Freitag, 26. September 2014
Erfolg der Spendenaktion in Magdeburg
Wie die Kanzlei Wilde - Beuger - Solmecke berichtet, ist nun endlich ein erstinstanzliches und für den Beklagten positives Urteil am AG Magdeburg erfolgt.
Ein längerer Bericht zu dem Verfahren folgt.
Urteil im Volltext.
Bislang wurden für das Verfahren AG Magdeburg - Urteil vom 10.09.2014 - 150 C 1103/11 am 12.06.2011 217,18€ für eine Terminsvertretung erstattet.
Wir begleiten dieses Verfahren natürlich auch in der nächsten Instanz.
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