Sonntag, 25. November 2012

Zwischenbilanz 23.November 2012


I - Nachrichtenbereich

(Update zur Veröffentlichung des Volltexts des Berufungsverfahrens vor dem LG München durch die Kanzlei Waldorf-Frommer: Weiterhin sind die Urteile nicht rechtskräftig. Ein Bericht folgt nach Abschluss des Verfahrens.) 

Am heutigen 26.11.2012 findet im durch die Spendenaktion unterstützten Verfahren AG München - 161 C 8756/11 in Leipzig in den Räumlichkeiten der Ipoque GmbH ein Ortstermin zur Begutachtung durch einen Sachverständigen statt. Der Beklagte wird durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Bernhard Knies und eine Diplom-Ingenieurin im Fachbereich Informatik vertreten. Derzeit befinden sich im gesonderten Spendenbereich für das Verfahren 855,00€ an Abdeckung, bei einem zu schätzenden Gesamtrisiko in Höhe von ca. 9.000,00€. Mit einem Urteil ist sicherlich nicht vor Sommer 2013 zu rechnen. Informationen über den Termin in Leipzig kann es aus der gerichtlich fest gestellten Verschwiegenheitsverpflichtung heraus (AG München, Beschluss vom 25.07.2012, Az.: 161 C 17341/11) natürlich nicht geben. Das dieser Fall von besonderer Bedeutung für die weiteren klägerischen Aktivitäten am Gerichtsstandort München sein wird, dürfte jedem klar sein.

Desweiteren wehrte die Netzwelt.de-Sprendenaktion mit der Zahlung von 1.220,00€ am 15.10.2012 eine Urteilspfändung durch einen Gerichtsvollzieher im Verfahren AG München 161 C 16632/10 ab. Ein Abschlussbericht folgt in Kürze.

Zudem unterstützt die Netzwelt.de-Spendenaktion mit einer Vorschussleistung in Höhe von  1.039,35€ zum 21.11.2012 das Verfahren Landgericht Köln, Az.: 14 O 277/12. Ein Urteil, oder Hinweisbeschluss wird vom Gericht bereits am 06.12.2012 erfolgen. Interessant wird dieses Verfahren, da es um die identische Konstellation zum Verfahren, BGH, Urteil vom 15.11.2012, Az.: I ZR 74/12 handelt. Wir sind sehr gespannt, wie die Kölner Rechtsprechung auf das BGH-Urteil reagiert, wobei fest zu halten ist, dass die Beklagte in diesem Verfahren keine "Chefärztin", sondern allein erziehende und nicht gut betuchte Mutter ist.

Weitere Verfahren an den Gerichtsständen in München und Hamburg, aber auch in Köln stehen in den nächsten Wochen zur Verhandlung an, in denen die Beklagten nicht vergleichen werden. Der Bedarf an Absicherung ist weiterhin eminent. Zu verweisen wäre noch abschließend auf "unser" Verfahren am Bundesgerichtshof, in dem die Konstellation der Überwachungspflichten gegenüber erwachsenen Nutzungsberechtigten eines Internatanschlusses zur Entscheidung ansteht. Ein Verhandlungstermin ist noch nicht angesetzt. Es wird hier nochmas ausdrücklich um verstärkte Spendentätigkeit gebeten, damit die Spendenaktion handlungsfähig bleiben kann.

Auch haben sich wieder einmal die "Freunde der Spendenaktion" am 13.11.2012 mit dem Versuch der illegalen Abbuchung von 67,95€ bemerkbar gemacht. Die Beträge wurden zurück gebucht. Die zuständige Staatsanwaltschaft wird informiert.

II - Spendeneingänge im Oktober und November 2012

08.10.2012 +++ Spende Schachtscheisser --- 20,00€
30.10.2012 +++ Nazrox/8756 --- 10,00€
13.11.2012 +++ Spende Schachtscheisser --- 15,00€
19.11.2012 +++ Krebschen --- 20,00€
20.11.2012 +++ Gegen Abmahnwahn --- 30,00€
20.11.2012 +++ Spende --- 20,00€
21.11.2012 +++ Bekann... --- 50,00€

Eingang = 155,00€
Eingang Waldorf =  0,00€
Eingang Az 8756 =  10,00€
Eingang Gesamt = 165,00€  

Gesamtstand 23.11.2012 = 17.665,28€
Gesamtstand "Waldorf" 23.11.2012 = 615,00€
Gesamtstand "Az 8756" 23.11.2012 = 855,00€

II - Auszahlungen

01.10.2012 - Gebühren Konto --- 0,55€
01.11.2012 - Gebühren Konto --- 0,55€
15.10.2012 - AG München 16632/10 --- 1.220,00€
21.11.2012 - LG Köln 14 O 277/12 --- 1.029,35€

Gesamtstand 23.11.2012 = 11.534,17€
Rückerstattung 23.11.2012 = 1.174,02€

Kontostand 23.11.2012 = 7.305,13€
Kontostand Waldorf 23.11.2012 = 315,00€
Kontostand "Az 8756" 23.11.2012 = 855,00€

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