Auszahlungen der Spendenaktion in Höhe von 400,00€ angewiesen
Zwei weitere Entscheidungen der Netzwelt.de-Spendenaktion wurden durch das Gremium Anfang dieser Woche getroffen.
- Zu Vorbereitung einer im Mai anstehenden mündlichen Verhandlung in einem laufenden Rechtsstreit, in der ein Sachverständiger gehört wird wurden per Akteneinsicht am Auskunftsgericht LG Köln Vergleichsdaten angefordert. Dem Antrag auf Übernahme der Kopierpauschale wurde zugestimmt. Die Überweisung in Höhe von 12,00€ wurde veranlasst.
- Damit eine Berufungsverhandlung in einem Rechtsstreit am Oberlandesgericht Köln statt finden kann mußte ein Beklagter den notwendigen Kostenvorschuss in Höhe von 388,00€ an die Gerichtskasse leisten. Der Erstattung wurde zugestimmt und der Betrag angewiesen.
Über den Verlauf der Verfahren und damit auch die "Endabrechung "wird berichtet.
Dienstag, 29. März 2011
Mittwoch, 16. März 2011
Update 17.03.2011
Update I
Die Netzwelt.de-Spendenaktion bedankt sich recht herzlich bei
H2 media factory GmbH, 22607 Hamburg für eine Einzelspende in Höhe von 500,00€. Ebenso bedanken wir uns bei Rechtsanwalt Marcus Dury für eine pro bono-Arbeit im angesetzten Wert von 150,00€ in einem von der Spendenaktion begleiteten laufenden Verfahren.
Update II
Auszahlung der Spendenaktion aus humanitären Gründen in Höhe von 300,00€ angewiesen
Schon die Wahl des Gerichtsstandorts sorgte für Kopfschütteln bei dem erkennenden Richter: Eine dreifache Mutter, alleinerziehend und Hartz-IV-Empfängerin aus Norddeutschland wurde von der Firma eines "international begehrten DJ und Produzenten" auf die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von über 1.250,00€ in Köln in Anspruch genommen (AG Köln 125 C 676/09). Die beiden heranwachsenden Töchter und die Mutter stritten die vorgeworfene Tathandlung ab, während der "international begehrte DJ und Produzent" über seine Prozessbevollmächtigten mitteilen ließ, dass eine Überprüfung der Surfgewohnheiten der Mutter im Internet doch klar erkennen ließe, sie habe selbst einen bestimmten Sampler im Internet in Tauschbörsen angeboten und damit auch die Rechte des "international begehrten DJ und Produzenten" verletzt.
Der alleinerziehenden Mutter wurde zwar (sehr verspätet) für das Verfahren Prozeßkostenhilfe bewilligt, aber die erste richterliche Einschätzung und vor allem der Umstand, dass Sie eine schwerstbehinderte dritte Tochter zu Hause zu pflegen hatte und ihr somit eine mehrtägige Reise nicht zumutbar gewesen wäre zwangen die Beklagte einem richterlichen Vergleichsangebot zuzustimmen.
Zwar werden von der Netztwelt.de-Spendenaktion Vergleiche "ungern" unterstützt, jedoch kam in diesem Fall eine humantäre Ausnahme zum Tragen. Insofern beschloss das Entscheider-Gremium die Linderung der Belastung durch eine Einmalzahlung in Höhe von 300,00€.
Die Netzwelt.de-Spendenaktion bedankt sich recht herzlich bei
H2 media factory GmbH, 22607 Hamburg für eine Einzelspende in Höhe von 500,00€. Ebenso bedanken wir uns bei Rechtsanwalt Marcus Dury für eine pro bono-Arbeit im angesetzten Wert von 150,00€ in einem von der Spendenaktion begleiteten laufenden Verfahren.
Update II
Auszahlung der Spendenaktion aus humanitären Gründen in Höhe von 300,00€ angewiesen
Schon die Wahl des Gerichtsstandorts sorgte für Kopfschütteln bei dem erkennenden Richter: Eine dreifache Mutter, alleinerziehend und Hartz-IV-Empfängerin aus Norddeutschland wurde von der Firma eines "international begehrten DJ und Produzenten" auf die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von über 1.250,00€ in Köln in Anspruch genommen (AG Köln 125 C 676/09). Die beiden heranwachsenden Töchter und die Mutter stritten die vorgeworfene Tathandlung ab, während der "international begehrte DJ und Produzent" über seine Prozessbevollmächtigten mitteilen ließ, dass eine Überprüfung der Surfgewohnheiten der Mutter im Internet doch klar erkennen ließe, sie habe selbst einen bestimmten Sampler im Internet in Tauschbörsen angeboten und damit auch die Rechte des "international begehrten DJ und Produzenten" verletzt.
Der alleinerziehenden Mutter wurde zwar (sehr verspätet) für das Verfahren Prozeßkostenhilfe bewilligt, aber die erste richterliche Einschätzung und vor allem der Umstand, dass Sie eine schwerstbehinderte dritte Tochter zu Hause zu pflegen hatte und ihr somit eine mehrtägige Reise nicht zumutbar gewesen wäre zwangen die Beklagte einem richterlichen Vergleichsangebot zuzustimmen.
Zwar werden von der Netztwelt.de-Spendenaktion Vergleiche "ungern" unterstützt, jedoch kam in diesem Fall eine humantäre Ausnahme zum Tragen. Insofern beschloss das Entscheider-Gremium die Linderung der Belastung durch eine Einmalzahlung in Höhe von 300,00€.
Montag, 28. Februar 2011
Monatsbilanz zum 28.02.2011
I - Spendeneingänge im Februar 2011
01.02.2011 Waldi2010 +++ 30,00
01.02.2011 AKZ 00122-11 +++ 202,30
02.02.2011 UJOS 1. SPENDE +++ 10,00
03.02.2011 PANIK SAGT ABERMALS DANKE FUER EURE HILFE +++ 50,00
04.02.2011 WW UND WEITER SO +++ 20,00
04.02.2011 LIEBER HIERHER ALS NACH BERLIN... +++ 30,00
07.02.2011 MONK +++ 10,00
07.02.2011 PRAXISGEBÜHR DR. MUERTE +++ 20,00
10.02.2011 GEGEN DIE ABZOCKE +++ 50,00
17.02.2011 EVILSCHURKY SAGT DANKE +++ 25,00
17.02.2011 SPENDE +++ 20,00
25.02.2011 F.S. +++ 50,00
28.02.2011 OH-SCHRECK +++ 100,00
Eingang Februar 2011 = 617,30€
Gesamtstand 28.02.2011 = 11.033,91€
II - Auszahlungen
01.02.2011 - Gebühren Konto --- 0,55€
Gesamtstand 28.02.2011 = 527,37€
Kontostand 28.02.2011 = 10.506,54€
01.02.2011 Waldi2010 +++ 30,00
01.02.2011 AKZ 00122-11 +++ 202,30
02.02.2011 UJOS 1. SPENDE +++ 10,00
03.02.2011 PANIK SAGT ABERMALS DANKE FUER EURE HILFE +++ 50,00
04.02.2011 WW UND WEITER SO +++ 20,00
04.02.2011 LIEBER HIERHER ALS NACH BERLIN... +++ 30,00
07.02.2011 MONK +++ 10,00
07.02.2011 PRAXISGEBÜHR DR. MUERTE +++ 20,00
10.02.2011 GEGEN DIE ABZOCKE +++ 50,00
17.02.2011 EVILSCHURKY SAGT DANKE +++ 25,00
17.02.2011 SPENDE +++ 20,00
25.02.2011 F.S. +++ 50,00
28.02.2011 OH-SCHRECK +++ 100,00
Eingang Februar 2011 = 617,30€
Gesamtstand 28.02.2011 = 11.033,91€
II - Auszahlungen
01.02.2011 - Gebühren Konto --- 0,55€
Gesamtstand 28.02.2011 = 527,37€
Kontostand 28.02.2011 = 10.506,54€
Dienstag, 1. Februar 2011
Monatsbilanz zum 31.01.2011
I - Spendeneingänge im Januar 2011
03.01.2011 AMEPA +++ 50,00
04.01.2011 GRUEssE AUS Wxxx, UND NOCHMALS VIELEN DANK +++ 50,00
05.01.2011 SKATMANNTOR +++ 20,00
06.01.2011 WALLERKALLE +++ 20,00
06.01.2011 MONK +++ 20,00
07.01.2011 KROSTI +++ 50,00
10.01.2011 FUER DIE KRIEGSKASSE MEIER +++ 50,00
10.01.2011 NUR DIE NACKTE WAHRHEIT +++ 30,00
20.01.2011 F.S. +++ 50,00
21.01.2011 HUBIBAXE +++ 20,00
25.01.2011 DIGITALTOM DANKE ANS FORUM +++ 20,00
25.01.2011 GRAVE +++ 50,00
25.01.2011 A.W. +++ 30,00
Eingang Januar 2011 = 460,00€
Gesamtstand 31.01.2011 = 10.416,61€
II - Auszahlungen
Gesamtstand 31.01.2011 = 526,82€
Kontostand 31.01.2011 = 9.889,79€
03.01.2011 AMEPA +++ 50,00
04.01.2011 GRUEssE AUS Wxxx, UND NOCHMALS VIELEN DANK +++ 50,00
05.01.2011 SKATMANNTOR +++ 20,00
06.01.2011 WALLERKALLE +++ 20,00
06.01.2011 MONK +++ 20,00
07.01.2011 KROSTI +++ 50,00
10.01.2011 FUER DIE KRIEGSKASSE MEIER +++ 50,00
10.01.2011 NUR DIE NACKTE WAHRHEIT +++ 30,00
20.01.2011 F.S. +++ 50,00
21.01.2011 HUBIBAXE +++ 20,00
25.01.2011 DIGITALTOM DANKE ANS FORUM +++ 20,00
25.01.2011 GRAVE +++ 50,00
25.01.2011 A.W. +++ 30,00
Eingang Januar 2011 = 460,00€
Gesamtstand 31.01.2011 = 10.416,61€
II - Auszahlungen
Gesamtstand 31.01.2011 = 526,82€
Kontostand 31.01.2011 = 9.889,79€
Montag, 17. Januar 2011
Unterstützungsleistungen der Spendenaktion
Anlässlich der Veröffentlichung der Jahresstatistik „Abmahnwesen Deutschland“ vom 14.01.2011 wurde in dieser kurz ein geringfügiger Teil der Unterstützungen des Jahres 2010 benannt. In der Folge nun eine etwas ausführlichere Betrachtung.
A. Modell „Rettungsschirm“
Die eingerichtete Prozesskostenriskenabdeckung in „Filesharingverfahren“ versucht auf den Umstand einzugehen das in der Regel willkürlich ausgesuchte normale Privathaushalte mit Forderungen von Einzelpersonen, aber auch großindustriellen Klagegemeinschaften oder durchorganisierten Inkassogesellschaftsklagen konfrontiert werden.
Privathaushalte sind oftmals durch ihre berufliche Funktion, durch soziale Schwächen, durch vorhandene Krankheiten oder Behinderungen und durch mangelnde Kenntnisse im Bereich Zivilrecht geprägt. Die Spendengelder sollen den jeweiligen Personen möglichst den finanziellen Entscheidungsdruck nehmen, damit ihre Entscheidung zu dem Verfahrensverlauf sich allein auf den tatsächlichen Begebnissen des Einzelfalls begründet. Es soll bei ihnen eine freiere Wahl stattfinden, die auf einer realistische Einschätzung basiert. Dabei sind auch weitere -stets kostenlose- Punkte den Beklagten vermittelbar: Rechtslagen können transparent dargestellt werden. Die jeweiligen Betreuer können Entwicklungen an Gerichtständen und Formalien in „Echtzeit“ übermitteln. Es sind Ansprechpartner vorhanden die jederzeit zur Verfügung stehen.
Mit diesem Modell werden jedoch die rechtsanwaltlichen Pflichten innerhalb der Verfahren nicht ersetzt. Der jeweilige Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin hat pflichtgemäß die gerade finanziell beste und maximale Lösung der beklagten Personen zu ermitteln. Ebenso ist der komplette rechtliche Bereich unter alleiniger Verantwortung der jeweiligen Rechtsanwälte. Sie sollen sich ebensowenig von einer Unterstützungsleistung abhängig machen.
Üblicherweise ist dabei das Mittel des gerichtlichen Vergleichs immer noch die erste Wahl um den Ausgleich zwischen finanzieller Absicherung und normalem Verlauf eines Verfahrens herzustellen. Liegt im gerichtlichen Vergleich das maximale das ein Rechtsanwalt für einen Mandanten erzielen kann, oder liegt die persönliche Entscheidung des Beklagten darin das Verfahren abzukürzen wird die Absicherung durch die Spendenaktion erst dann aufgehoben wenn dieser Vergleich hergestellt wurde.
B. Auszahlungen
Daher werden sich auch die Auszahlungen der Spendenkasse auf wenige Verfahren beschränken. Diese Verfahren beinhalten dann aber eine entsprechend überdurchschnittlich hohe finanzielle Belastung für die Beklagten. Gleichzeitig ist mit enormen Zeitabständen zu rechnen. Im Beispielverfahren AG Köln, Az. 125 C 602/09 ist ein Urteil bei einer aktuellen Verfahrensdauer von 13 Monaten nicht erfolgt. Sollte der Prozess noch das OLG Köln beschäftigen zeichnet sich eine zweijährige Verfahrensdauer ab in der die Kostenrisiken für die Beklagten explodieren können.
Insofern sind die bisherigen direkten Überweisungen eher marginal einzustufen. Denn es gab schlicht noch keine endgültigen Urteile von Verfahren die sich im Spendenprogramm befinden. Dies wird sich aber sicherlich im Verlauf des Jahres 2011 ändern.
Es sei dabei auch ausdrücklich hingewiesen, dass verschiedene Kanzleien Vorschusszahlungen wünschen, Rechtsanwälte dahingehend eventuell gegenüber ihren Kanzleien verpflichtet sind, oder die Betreuung des Spendenkontos mit Rechtsanwälten solche Situationen bespricht.
Sonderanfragen sind dabei stets möglich.
Zu beachten ist auch, dass weder ein „üblicher Ablauf“ noch ein gültiger Schätzwert in Filesharingverfahren existiert. Betritt jemand den Gerichtsaal in der ersten Instanz um ein Urteil zu erzielen weiß er nicht welche tatsächlichen Risiken nach 1,5 Jahren abzudecken sind. Natürlich korrespondieren die Verfahrensabläufe daher mit den in der Satzung benannten Kriterien. Abweichungen von der Regel sind ... die Regel. Es sei hier als Beispiel ein Verfahren genannt in dem die Klägerin Insolvenz anmelden musste. Nun ruht das Verfahren. Der weitere Verlauf ist ungewiss. Solche Dinge sind nicht vorhersehbar. Aber die möglichen finanziellen Auswirkungen sind abdeckbar.
C. Aktuelle Verfahren
Die aktuell von der Spendenaktion begleiteten Verfahren umfassen einen Schätzwert von 16.750,00€ bei einem Spendenstand von ca. 9.336,00€ zum Jahresende. Die oben angesprochene Verfahrensdauer erlaubt hier weiterhin eine Abdeckung der Ereignisse auch wenn man bei künftigen Anfragen (zum Beispiel Klagen durch die Kanzlei Waldorf am Gerichtsstandort München) überaus vorsichtig mit Zusicherungen sein wird und muss.
Von einer „allgemeinen“ Kostenrisikenabdeckung“ in Form einer „Versicherung“ ist man sehr weit entfernt.
Die Rate der aktuellen Klagen im Programm der Spendenaktion ist jedoch überaus hoch. Nach der Korrektur durch die Vergleiche in den Verfahren Köln + Düsseldorf gegen Mandanten die von der Kanzlei Nümann + Lang betreut werden haben sich bislang kaum weitere Vergleiche eingefunden. Eine ausführliche Statistik kann im Verlauf des Januars 2010 angeboten werden.
Fazit
Die Grundfunktion der Spendenaktion hat sich im Wesentlichen bewährt. In vorigen Zeiten standen Beklagte in Filesharingverfahren weitgehend alleine und konnten allerhöchstens auf „virtuelle“ Unterstützung durch Forengemeinschaften oder engagierte Einzelpersonen hoffen. Nun existiert auch eine „direkte“ Unterstützung in Form von Geldmitteln. Aufgrund des Spendenaufkommens im ersten Jahr in Höhe von satten 10.000,00€ ist das Projekt trotz vielfältiger Gegenaktionen verschiedener Seiten als Solches ein voller Erfolg geworden.
Klein – Überschaubar – Flexibel – Reaktionsschnell – und vor allem ausschließlich in Kooperation mit ausgesuchten, professionell und qualitativ arbeitenden Medien-Rechtsanwälten zusammen arbeitend.
Das man mit einem solchen Grundbetrag millionenschwere Unternehmen nur ein müdes Lächeln abringt soll uns Spender und Beteiligte nicht weiter stören. Wir sind auf dem richtigen Weg.
A. Modell „Rettungsschirm“
Die eingerichtete Prozesskostenriskenabdeckung in „Filesharingverfahren“ versucht auf den Umstand einzugehen das in der Regel willkürlich ausgesuchte normale Privathaushalte mit Forderungen von Einzelpersonen, aber auch großindustriellen Klagegemeinschaften oder durchorganisierten Inkassogesellschaftsklagen konfrontiert werden.
Privathaushalte sind oftmals durch ihre berufliche Funktion, durch soziale Schwächen, durch vorhandene Krankheiten oder Behinderungen und durch mangelnde Kenntnisse im Bereich Zivilrecht geprägt. Die Spendengelder sollen den jeweiligen Personen möglichst den finanziellen Entscheidungsdruck nehmen, damit ihre Entscheidung zu dem Verfahrensverlauf sich allein auf den tatsächlichen Begebnissen des Einzelfalls begründet. Es soll bei ihnen eine freiere Wahl stattfinden, die auf einer realistische Einschätzung basiert. Dabei sind auch weitere -stets kostenlose- Punkte den Beklagten vermittelbar: Rechtslagen können transparent dargestellt werden. Die jeweiligen Betreuer können Entwicklungen an Gerichtständen und Formalien in „Echtzeit“ übermitteln. Es sind Ansprechpartner vorhanden die jederzeit zur Verfügung stehen.
Mit diesem Modell werden jedoch die rechtsanwaltlichen Pflichten innerhalb der Verfahren nicht ersetzt. Der jeweilige Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin hat pflichtgemäß die gerade finanziell beste und maximale Lösung der beklagten Personen zu ermitteln. Ebenso ist der komplette rechtliche Bereich unter alleiniger Verantwortung der jeweiligen Rechtsanwälte. Sie sollen sich ebensowenig von einer Unterstützungsleistung abhängig machen.
Üblicherweise ist dabei das Mittel des gerichtlichen Vergleichs immer noch die erste Wahl um den Ausgleich zwischen finanzieller Absicherung und normalem Verlauf eines Verfahrens herzustellen. Liegt im gerichtlichen Vergleich das maximale das ein Rechtsanwalt für einen Mandanten erzielen kann, oder liegt die persönliche Entscheidung des Beklagten darin das Verfahren abzukürzen wird die Absicherung durch die Spendenaktion erst dann aufgehoben wenn dieser Vergleich hergestellt wurde.
B. Auszahlungen
Daher werden sich auch die Auszahlungen der Spendenkasse auf wenige Verfahren beschränken. Diese Verfahren beinhalten dann aber eine entsprechend überdurchschnittlich hohe finanzielle Belastung für die Beklagten. Gleichzeitig ist mit enormen Zeitabständen zu rechnen. Im Beispielverfahren AG Köln, Az. 125 C 602/09 ist ein Urteil bei einer aktuellen Verfahrensdauer von 13 Monaten nicht erfolgt. Sollte der Prozess noch das OLG Köln beschäftigen zeichnet sich eine zweijährige Verfahrensdauer ab in der die Kostenrisiken für die Beklagten explodieren können.
Insofern sind die bisherigen direkten Überweisungen eher marginal einzustufen. Denn es gab schlicht noch keine endgültigen Urteile von Verfahren die sich im Spendenprogramm befinden. Dies wird sich aber sicherlich im Verlauf des Jahres 2011 ändern.
Es sei dabei auch ausdrücklich hingewiesen, dass verschiedene Kanzleien Vorschusszahlungen wünschen, Rechtsanwälte dahingehend eventuell gegenüber ihren Kanzleien verpflichtet sind, oder die Betreuung des Spendenkontos mit Rechtsanwälten solche Situationen bespricht.
Sonderanfragen sind dabei stets möglich.
Zu beachten ist auch, dass weder ein „üblicher Ablauf“ noch ein gültiger Schätzwert in Filesharingverfahren existiert. Betritt jemand den Gerichtsaal in der ersten Instanz um ein Urteil zu erzielen weiß er nicht welche tatsächlichen Risiken nach 1,5 Jahren abzudecken sind. Natürlich korrespondieren die Verfahrensabläufe daher mit den in der Satzung benannten Kriterien. Abweichungen von der Regel sind ... die Regel. Es sei hier als Beispiel ein Verfahren genannt in dem die Klägerin Insolvenz anmelden musste. Nun ruht das Verfahren. Der weitere Verlauf ist ungewiss. Solche Dinge sind nicht vorhersehbar. Aber die möglichen finanziellen Auswirkungen sind abdeckbar.
C. Aktuelle Verfahren
Die aktuell von der Spendenaktion begleiteten Verfahren umfassen einen Schätzwert von 16.750,00€ bei einem Spendenstand von ca. 9.336,00€ zum Jahresende. Die oben angesprochene Verfahrensdauer erlaubt hier weiterhin eine Abdeckung der Ereignisse auch wenn man bei künftigen Anfragen (zum Beispiel Klagen durch die Kanzlei Waldorf am Gerichtsstandort München) überaus vorsichtig mit Zusicherungen sein wird und muss.
Von einer „allgemeinen“ Kostenrisikenabdeckung“ in Form einer „Versicherung“ ist man sehr weit entfernt.
Die Rate der aktuellen Klagen im Programm der Spendenaktion ist jedoch überaus hoch. Nach der Korrektur durch die Vergleiche in den Verfahren Köln + Düsseldorf gegen Mandanten die von der Kanzlei Nümann + Lang betreut werden haben sich bislang kaum weitere Vergleiche eingefunden. Eine ausführliche Statistik kann im Verlauf des Januars 2010 angeboten werden.
Fazit
Die Grundfunktion der Spendenaktion hat sich im Wesentlichen bewährt. In vorigen Zeiten standen Beklagte in Filesharingverfahren weitgehend alleine und konnten allerhöchstens auf „virtuelle“ Unterstützung durch Forengemeinschaften oder engagierte Einzelpersonen hoffen. Nun existiert auch eine „direkte“ Unterstützung in Form von Geldmitteln. Aufgrund des Spendenaufkommens im ersten Jahr in Höhe von satten 10.000,00€ ist das Projekt trotz vielfältiger Gegenaktionen verschiedener Seiten als Solches ein voller Erfolg geworden.
Klein – Überschaubar – Flexibel – Reaktionsschnell – und vor allem ausschließlich in Kooperation mit ausgesuchten, professionell und qualitativ arbeitenden Medien-Rechtsanwälten zusammen arbeitend.
Das man mit einem solchen Grundbetrag millionenschwere Unternehmen nur ein müdes Lächeln abringt soll uns Spender und Beteiligte nicht weiter stören. Wir sind auf dem richtigen Weg.
Samstag, 1. Januar 2011
Monatsbilanz zum 31.12.2010
I - Spendeneingänge im Dezember 2010
02.12.2010 AMEPA +++ 100,00
06.12.2010 JUBI NACHSCHLAG +++ 25,00
06.12.2010 BEITRAG GEGEN ABMAHNWAHN R. +++ 10,00
07.12.2010 MONK +++ 20,00
10.12.2010 AUF DASS DER TOPF DIE 10000 MARKE BALD UEBERSCHREITET +++ 20,00
13.12.2010 CARPATHIA +++ 20,00
13.12.2010 DANKE M.R. +++ 50,00
16.12.2010 SPENDE 2010 +++ 50,00
21.12.2010 FEUERKATZE +++ 100,00
27.12.2010 AEPPELWOI +++ 30,00
27.12.2010 C.H. +++ 25,00
28.12.2010 I.M. +++ 20,00
28.12.2010 M.D. FILESHARING ANWALT +++ 50,00
29.12.2010 F.S. +++ 50,00
30.12.2010 GUSCHTL +++ 50,00
Eingang Dezember 2010 = 620,00€
Gesamtstand 31.12.2010 = 9.956,61€
II - Auszahlungen
01.12.2010 - Gebühren Konto --- 0,55€
30.12.2010 - Gebühren Konto --- 0,55€
Gesamtstand 31.12.2010 = 526,82€
Kontostand = 9.429,79€
02.12.2010 AMEPA +++ 100,00
06.12.2010 JUBI NACHSCHLAG +++ 25,00
06.12.2010 BEITRAG GEGEN ABMAHNWAHN R. +++ 10,00
07.12.2010 MONK +++ 20,00
10.12.2010 AUF DASS DER TOPF DIE 10000 MARKE BALD UEBERSCHREITET +++ 20,00
13.12.2010 CARPATHIA +++ 20,00
13.12.2010 DANKE M.R. +++ 50,00
16.12.2010 SPENDE 2010 +++ 50,00
21.12.2010 FEUERKATZE +++ 100,00
27.12.2010 AEPPELWOI +++ 30,00
27.12.2010 C.H. +++ 25,00
28.12.2010 I.M. +++ 20,00
28.12.2010 M.D. FILESHARING ANWALT +++ 50,00
29.12.2010 F.S. +++ 50,00
30.12.2010 GUSCHTL +++ 50,00
Eingang Dezember 2010 = 620,00€
Gesamtstand 31.12.2010 = 9.956,61€
II - Auszahlungen
01.12.2010 - Gebühren Konto --- 0,55€
30.12.2010 - Gebühren Konto --- 0,55€
Gesamtstand 31.12.2010 = 526,82€
Kontostand = 9.429,79€
Montag, 29. November 2010
vorl. Monatsbilanz zum 30.11.2010*
I - Spendeneingänge im November 2010
02.11.2010 4NDR0 OKTOBER +++ 20,00
02.11.2010 MONK +++ 10,00
03.11.2010 D.R. +++ 100,00
03.11.2010 GANZ SICHER NICHT +++ 20,00
04.11.2010 T.F. +++ 100,00
04.11.2010 AMEPA +++ 500,00
08.11.2010 54321 BEDANKT SICH SEHR +++ 60,00
09.11.2010 SPENDE DEMON +++ 25,00
11.11.2010 GEBT ALLES MULE4EVER +++ 50,00
16.11.2010 SPENDE T.R. +++ 20,00
18.11.2010 REVOLUZZER +++ 50,00
18.11.2010 GEGEN DEN ABMAHNWAHNSINN +++ 20,00
19.11.2010 S.E.M. +++ 50,00
19.11.2010 WW UND WEITER SO +++ 30,00
23.11.2010 MEIN KLEINER BEITRAG +++ 10,00
25.11.2010 GRAVE +++ 50,00
29.11.2010 FREIE SPENDE +++ 200,00
29.11.2010 ESOX KLEINER OBULUS +++ 20,00
29.11.2010 SPENDE ROSEMARILYN +++ 25,00
29.11.2010 F.S. +++ 50,00
Eingang November 2010 = 1.420,00€
Gesamtstand 31.10.2010 = 9.336,61€
II - Auszahlungen
01.11.2010 - Gebühren Konto --- 0,55€
Gesamtstand 31.10.2010 = 525,72€
Kontostand 8.810,89€
III - Klagen im Programm
Ich werde nun bei den aktuell von der Spendenaktion begleiteten Klagen "grobe Schätzungen" vornehmen um etwas transparenter darzulegen wie sich solche Kosten entwickeln können.
AG Köln 125 C 602/09
Gegenstandswert = 1.262,00€ (900,00€)
Prozeßkostenrisiko-1 = 1.149,86€
Sonstige Kosten = 240,00€
Gutachterkosten = 2.000,00€
Gesamtbelastung = 4.289,86€
Nümann + Lang - Tasa
RA Dr. Frank Eikmeier
Aktueller Stand: Nach der Vorlage des Sachverständigengutachten und einer Streitverkündung der Klägerin gegenüber der Deutschen Telekom AG sowie mehrerer Fristverschiebungen ist die Fortsetzung der Mündlichen Verhandlung auf die Woche 4/2011 angesetzt worden.
LG Düsseldorf N.N. aus AG Düsseldorf 57 C 15741/09
Gegenstandswert = 1.262,00€
Prozeßkostenrisiko = 947,66€
Sonstige Kosten = 1.240,00€
Gesamtbelastung = 3.449,66€
Nümann + Lang - Uptunes
RAs Justlaw, Göttingen
Aktueller Stand: Nach positivem Urteil für Beklagte vom 14.04.2010 vor dem AG Düsseldorf folgt Entscheid über Berufung nach mündlicher Verhandlungstermin in KW 47/2010 möglicherweise noch in 2010.
Weitere Klagen sind anhängig. Das "Uralt"-Verfahren AG Altenburg 5 C 148/10 wurde inzwischen ans AG Erfurt verwiesen. Der Rechtsstreit ruht aufgrund der Insolvenz der Klägerin. Am Gerichtstandort München wird im neuen Jahr ebenso ein (reguläres Porn-)Verfahren fort geführt, wie an einem anderen Gerichtsstand in Bayern gegen die Digiprotect GmbH. Der Verlauf ist hier abzuwarten.
* Der 30.11.2010 ist natürlich noch nicht enthalten.
02.11.2010 4NDR0 OKTOBER +++ 20,00
02.11.2010 MONK +++ 10,00
03.11.2010 D.R. +++ 100,00
03.11.2010 GANZ SICHER NICHT +++ 20,00
04.11.2010 T.F. +++ 100,00
04.11.2010 AMEPA +++ 500,00
08.11.2010 54321 BEDANKT SICH SEHR +++ 60,00
09.11.2010 SPENDE DEMON +++ 25,00
11.11.2010 GEBT ALLES MULE4EVER +++ 50,00
16.11.2010 SPENDE T.R. +++ 20,00
18.11.2010 REVOLUZZER +++ 50,00
18.11.2010 GEGEN DEN ABMAHNWAHNSINN +++ 20,00
19.11.2010 S.E.M. +++ 50,00
19.11.2010 WW UND WEITER SO +++ 30,00
23.11.2010 MEIN KLEINER BEITRAG +++ 10,00
25.11.2010 GRAVE +++ 50,00
29.11.2010 FREIE SPENDE +++ 200,00
29.11.2010 ESOX KLEINER OBULUS +++ 20,00
29.11.2010 SPENDE ROSEMARILYN +++ 25,00
29.11.2010 F.S. +++ 50,00
Eingang November 2010 = 1.420,00€
Gesamtstand 31.10.2010 = 9.336,61€
II - Auszahlungen
01.11.2010 - Gebühren Konto --- 0,55€
Gesamtstand 31.10.2010 = 525,72€
Kontostand 8.810,89€
III - Klagen im Programm
Ich werde nun bei den aktuell von der Spendenaktion begleiteten Klagen "grobe Schätzungen" vornehmen um etwas transparenter darzulegen wie sich solche Kosten entwickeln können.
AG Köln 125 C 602/09
Gegenstandswert = 1.262,00€ (900,00€)
Prozeßkostenrisiko-1 = 1.149,86€
Sonstige Kosten = 240,00€
Gutachterkosten = 2.000,00€
Gesamtbelastung = 4.289,86€
Nümann + Lang - Tasa
RA Dr. Frank Eikmeier
Aktueller Stand: Nach der Vorlage des Sachverständigengutachten und einer Streitverkündung der Klägerin gegenüber der Deutschen Telekom AG sowie mehrerer Fristverschiebungen ist die Fortsetzung der Mündlichen Verhandlung auf die Woche 4/2011 angesetzt worden.
LG Düsseldorf N.N. aus AG Düsseldorf 57 C 15741/09
Gegenstandswert = 1.262,00€
Prozeßkostenrisiko = 947,66€
Sonstige Kosten = 1.240,00€
Gesamtbelastung = 3.449,66€
Nümann + Lang - Uptunes
RAs Justlaw, Göttingen
Aktueller Stand: Nach positivem Urteil für Beklagte vom 14.04.2010 vor dem AG Düsseldorf folgt Entscheid über Berufung nach mündlicher Verhandlungstermin in KW 47/2010 möglicherweise noch in 2010.
Weitere Klagen sind anhängig. Das "Uralt"-Verfahren AG Altenburg 5 C 148/10 wurde inzwischen ans AG Erfurt verwiesen. Der Rechtsstreit ruht aufgrund der Insolvenz der Klägerin. Am Gerichtstandort München wird im neuen Jahr ebenso ein (reguläres Porn-)Verfahren fort geführt, wie an einem anderen Gerichtsstand in Bayern gegen die Digiprotect GmbH. Der Verlauf ist hier abzuwarten.
* Der 30.11.2010 ist natürlich noch nicht enthalten.
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