Donnerstag, 28. April 2011

Sonderspendenaktion

Die Verantwortlichen der „Netzwelt.de – Spendenaktion für Betroffene in Filesharingverfahren“ geben heute den offiziellen Startschuss zu einer Sonderspendenaktion.

Warum eine „Sonderspendenaktion?“

Eine Sonderspendenaktion ist notwendig, da der Kern der "Netzwelt.de-Spendenaktion" als reine Riskenabdeckung für normale Filesharingverfahren gegründet wurde. Das heißt, wenn wie „üblich“ eine beliebige Abmahnkanzlei selbst Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz für einen Rechteinhaber geltend macht.

Die Sonderspendenaktion soll davon abweichende Aktivitäten die eine spezielle Kanzlei betreffen begleiten.

Bitte daher für die Sonderspende den Verwendungszweck „Bretten“ angeben!!!!
Bitte geben Sie keine weiteren Angaben im Verwendungszweck an!!!


Abweichende Aktivitäten meint beispielsweise, wenn Abgemahnte die Ihnen entstandenen eigenen Rechtsanwaltskosten bei der Abwehr der Abmahnung gerichtlich geltend machen und eventuell eigene Schadensersatzansprüche vorbringen.

Bitte ausdrücklich beachten: Damit ist nicht gemeint, dass Abgemahnte die eigenen Rechtsanwaltskosten durch die Sonderspendenaktion erstattet bekommen.

Was bisher geschah

Wie in den Berichten in der Lokalpresse nachzulesen (Erster LinkZweiter Link) trafen sich am 12.04.2011 in Bretten Betroffene einer Abmahnkanzlei aus Ettlingen, die sich gegen den erhobenen Vorwurf über Ihren Internetanschluss sei es zur Verbreitung von pornographischem Material in „Tauschbörsen“ gekommen vehement zur Wehr setzen.

Bereits am 10.02.2011 zeigte der intensiv in Fachkreisen und Medien diskutierte Beschluss des Oberlandesgerichts in Köln, Aktenzeichen: 6 W 5/11 auf, dass im Mindesten von einer extremen und nie dagewesenen „Fehleranfälligkeit“ im ermittlerischen oder datenverarbeitenden Bereich auszugehen ist.

Damit sich jeder ein eigenes Bild machen kann zeigen wir heute das ominöse Beweisstück aus dem Verfahren vor:



Eine Erklärung der Gruppierung (Rechteinhaber, Anwaltskanzlei, Loggerbude) steht bis heute noch aus. Anfragen zu Abmahnungen werden manchmal mit dem lapidaren Verweis zurück gewiesen, man werde die Sache nun nicht weiter verfolgen. Andere Anfrager erhalten keine Antwort zu den gesetzten Fristen.

Weitere Absurditäten konnten mittlerweile erforscht werden, wobei sich allerdings zeigt, dass das Landgericht in Köln Akteneinsichts- anfragen vermehrt monatelang buchstäblich liegen lässt. Es ist zu vermelden, dass einzelne IP-Stränge durch die Deutsche Telekom aus der Region Karlsruhe in andere Regionen verlegt wurden. Nun erhalten keine Bürger aus dem Raum Karlsruhe Abmahnungen mehr, sondern plötzlich ist nach Angaben der Abmahnkanzlei zB die Region Hannover das Zentrum der deutschen Pornographieverbreitung.

Das Verhalten der zuständigen Staatsanwaltschaft in Karlsruhe bezüglich den bisher geschalteten Strafanzeigen besteht aus: Abwimmeln der Betroffenen. Trotz Vorlage eindeutiger Tatsachen die einen Anfangsverdacht begründen werden Ermittlungen in diesem potentiellen Millionenbetrug strikt abgelehnt.

Es ist fest zu stellen, dass viele Abgemahnte nun auf Ihren eigenen Rechtsanwaltskosten sitzen bleiben sollen. Es ist fest zu stellen, dass viele Abgemahnte Strafanzeige erstatteten, jedoch die (General-) Staatsanwaltschaft in Karlsruhe keine strafrechtlichen Ermittlungen einleiten möchte. Die Betroffenen wollen sich dies nicht gefallen lassen.

Im zivilrechtlichen Bereich müssen nun eventuell kostspielige und im Ergebnis unsichere Verfahren geführt werden. Die strafrechtliche Seite muss neu aufgerollt werden. Es drohen Kosten im mittleren 4-stelligen Bereich.

Daher möchten die Verantwortlichen der „Netzwelt.de – Spendenaktion für Betroffene in Filesharingverfahren“ Personen, die solche immensen Risiken eingehen unterstützen. Es soll die vorhandene Logistik der Spendenaktion den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ruft man zu einer Sonderspendenaktion auf.

Als Grundstock und Startschuss stellte Herr Rechtsanwalt Marcus Dury, Saarbrücken 200,00€ zur Verfügung um die geneigten Leser zu animieren.

Die Organisation

Selbstverständlich muss jedoch diese Sonderaktion unseren Grundlagen entsprechend ausgestaltet sein. Die Grundlagen erfährt man aus der veröffentlichten Satzung.

1. Spendenkonto

Spendenkonto
Konto Nr. 163 675
BLZ 260 500 01
Sparkasse Göttingen
Inhaber: just law Rechtsanwälte
BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21GOE
IBAN-Nummer: DE24 2605 0001 0000 1636 75

Bitte für die Sonderspende den Verwendungszweck „Bretten“ angeben!!!!
Bitte geben Sie keine weiteren Angaben im Verwendungszweck an!!!


Die Spendengelder für diesen Verwendungszweck werden gesondert behandelt, ausgewiesen und verbleiben selbstverständlich zweckgebunden, werden also nicht anderweitig eingesetzt.

2. Zweckbindung

Unterstützung zivil- oder strafrechtlicher Aktivitäten von Betroffenen in Bezug auf den erwähnten Beschluss des OLG Köln.

Bitte nochmals beachten: Damit ist nicht gemeint, man bekäme zB außergerichtliche Kosten für die Abwehr der Abmahnung erstattet. Es werden hier nur Gerichtsverfahren unterstützt (Vorschuss Gerichtskosten, Anwaltskostenüberschüsse, etc...)

Der Bezug zum Beschluss des OLG Köln stellt rechtlich klar, dass über einen zivilrechtliches Beschwerdeverfahren genau definierte Tatsachenbehauptungen möglich sind, die auch ausreichen um in der Gesamtschau und im Einzelfall ein strafrechtlich relevantes Verhalten vermuten zu können. Etwaige andere Meinungen werden von den Verantwortlichen der Spendenaktion nicht geteilt.

3. Bilanzierung

Die Bilanzierung erfolgt wie üblich monatlich. Die Veröffentlichung von Einzelspenden erfolgt anonym. Die Ausschüttung erfolgt anteilig!

4. Auszahlungen

Anspruchsberechtigte sollten sich zügig und formlos bei den folgenden Adressen melden.

- Frau Princes15114, Moderation Netzwelt.de - Spendenentscheiderin
- Herr Shual, Organisation
- Rechtsanwalt Marcus Dury, Wirtschaftlich Berechtigter Netzwelt.de-Spendenaktion, Spendenentscheider

5. Entscheidungsträger + Ablauf

Der formale Ablauf der „regulären“ Spendenaktion muss eingehalten werden. Die Anspruchsteller erhalten Unterstützung im Ausfüllen der Spendenantragsformulare. Die Entscheidung über Auszahlungen liegt formal bei den eingesetzten Entscheidern der „Netzwelt.de-Spendenaktion“. Der Rechtsweg ist wie üblich ausgeschlossen. Die Spender erklären sich mit der Satzung der „Netzwelt.de-Spendenaktion“ per Zahlung einverstanden. Ansprüche aus einer Spende resultieren nicht.

Selbstverständlich wird über jede Bewegung, Aktivität, Auszahlung, Ergebniss, etc... mit den Initiatoren aus Bretten kommuniziert.

Es wird nach der Erfahrung nur mit wenigen Personen gerechnet, die sich tatsächlich entscheiden langwierige und komplizierte Verfahren anzustrengen. Es wird dennoch gebeten keine sinnlosen Aktionen in irgendeiner Richtung anzustrengen. Es wird in der Kürze der Zeit nicht möglich sein einen „Riesenbetrag“ zu sammeln. Es wäre wünschenswert wenn man die Ergebnisse sinnvoller Aktionen abwartet. Diese werden auch detailliert dargestellt. Bei Streitfällen wird wie üblich eine gesonderte (anwaltliche) Schiedsstelle benannt und angerufen.

6. Zeitdauer und Abschluss

Die nun anzustrengenden Verfahren können durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen, womit eventuell zwei Jahre gemeint sind. Eine erste Schlussbilanzierung wird auf den 30.04.2013 angesetzt.

Mit dem Abschluss aller Verfahren ist die Sonder-Spendenaktion beendet. Ein möglicher Überschuss an Spenden wird nach Abschluss ermittelt. Ein dreistelliger Überschuss wird in die reguläre Spendenaktion überführt. Sollte der Überschuss die Marke 1.000,00€ überschreiten wird durch die Entscheidungsträger der „Netzwelt.de-Spendenaktion“ ein Verwendungsvorschlag erarbeitet und mit Einspruchsfrist von 30 Tagen veröffentlicht.

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