Mittwoch, 16. März 2011

Update 17.03.2011

Update I
Die Netzwelt.de-Spendenaktion bedankt sich recht herzlich bei

H2 media factory GmbH, 22607 Hamburg für eine Einzelspende in Höhe von 500,00€. Ebenso bedanken wir uns bei Rechtsanwalt Marcus Dury für eine pro bono-Arbeit im angesetzten Wert von 150,00€ in einem von der Spendenaktion begleiteten laufenden Verfahren.

Update II

Auszahlung der Spendenaktion aus humanitären Gründen in Höhe von 300,00€ angewiesen


Schon die Wahl des Gerichtsstandorts sorgte für Kopfschütteln bei dem erkennenden Richter: Eine dreifache Mutter, alleinerziehend und Hartz-IV-Empfängerin aus Norddeutschland wurde von der Firma eines "international begehrten DJ und Produzenten" auf die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von über 1.250,00€ in Köln in Anspruch genommen (AG Köln 125 C 676/09). Die beiden heranwachsenden Töchter und die Mutter stritten die vorgeworfene Tathandlung ab, während der "international begehrte DJ und Produzent" über seine Prozessbevollmächtigten mitteilen ließ, dass eine Überprüfung der Surfgewohnheiten der Mutter im Internet doch klar erkennen ließe, sie habe selbst einen bestimmten Sampler im Internet in Tauschbörsen angeboten und damit auch die Rechte des "international begehrten DJ und Produzenten" verletzt.

Der alleinerziehenden Mutter wurde zwar (sehr verspätet) für das Verfahren Prozeßkostenhilfe bewilligt, aber die erste richterliche Einschätzung und vor allem der Umstand, dass Sie eine schwerstbehinderte dritte Tochter zu Hause zu pflegen hatte und ihr somit eine mehrtägige Reise nicht zumutbar gewesen wäre zwangen die Beklagte einem richterlichen Vergleichsangebot zuzustimmen.

Zwar werden von der Netztwelt.de-Spendenaktion Vergleiche "ungern" unterstützt, jedoch kam in diesem Fall eine humantäre Ausnahme zum Tragen. Insofern beschloss das Entscheider-Gremium die Linderung der Belastung durch eine Einmalzahlung in Höhe von 300,00€.

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