Montag, 28. März 2016

AG Rostock, Urteil vom 05.01.2016 - 49 C 346/14


Mit der Unterstüzung der "Spendenaktion gegen den Abmahnwahn" konnte dieses nun rechtskräftige Urteil erreicht werden.

Die prozessuale Leitung oblag der Frau Rechtsanwältin Marion Janke, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Rostock.








Mittwoch, 2. Dezember 2015

Update vom 02.12.2015


Veränderungen seit dem 04.11.2014 zum Stand 01.12.2015

Da sich eine zwar längst erwartete aber immer noch ausstehende Entscheidung am AG (...) noch nicht eingefunden hat - heute ein kurzer Überblick. Ein unfangreicher Update erfolgt nach Eintreffen der Entscheidung.

Eingänge

04.02.2015 +++ AG Koblenz - 142 C 1449/14 --- 50,00€ (1)
10.02.2015 +++ AG Magdeburg -  150 C 1103/11 --- 217,18€ (2) (Rückerstattung)
12.02.2015 +++ BGH - I ZR 169/12 --- 58,02€ (Rückerstattung)
20.02.2015 +++ N.N. --- 50,00€
24.06.2015 +++ AG Magdeburg (Zinsen) --- 1,52€ (Rückerstattung)
13.10.2015 +++ AG Schorndorf - 6 C 521/14 --- 100,00€ (3) (Rückerstattung)

Eingänge zum 01.12.2015 Gesamt: 20.420,52€
Rückerstattungen zum 01.12.2015 Gesamt: 4.326,33€
Gesamtverzinsung: 32,37€

Ausgaben

00.00.2015 +++ Gesamt Kontoführung --- 8,02€
24.11.2014 +++ AG Schorndorf - 6 C 521/14 --- 100,00€
01.06.2015 +++ AG Kiel - 115 C 334/14 --- 612,28€
01.07.2015 +++ I ZR 7/14 --- 4.612,00€

Ausgaben zum 01.12.2015 Gesamt: 22.484,09€

Kontostand zum 01.11.2015: 2.295,13€
Ausstehende Rückerstattungen = 505,15€ 
Saldo = 2800,28€

Montag, 9. Februar 2015

Update - 09.02.2015


Mit den folgenden Kostenfessetzungsbeschlüssen des LG Köln vom 10.12.2014 und nach erfolgreicher Erinnerung vom 19.01.2015 stehen der Spendenaktion gegen den Abmahnwahn weitere ca. 58,02€ an Rückfluss aus dem Verfahrenstrang I ZR 169/12 - "BearShare" zu.

Damit ist diese Angelegenheit auch kostenmäßig vollumfänglich erledigt.







Mittwoch, 28. Januar 2015

Pressemitteilung des BGH


In einer Pressemitteilung vom 28.01.2015 hat der BGH den Termin zur Mündlichen Verhandlung für das Spendenkassen-Verfahren I ZR 7/14 - 11.06.2015 - mitgeteilt. Es wird auch noch über ein weiteres Filesharing-Verfahren an diesem Tag verhandelt.

Link zur Pressemitteilung

Freitag, 12. Dezember 2014

Update vom 12.12.2014

I - Terminhinweis

Der Bundesgerichtshof hat mittlerweile in dem durch die Spendenaktion gegen den Abmahnwahn mit derzeit 3.999,81€ unterstützten Verfahren I ZR 7/14 (OLG Köln, Urteil vom 06.12.2013 - 6 U 96/13) den Termin zur mündlichen Verhandlung auf Mitte Juni 2015 angesetzt.


II - Rückerstattung

Für das abgeschlossene Verfahren BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 wurden nun insgesamt 2.775,59€ zurück erstattet.

III - Kontostand zum 04.11.2014

Bis zu diesem Datum sind noch
- zum 23.09.2014 ### 40,00€
- zum 04.11.2014 ### 50,00€

Letztere Überweisung erfolgte als *Dankeschön* für die tatkräftige Unterstützung seitens der "Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn" in dem Verfahren AG Bad Saulgau - 1 C 172/14, wofür wir uns natürlich herzlich bedanken.

Die Eingänge seit dem 01.09.2014 summieren sich incl. der Rückerstattungen damit auf 2.865,59€. Die Ausgänge auf 1,20€ an Kosten für die Kontoführung. Erwartete Rückerstattungen bleiben auf 912,34€.

Eingänge zum 04.11.2014 in Höhe von 20.320,52€ stehen damit Ausgaben zum 04.11.2014 in Höhe von 17.151,79€ entgegen. Die Rückerstattungen werden auf nun 3.949,61€ beziffert.

Kontostand zum 04.11.2014 liegt damit bei 7.118,34€.

Mit den noch ausstehenden Beträgen liegt das "virtuelle Kapital" der Spendenaktion gegen den Abmahnwahn damit auf 8.030,68€.

IV - Das Jubiläum

Im Januar 2015 steht nun das 5-jährige Jubiläum der überaus erfolgreichen Spendenaktion gegen den Abmahnwahn an. Wir werden dies zum Anlass nehmen umfangreich über die bisherige Arbeit zu berichten. Wir werden auch einen Blick in die Zukunft werfen. Heute schon der Hinweis, dass eine Vielzahl von weiteren unterstützungswürdigen Entscheidungen im Filesharing-Bereich anstehen und daher eine höhere Kapitaldecke sehr wünschenswert wäre. 

Montag, 3. November 2014

Update vom 03.11.2014

In dem durch die Spendenaktion gegen den Abmahnwahn unterstützten Verfahren vor dem Bundesgerichtshof in der Rechtssache I ZR 169/12 - Urteil vom 08.01.2014 liegt nun der Kostenfestsetzungsbeschluss des Bundesgerichtshofs vor.

Ebenso haben die Klägerinnen hierauf bereits eine Zahlung an die Beklagtenseite geleistet.

Damit fliessen in den nächsten Tagen insgesamt 2.599,35€ an die Spendenaktion gegen den Abmahnwahn zurück.

Die Veränderungen:

Kontostand 01.09.2014 = 4.253,95€
Rückerstattung BGH - 2.599,35€

Neuer Kontostand (virtuell) = 6.853,30€

Erwartete Rückerstattungen = 912,34€

Ergebnis = 7.765,64€

Freitag, 26. September 2014

Erfolg der Spendenaktion in Magdeburg


Wie die Kanzlei Wilde - Beuger - Solmecke berichtet, ist nun endlich ein erstinstanzliches und für den Beklagten positives Urteil am AG Magdeburg erfolgt. 

Ein längerer Bericht zu dem Verfahren folgt.
Urteil im Volltext.

Bislang wurden für das Verfahren AG Magdeburg -  Urteil vom 10.09.2014 - 150 C 1103/11 am 12.06.2011 217,18€ für eine Terminsvertretung erstattet.

Wir begleiten dieses Verfahren natürlich auch in der nächsten Instanz.


Mittwoch, 24. September 2014

Update 25.09.2014


Heute erfolgt die Aktualisierung der Daten zum 01.09.2014.

Kontostand 18.12.2013 = 5.154,06€

Eingänge 
03.01.2014 +++ Delphinchen ---  50,00€
29.01.2014 +++ Spende gegen den Abmahnwahn ---  10,00€
05.02.2014 +++ Rückerstattung BGH I ZR 7/14 ---  230,63€
05.02.2014 +++ Rückerstattung BGH I ZR 7/14 ---  126,61€
06.02.2014 +++ Spende H. ---  500,00€
26.02.2014 +++ Earnie ---  100,00€
04.03.2014 +++ Spende SS + KF ---  100,00€
04.03.2014 +++ Spende MR ---  50,00€
08.08.2014 +++ Spendenkonto00A. ---  30,00€
28.08.2014 +++ Matzinger ---  10,00€

Eingang ab 18.12.2013 = 1.207,24€

Gesamtstand 01.09.2014 = 20.230,52€

Auszahlungen
23.01.2014 +++ BGH I ZR 7/14 ---  1.393,97€
26.06.2014 +++ Gerichtskasse Köln ---  73,00€
07.07.2014 +++ BGH I ZR 7/14 ---  635,00€
00.00.2014 +++ Kontoführung ---  5,38€

Auszahlungen ab 18.12.2013 = 2.107,35€

Gesamtstand 01.09.2014 = 17.150,59€
Rückerstattung 23.11.2012 = 1.174,02€ 

Kontostand 01.09.2014 = 4.253,95€ 

Erwartete Rückerstattungen = 3.248,56€

Ergebnis = 7.502,51€
 

Dienstag, 3. Juni 2014

BGH legt Urteilsbegründung zu "BearShare" vor


Heute wurde durch den Bundesgerichtshof die Urteilsbegründung zu dem am 08.01.2014 verkündeten Urteil im Verfahren eines Privathaushalts gegen Musikindustrielle - Az.: I ZR 169/12 - veröffentlicht. Wie berichtet unterstützte unsere Spendenaktion das Verfahren auf Seiten des Privathaushalts.

Der Volltext findet sich hier.

Eine Kurzanalyse durch den Beklagtenvertreter - der Kanzlei Riegger Rechtsanwälte Ludwigsburg hier.

Donnerstag, 23. Januar 2014

Update 24.01.2014


Die Spendenaktion gibt bekannt, dass zwischenzeitlich gegen das Urteil des OLG Köln vom 06.12.2013, 6 U 96/13 die Revision eingelegt wurde. Das Verfahren wird von der Spendenaktion mit vorläufig weiteren ca. 2.000,00€ unterstützt.

Das Verfahren wird vor dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen I ZR 7/14 geführt.

Mittwoch, 8. Januar 2014

Update vom 08.01.2014


Mit heutigem Urteil hat der Bundesgerichtshof in dem durch die "Spendenaktion gegen den Abmahnwahn" mit dem Bilanzwert 2.725,91€ unterstützte Verfahren I ZR 169/12 die Klage abgewiesen. Der Volltext der Pressemitteilung findet sich im Anhang.

Zuerst möchten sich die betroffene Familie und ihre anwaltliche Vertretung, RA Mathias Straub, Kanzlei Riegger Rechtsanwälte, Ludwigsburg bei den Spendern bedanken. Ohne die finanzielle  Unterstützung wäre das Verfahren nicht einmal in die Berufung gegangen.

Nicht nur dem beklagten Anschlussinhaber konnte hier geholfen werden. Das Grundsatzurteil des BGH zu den Pflichten, die Anschlussinhabern erwachsen, wenn sie zulassen dass erwachsene Personen das Internet mitbenutzen, hat durchaus seine gesellschaftliche Bedeutung. Denn es ist auch auf Ehegatten, Partner, aber sicherlich auch auf private WG-Konstellationen zu übertragen. Natürlich ist der Volltext der Entscheidung abzuwarten. Geschichte hat dieses Verfahren durchaus schon zuvor geschrieben, da ein Gang vor das Bundesverfassungsgericht notwendig wurde. Bereits nach dem Erfolg dort, durfte man ab dem April 2012 deutliche Verbesserungen an vielen Gerichtsständen in Bezug auf solche Konstellationen beobachten.

Selbstverständlich ist es mit diesem Ausgang der "Spendenaktion gegen den Abmahwahn" besser und zielgerichtet möglich weitere Verfahren zu unterstützen. Wir verbleiben somit auch weiterhin unter dem Dach der "Interessengemeinschaft gegen den Abmahnwahn", die uns dankenswerter Weise nach der Schliessung des Netzwelt.de-Forums aufgenommen hat.

Die Pressemitteilung

Bundesgerichtshof

Mitteilung der Pressestelle


Nr. 5/2014 

Bundesgerichtshof zur Haftung für illegales Filesharing
volljähriger Familienangehöriger

 Der unter anderem für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen nicht haftet, wenn er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass dieser den Internetanschluss für illegales Filesharing missbraucht.

Die Klägerinnen sind vier führende deutsche Tonträgerhersteller. Der Beklagte ist Inhaber eines Internetzugangs. In seinem Haushalt leben auch seine Ehefrau und deren volljähriger Sohn.

Die Klägerinnen ließen den Beklagten durch Anwaltsschreiben abmahnen; sie behaupteten, am 12. Juni 2006 seien über seinen Internetanschluss 3.749 Musikaufnahmen, an denen sie die ausschließlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte besäßen, in einer Internettauschbörse zum Herunterladen verfügbar gemacht worden. Der Beklagte gab ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab. Er weigerte sich jedoch, die geltend gemachten Abmahnkosten zu bezahlen.

Die Klägerinnen nehmen den Beklagten auf Erstattung von Abmahnkosten in Höhe von 3.454,60 € in Anspruch.

Der Beklagte macht geltend, er sei für die behaupteten Rechtsverletzungen nicht verantwortlich. Sein damals 20-jähriger Stiefsohn habe die Musikdateien über den Internetanschluss zugänglich gemacht. Der Stiefsohn des Beklagten hat im Rahmen seiner Beschuldigtenvernehmung gegenüber der Polizei eingeräumt, er habe mit dem Tauschbörsenprogramm "BearShare" Musik auf seinen Computer heruntergeladen.

Das Landgericht hat der Klage stattgegeben. Das Berufungsgericht hat den Beklagten verurteilt, an die Klägerinnen 2.841 € zu zahlen, und die weitergehende Klage abgewiesen. Dazu hat es ausgeführt, der Beklagte sei für die Verletzung der urheberrechtlich geschützten Rechte an den Musiktiteln verantwortlich. Er habe dadurch, dass er seinem 20-jährigen Stiefsohn den Internetanschluss zur Verfügung gestellt habe, die Gefahr geschaffen, dass dieser an urheberrechtsverletzenden Musiktauschbörsen teilnehme. Es sei ihm daher zumutbar gewesen, seinen Stiefsohn auch ohne konkrete Anhaltspunkte für eine bereits begangene oder bevorstehende Urheberrechtsverletzung über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Tauschbörsen aufzuklären und ihm die rechtswidrige Nutzung entsprechender Programme zu untersagen. Der Beklagte habe diese Verpflichtung verletzt, weil er seinen Stiefsohn nicht - jedenfalls nicht hinreichend - belehrt habe.

Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Klage insgesamt abgewiesen. Bei der Überlassung eines Internetanschlusses an volljährige Familienangehörige ist zu berücksichtigen, dass die Überlassung durch den Anschlussinhaber auf familiärer Verbundenheit beruht und Volljährige für ihre Handlungen selbst verantwortlich sind. Im Blick auf das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Familienangehörigen und die Eigenverantwortung von Volljährigen darf der Anschlussinhaber einem volljährigen Familienangehörigen seinen Internetanschluss überlassen, ohne diesen belehren oder überwachen zu müssen; erst wenn der Anschlussinhaber - etwa aufgrund einer Abmahnung - konkreten Anlass für die Befürchtung hat, dass der volljährige Familienangehörige den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht, hat er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Da der Beklagte nach den vom Berufungsgericht getroffenen Feststellungen keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass sein volljähriger Stiefsohn den Internetanschluss zur rechtswidrigen Teilnahme an Tauschbörsen missbraucht, haftet er auch dann nicht als Störer für Urheberrechtsverletzungen seines Stiefsohnes auf Unterlassung, wenn er ihn nicht oder nicht hinreichend über die Rechtswidrigkeit einer Teilnahme an Tauschbörsen belehrt haben sollte.

Urteil vom 8. Januar 2014 - I ZR 169/12 - BearShare

LG Köln - Urteil vom 24. November 2010 - 28 O 202/10
ZUM-RD 2011, 111
OLG Köln - Urteil vom 22. Juli 2011 - 6 U 208/10
ZUM 2012, 583
BVerfG (Kammer), Beschluss vom 21. März 2012 - 1 BvR 2365/11
GRUR 2012, 601 = WRP 2012, 702
OLG Köln, Urteil vom 17. August 2012 - 6 U 208/10, juris

Karlsruhe, den 8. Januar 2014 

Sonntag, 22. Dezember 2013

Update 22.12.2013

I - Ereignisse

Seit dem letzten Update wurde ein Vorschuss für eigene Rechtsanwaltskosten für das Verfahren OLG Köln - 6 U 96/13 ausbezahlt, welches mit Urteil vom 06.12.2013 für die Beklagten negativ entschieden wurde. Die Möglichkeit einer Revision vor dem Bundesgerichtshof wird geprüft. Angesichts des niedrigen Kassenstandes kommt eine Unterstützung hier wohl eher nicht in Betracht, denn es sind weitere interessante Verfahren anhängig. Von wesentlicher Bedeutung wird dabei auch das nun durch den Bundesgerichtshof auf den 08.01.2014 terminierte Verfahren BGH - I ZR 169/12, dessen Ausgang maßgeblich die Fortführung der Aktion beeinflussen wird. Es wird Anfang 2014 also nochmals richtig spannend. Natürlich wurden auch weitere Verfahren Verfahren "begleitet", ohne das Vorschüsse ausbezahlt wurden (wie AG Frankfurt - 32 C 3369/12 - Urteil vom 06.09.2013), die entweder erfolgreich abgeschlossen wurden, oder in einem Vergleich mündeten. Die Unterstützung noch laufender Verfahren, die sich vornehmlich am LG München in Berufung befinden steht weiterhin an. 

II - Aktuelle Daten

Eingänge seit dem 15.05.2013

04.06.2013 +++ Prinzessinhilfe --- 20,00€
05.07.2013 +++ Solidarfond --- 25,00€
22.07.2013 +++ M.W. --- 08,00€
14.08.2013 +++ R.E. --- 30,00€
03.09.2013 +++ Bekannt --- 20,00€
09.09.2013 +++ Frust67 --- 70,00€
01.10.2013 +++ Hans Wurst --- 100,00€
23.10.2013 +++ Thanks --- 10,00
31.10.2013 +++ Schachtscheisser --- 30,00€
17.12.2013 +++ Infomatz --- 50,00€
17.12.2013 +++ Gutschrift OLG Köln --- 60,00€

Eingang (ab 15.05.2013) = 423,00€

Gesamtstand 18.12.2013 = 19.023,28€

Auszahlungen seit dem 15.05.2013

03.06.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,58€
05.06.2013 +++ LG Köln - 14 O 277/12 --- 295,12€
01.07.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,58€
01.08.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,58€
02.09.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,58€
01.10.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,58€
01.11.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,58€
27.11.2013 +++ OLG Köln - 6 U 96/13 --- 544,00€
02.12.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,58€
18.12.2013 +++ AG Köln - 125 C 602/09 --- 17,50€

Gesamtstand 18.12.2013 = 15.043,24€
Rückerstattung 23.11.2012 = 1.174,02€

Kontostand 18.12.2013 = 5.154,06€

III - Bilanzvorrausschau 

Aus dem Verfahren AG Köln - 125 C 602/09 steht der Spendenaktion eine Rückzahlung in Höhe von 522,65€ zu. Aus dem Verfahren OLG Köln - 6 U 96/13 stehen für die Berufung Kosten in Höhe von 2.109,80€ und für die Entscheidung des LG Köln 14 O 277/12 1.530,68€ an, was die Summe 3.640,48€ ergiebt, von der wiederum bereits 2.008,47€ vorgeschossen/rückerstattet wurden = 1.632,01€. Das Verfahren am BGH am 08.01.2014 schlägt derzeit mit 2.725,91€ zu Buche.

Würde also das Verfahren OLG Köln 6 U 96/13 nicht in die Revision geführt, läge das verfügbare Kapital bei noch 4.044,70€. Je nach Entscheidung des BGH am 08.01.2014 flössen derzeit 2.725,91 zurück, oder nicht. Nach dem Ereignis am 08.01.2014 werden sich die verantwortlichen Personen zusammen setzen, um über das weitere Vorgehen zu entscheiden.

Samstag, 26. Oktober 2013

Update 26.Oktober 2013


I - Ereignisse

Seit dem letzten Update kam es zu zu der Auszahlung eines Vorschusses für ein Berufungsverfahren am OLG Köln nach negativem Urteil des dortigen LG. Die mündliche Verhandlung vor dem OLG Köln findet Ende November 2013 statt. Ausgezahlt wurden 295,12€.

Die Eingänge in der Summe betrugen zum 01.10.2013 seit dem 23.04.2013 273,00€. [Liste folgt.]

Kontogebühren 2,90€.

II - Rücknahme Berufung

Die Kanzlei Nümann & Lang, Karlsruhe hat zwischenzeitlich die Berufung gegen das von der Spendenaktion unterstützte Urteil des AG Köln - 125 C 602/09 - Urteil vom 22.04.2013 vor dem LG Köln zurück gezogen.

Damit hat die Spendenaktion ihren "eigentlichen Sinn" erfüllt, da sie u.A. zur Unterstützung dieses Verfahrens ins Leben gerufen wurde. Ohne die Spendenaktion wäre dieser Erfolg nie denkbar gewesen. Daher allen Beteiligten ein herzliches Dankeschön. Ausführliche Berichte folgen.

Besonderer Dank natürlich an die Kanzlei des Herrn Rechtsanwalts Dr. Frank Eikmeier. 

III - Auswirkungen

Die Kanzlei Nümann & Lang, Karlsruhe hat dem Kläger mitzuteilen, dass nach Abschluss der Formalien 424,50€ netto an unsere Spendenaktion zu erstatten hat. 

Nach Eingang der Zahlung wird man diese verbuchen.

IV - Kontostand

Der Kontostand beträgt 5,566,72€ zum 01.10.2013.




Mittwoch, 15. Mai 2013

Update 15.05.2013


I 
Am 14.05.2013 wurde durch die Spendenaktion ein Gerichtskostenvorschuss über 445,00€ für das Verfahren I ZR 169/12 vor dem Bundesgerichtshof überwiesen. (Revision OLG Köln, Urteil vom 17.08.2012, 6 U 208/10)

II - Spendenbilanz

Eingänge seit dem Februar 2013

26.03.2013 +++ Netzwelt Spende --- 20,00€
26.03.2013 +++ Spende --- 15,00€
16.04.2013 +++ Spende Defender --- 50,00€
23.04.2013 +++ S.G. --- 10,00€
23.04.2013 +++ Spende Caramba --- 20,00€

Eingang (ab 28.02.2013) = 115,00€

Gesamtstand 28.02.2013 = 18.600,28€

Auszahlungen seit dem Februar 2013

01.03.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,58€
25.03.2013 +++ Vorschuss 161 C 8756/11 --- 2.000,00€
02.04.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,58€
02.05.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,58€
14.05.2013 +++ Gerichtskosten BGH I ZR 167/12 --- 445,00€

Gesamtstand 15.05.2013 = 14.825,60€
Rückerstattung 23.11.2012 = 1.174,02€

Kontostand 15.05.2013 = 5.591,74€

(Anm.: Mangels Volumen wird eine gesondere "Kontoführung Waldorf" eingestellt")

Samstag, 30. März 2013

Update - 30.03.2013


I
Nach der Schließung des Bereichs des Hilfs- und Informationsforums an der alten Stelle, firmiert die Spendenaktion nun vorläufig unter dem Arbeitstitel "Spendenaktion gegen den Abmahnwahn". Die Berichte vor dem 28.03.2013 werden so belassen. Es sind keine weiteren Veränderungen vorgesehen.

II
Am 25.03.2013 wurde durch die Spendenaktion ein Kostenvorschuss für das Verfahren am Amtsgericht München, Az.: 161 C 8756/11 in der Höhe von 2.000,00€ überwiesen. Der Vorschuss betrifft die Befragung eines Sachverständigen. Zum Stand dieses Verfahrens folgt ein ausführlicher Bericht wohl am 07.04.2013. 

Donnerstag, 28. Februar 2013

Monatsbilanzen November 2012 - Februar 2013


I - Spendeneingänge 

im November 2012 ab 21.11.2012

28.11.2012 +++ vs WF --- 25,00€
29.11.2012 +++ Onkel-A --- 15,00€

Zwischensumme November 2012 = 175,00€

im Dezember 2012

06.12.2012 +++ Oberamtsrat --- 20,00€
12.12.2012 +++ Waldorf - Next Episode Frodob --- 10,00€
13.12.2012 +++ Baumschule Waldorf --- 20,00€
17.12.2012 +++ Schachtscheisser --- 15,00€
18.12.2012 +++ Spende --- 30,00€

Zwischensumme Dezember 2012 = 95,00€

im Januar 2013

08.01.2013 +++ Spende --- 25,00€
08.01.2013 +++ R.E. --- 50,00€
15.01.2013 +++ Spende gegen WF von Flatron --- 20,00€
24.01.2013 +++ Guten Appetit die Herren --- 20,00€
24.01.2013 +++ GOEGAW --- 50,00€
29.01.2013 +++ Verjährter 2009er mit Dank --- 100,00€
30.01.2013 +++ Waldorfschüler sagt Danke --- 50,00€
31.01.2013 +++ Capputante --- 50,00€

Zwischensumme Januar 2013 = 365,00€

im Februar 2013

05.02.2013 +++ Schachtscheisser --- 15,00€
05.02.2013 +++ Spende --- 50,00€
07.02.2013 +++ Sianfra --- 30,00€
11.02.2013 +++ Weiter so --- 30,00€
14.02.2013 +++ Unkaputtbar --- 50,00€
18.02.2013 +++ Danke für Eure Arbeit --- 20,00€
19.02.2013 +++ Spende ... D.S. 5.6 --- 25,00€
26.02.2013 +++ Waldibrieffreund ---100,00€

Zwischensumme Februar 2013 = 320,00€

Eingang (ab 01.11.2012) = 880,00€
Eingang Waldorf =  75,00€
Eingang Az 8756 =  0,00€
Eingang Gesamt = 955,00€  

Gesamtstand 28.02.2013 = 18.485,28€
Gesamtstand "Waldorf" 23.11.2012 = 690,00€
Gesamtstand "Az 8756" 23.11.2012 = 855,00€

II - Auszahlungen

03.12.2012 +++ Gebühren Konto --- 0,55€
14.12.2012 +++ LG Köln 14 O 277/12 --- 200,00€ (Zeugengeld/Vorschuss)
28.12.2012 +++ Gebühren Konto --- 0,55€
01.02.2013 +++ Gebühren Konto --- 0,55€

Gesamtstand 28.02.2013 = 11.735,82€
Rückerstattung 23.11.2012 = 1.174,02€

Kontostand 28.02.2013 = 7.923,48€
Kontostand Waldorf 28.02.2013 = 390,00€
Kontostand "Az 8756" 28.02.2013 = 855,00€


Sonntag, 25. November 2012

Zwischenbilanz 23.November 2012


I - Nachrichtenbereich

(Update zur Veröffentlichung des Volltexts des Berufungsverfahrens vor dem LG München durch die Kanzlei Waldorf-Frommer: Weiterhin sind die Urteile nicht rechtskräftig. Ein Bericht folgt nach Abschluss des Verfahrens.) 

Am heutigen 26.11.2012 findet im durch die Spendenaktion unterstützten Verfahren AG München - 161 C 8756/11 in Leipzig in den Räumlichkeiten der Ipoque GmbH ein Ortstermin zur Begutachtung durch einen Sachverständigen statt. Der Beklagte wird durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies und eine Diplom-Ingenieurin im Fachbereich Informatik vertreten. Derzeit befinden sich im gesonderten Spendenbereich für das Verfahren 855,00€ an Abdeckung, bei einem zu schätzenden Gesamtrisiko in Höhe von ca. 9.000,00€. Mit einem Urteil ist sicherlich nicht vor Sommer 2013 zu rechnen. Informationen über den Termin in Leipzig kann es aus der gerichtlich fest gestellten Verschwiegenheitsverpflichtung heraus (AG München, Beschluss vom 25.07.2012, Az.: 161 C 17341/11) natürlich nicht geben. Das dieser Fall von besonderer Bedeutung für die weiteren klägerischen Aktivitäten am Gerichtsstandort München sein wird, dürfte jedem klar sein.

Desweiteren wehrte die Netzwelt.de-Sprendenaktion mit der Zahlung von 1.220,00€ am 15.10.2012 eine Urteilspfändung durch einen Gerichtsvollzieher im Verfahren AG München 161 C 16632/10 ab. Ein Abschlussbericht folgt in Kürze.

Zudem unterstützt die Netzwelt.de-Spendenaktion mit einer Vorschussleistung in Höhe von  1.039,35€ zum 21.11.2012 das Verfahren Landgericht Köln, Az.: 14 O 277/12. Ein Urteil, oder Hinweisbeschluss wird vom Gericht bereits am 06.12.2012 erfolgen. Interessant wird dieses Verfahren, da es um die identische Konstellation zum Verfahren, BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12 handelt. Wir sind sehr gespannt, wie die Kölner Rechtsprechung auf das BGH-Urteil reagiert, wobei fest zu halten ist, dass die Beklagte in diesem Verfahren keine "Chefärztin", sondern allein erziehende und nicht gut betuchte Mutter ist.

Weitere Verfahren an den Gerichtsständen in München und Hamburg, aber auch in Köln stehen in den nächsten Wochen zur Verhandlung an, in denen die Beklagten nicht vergleichen werden. Der Bedarf an Absicherung ist weiterhin eminent. Zu verweisen wäre noch abschließend auf "unser" Verfahren am Bundesgerichtshof, in dem die Konstellation der Überwachungspflichten gegenüber erwachsenen Nutzungsberechtigten eines Internatanschlusses zur Entscheidung ansteht. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht angesetzt. Es wird hier nochmas ausdrücklich um verstärkte Spendentätigkeit gebeten, damit die Spendenaktion handlungsfähig bleiben kann.

Auch haben sich wieder einmal die "Freunde der Spendenaktion" am 13.11.2012 mit dem Versuch der illegalen Abbuchung von 67,95€ bemerkbar gemacht. Die Beträge wurden zurück gebucht. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird informiert.

II - Spendeneingänge im Oktober und November 2012

08.10.2012 +++ Spende Schachtscheisser --- 20,00€
30.10.2012 +++ Nazrox/8756 --- 10,00€
13.11.2012 +++ Spende Schachtscheisser --- 15,00€
19.11.2012 +++ Krebschen --- 20,00€
20.11.2012 +++ Gegen Abmahnwahn --- 30,00€
20.11.2012 +++ Spende --- 20,00€
21.11.2012 +++ Bekann... --- 50,00€

Eingang = 155,00€
Eingang Waldorf =  0,00€
Eingang Az 8756 =  10,00€
Eingang Gesamt = 165,00€  

Gesamtstand 23.11.2012 = 17.665,28€
Gesamtstand "Waldorf" 23.11.2012 = 615,00€
Gesamtstand "Az 8756" 23.11.2012 = 855,00€

II - Auszahlungen

01.10.2012 - Gebühren Konto --- 0,55€
01.11.2012 - Gebühren Konto --- 0,55€
15.10.2012 - AG München 16632/10 --- 1.220,00€
21.11.2012 - LG Köln 14 O 277/12 --- 1.029,35€

Gesamtstand 23.11.2012 = 11.534,17€
Rückerstattung 23.11.2012 = 1.174,02€

Kontostand 23.11.2012 = 7.305,13€
Kontostand Waldorf 23.11.2012 = 315,00€
Kontostand "Az 8756" 23.11.2012 = 855,00€

Dienstag, 9. Oktober 2012

Monatsbilanz August - September 2012

I - Spendeneingänge im August und September 2012 (ab 26.07.2012)

27.07.2012 +++ WALDI2010 WALDORF IM 3. JAHR NACH ABMA.  --- 30,00€
14.08.2012 +++ Spende Schachtscheisser --- 30,00€
27.08.2012 +++ Gegen Waldorf Frommer --- 100,00€
05.09.2012 +++ Spende Timebombe --- 15,00€
20.09.2012 +++ T.M. --- 20,00€

Eingang = 65,00€
Eingang Waldorf = 130,00€
Eingang Az 8756 = 0,00€
Eingang Gesamt = 195,00€  

Gesamtstand 30.09.2012 = 17.500,28€
Gesamtstand "Waldorf" 26.07.2012 = 615,00€
Gesamtstand "Az 8756" 26.07.2012 = 845,00€

II - Auszahlungen

01.08.2012 - Gebühren Konto --- 0,55€
03.09.2012 - Gebühren Konto --- 0,55€
18.09.2012 - Revisionssache BGH Warner/Universal/Sony --- 1005,07€

Gesamtstand 30.09.2012 = 9.283,72€
Rückerstattung 30.09.2012 = 1.174,02€

Kontostand 30.09.2012 = 9.390,58€
Kontostand Waldorf 26.07.2012 = 315,00€
Kontostand "Az 8756" 26.07.2012 = 845,00€

Montag, 30. Juli 2012

Vorläufige Monatsbilanz Juli 2012


I - Spendeneingänge im Juli 2012 (bis 26.07.2012)

11.07.2012 +++ Gegen Waldorfs Abmahnwahn --- 100,00€
11.07.2012 +++ G.R. Spende --- 30,00€
26.07.2012 +++ Let the Games begin --- 20,00€

Eingang Juli 2012 = 50,00€
Eingang Waldorf Juli 2012 = 100,00€
Eingang Az 8756 Juli 2012 = 0,00€
Eingang Juli 2012 Gesamt = 150,00€  

Gesamtstand 26.07.2012 = 17.305,28€
Gesamtstand "Waldorf" 26.07.2012 = 485,00€
Gesamtstand "Az 8756" 26.07.2012 = 845,00€

II - Auszahlungen

02.07.2012 - Gebühren Konto --- 0,55€
19.07.2012 - Waldorf-Frommer - Random House --- 300,00€

Gesamtstand 26.07.2012 = 8.277,55€
Rückerstattung 26.07.2012 = 1.174,02€

Kontostand 26.07.2012 = 10.201,75€
Kontostand Waldorf 26.07.2012 = 185,00€
Kontostand "Az 8756" 26.07.2012 = 845,00€

Dienstag, 3. Juli 2012

Monatsbilanz Mai/Juni 2012


I - Spendeneingänge im Mai 2012

Kene Eingänge

I - Spendeneingänge im Juni 2012

01.06.2012 +++ S.R. --- 15,00€
11.06.2012 +++ Spendenkasse Waldorf --- 15,00€
12.06.2012 +++ Nieder mit NUL --- 10,00€
14.06.2012 +++ AMEPA --- 1.000,00€
19.06.2012 +++ Spende Abmahwahn Waldi --- 75,00€
19.06.2012 +++ Hier habt ihr euer Geld und jetzt gebt mir meinen Hamster wieder --- 50,00€
19.06.2012 +++ Auf jeden Fall solidarisch --- 50,00€
21.06.2012 +++ Schnitzl1 Waldorf Viel Glück --- 50,00€
21.06.2012 +++ Waldorfschule --- 50,00€
28.06.2012 +++ Waldorf Breiti --- 10,00€

Eingang Mai 2012 = 000,00€
Eingang Juni 2012 = 1.125,00€
Eingang Waldorf Mai 2012 = 00,00€
Eingang Waldorf Juni 2012 = 200,00€
Eingang Az 8756 Mai 2012 = 00,00€
Eingang Az 8756 Juni 2012 = 00,00€
Eingang Mai 2012 Gesamt = 00,00€
Eingang Juni 2012 Gesamt = 1.325,00€  

Gesamtstand 30.06.2012 = 17.155,28€
Gesamtstand "Waldorf" 30.06.2012 = 385,00€
Gesamtstand "Az 8756" 30.06.2012 = 845,00€

II - Auszahlungen

02.05.2012 - Gebühren Konto --- 0,55€
01.06.2012 - Gebühren Konto --- 0,55€
12.06.2012 - RA-Gebühren Vorschuss AG Magdeburg --- 217,18€

Gesamtstand 30.06.2012 = 7.977,00€
Rückerstattung 30.06.2012 = 1.174,02€

Kontostand 30.06.2012 = 10.352,30€
Kontostand Waldorf 30.06.2012 = 385,00€
Kontostand "Az 8756" 30.06.2012 = 845,00€