlichen Begebnissen des Einzelfalls begründet. Es soll bei ihnen eine freiere Wahl stattfinden, die auf einer realistische Einschätzung basiert. Dabei sind auch weitere -stets kostenlose- Punkte den Beklagten vermittelbar: Rechtslagen können transparent dargestellt werden. Die jeweiligen Betreuer können Entwicklungen an Gerichtständen und Formalien in „Echtzeit“ übermitteln. Es sind Ansprechpartner vorhanden die jederzeit zur Verfügung stehen.

Mit diesem Modell werden jedoch die rechtsanwaltlichen Pflichten innerhalb der Verfahren nicht ersetzt. Der jeweilige Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin hat pflichtgemäß die gerade finanziell beste und maximale Lösung der beklagten Personen zu ermitteln. Ebenso ist der komplette rechtliche Bereich unter alleiniger Verantwortung der jeweiligen Rechtsanwälte. Sie sollen sich ebensowenig von einer Unterstützungsleistung abhängig machen.

Üblicherweise ist dabei das Mittel des gerichtlichen Vergleichs immer noch die erste Wahl um den Ausgleich zwischen finanzieller Absicherung und normalem Verlauf eines Verfahrens herzustellen. Liegt im gerichtlichen Vergleich das maximale das ein Rechtsanwalt für einen Mandanten erzielen kann, oder liegt die persönliche Entscheidung des Beklagten darin das Verfahren abzukürzen wird die Absicherung durch die Spendenaktion erst dann aufgehoben wenn dieser Vergleich hergestellt wurde.

B. Auszahlungen

Daher werden sich auch die Auszahlungen der Spendenkasse auf wenige Verfahren beschränken. Diese Verfahren beinhalten dann aber eine entsprechend überdurchschnittlich hohe finanzielle Belastung für die Beklagten. Gleichzeitig ist mit enormen Zeitabständen zu rechnen. Im Beispielverfahren AG Köln, Az. 125 C 602/09 ist ein Urteil bei einer aktuellen Verfahrensdauer von 13 Monaten nicht erfolgt. Sollte der Prozess noch das OLG Köln beschäftigen zeichnet sich eine zweijährige Verfahrensdauer ab in der die Kostenrisiken für die Beklagten explodieren können.

Insofern sind die bisherigen direkten Überweisungen eher marginal einzustufen. Denn es gab schlicht noch keine endgültigen Urteile von Verfahren die sich im Spendenprogramm befinden. Dies wird sich aber sicherlich im Verlauf des Jahres 2011 ändern.

Es sei dabei auch ausdrücklich hingewiesen, dass verschiedene Kanzleien Vorschusszahlungen wünschen, Rechtsanwälte dahingehend eventuell gegenüber ihren Kanzleien verpflichtet sind, oder die Betreuung des Spendenkontos mit Rechtsanwälten solche Situationen bespricht.

Sonderanfragen sind dabei stets möglich.

Zu beachten ist auch, dass weder ein „üblicher Ablauf“ noch ein gültiger Schätzwert in Filesharingverfahren existiert. Betritt jemand den Gerichtsaal in der ersten Instanz um ein Urteil zu erzielen weiß er nicht welche tatsächlichen Risiken nach 1,5 Jahren abzudecken sind. Natürlich korrespondieren die Verfahrensabläufe daher mit den in der Satzung benannten Kriterien. Abweichungen von der Regel sind ... die Regel. Es sei hier als Beispiel ein Verfahren genannt in dem die Klägerin Insolvenz anmelden musste. Nun ruht das Verfahren. Der weitere Verlauf ist ungewiss. Solche Dinge sind nicht vorhersehbar. Aber die möglichen finanziellen Auswirkungen sind abdeckbar.

C. Aktuelle Verfahren


Die aktuell von der Spendenaktion begleiteten Verfahren umfassen einen Schätzwert von 16.750,00€ bei einem Spendenstand von ca. 9.336,00€ zum Jahresende. Die oben angesprochene Verfahrensdauer erlaubt hier weiterhin eine Abdeckung der Ereignisse auch wenn man bei künftigen Anfragen (zum Beispiel Klagen durch die Kanzlei Waldorf am Gerichtsstandort München) überaus vorsichtig mit Zusicherungen sein wird und muss.

Von einer „allgemeinen“ Kostenrisikenabdeckung“ in Form einer „Versicherung“ ist man sehr weit entfernt.

Die Rate der aktuellen Klagen im Programm der Spendenaktion ist jedoch überaus hoch. Nach der Korrektur durch die Vergleiche in den Verfahren Köln + Düsseldorf gegen Mandanten die von der Kanzlei Nümann + Lang betreut werden haben sich bislang kaum weitere Vergleiche eingefunden. Eine ausführliche Statistik kann im Verlauf des Januars 2010 angeboten werden.

Fazit

Die Grundfunktion der Spendenaktion hat sich im Wesentlichen bewährt. In vorigen Zeiten standen Beklagte in Filesharingverfahren weitgehend alleine und konnten allerhöchstens auf „virtuelle“ Unterstützung durch Forengemeinschaften oder engagierte Einzelpersonen hoffen. Nun existiert auch eine „direkte“ Unterstützung in Form von Geldmitteln. Aufgrund des Spendenaufkommens im ersten Jahr in Höhe von satten 10.000,00€ ist das Projekt trotz vielfältiger Gegenaktionen verschiedener Seiten als Solches ein voller Erfolg geworden.

Klein – Überschaubar – Flexibel – Reaktionsschnell – und vor allem ausschließlich in Kooperation mit ausgesuchten, professionell und qualitativ arbeitenden Medien-Rechtsanwälten zusammen arbeitend.

Das man mit einem solchen Grundbetrag millionenschwere Unternehmen nur ein müdes Lächeln abringt soll uns Spender und Beteiligte nicht weiter stören. Wir sind auf dem richtigen Weg.