Montag, 3. November 2014

Update vom 03.11.2014

In dem durch die Spendenaktion gegen den Abmahnwahn unterstützten Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in der Rechtssache I ZR 169/12 - Urteil vom 08.01.2014 liegt nun der Kostenfestsetzungsbeschluss des Bundesgerichtshofs vor.

Ebenso haben die Klägerinnen hierauf bereits eine Zahlung an die Beklagtenseite geleistet.

Damit fliessen in den nächsten Tagen insgesamt 2.599,35€ an die Spendenaktion gegen den Abmahnwahn zurück.

Die Veränderungen:

Kontostand 01.09.2014 = 4.253,95€
Rückerstattung BGH - 2.599,35€

Neuer Kontostand (virtuell) = 6.853,30€

Erwartete Rückerstattungen = 912,34€

Ergebnis = 7.765,64€