Freitag, 27. Mai 2011

Update 27.05.2011 - II

Fortsetzung

Verfahren No07
OLG Köln – 6 U 208/10 - aus LG Köln 28 O 202/10


Eingangsdatum: Dezember 2010
Gegnerkanzlei: Rasch, Hamburg
Vertretung: Riegger, Ludwigsburg
Gesamtrisiko derzeit: ca. 1.946,67€
Auszahlungen: 388,00€
Kategorie: Multi-Song-Abmahnung

Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 3.454,60€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Multi-Song-Abmahnung. Nachdem die Klägerinnen vor dem Landgericht Köln zwar den Schadensersatzanteil nicht zugesprochen bekamen, der Beklagte jedoch zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten verpflichtet wurde legte er Berufung am Oberlandesgericht Köln ein. Die Netzwelt.de-Spendenaktion steuerte hierzu den Gerichtskostenvorschuß bei. Die mündliche Verhandlung soll im Juni 2011 statt finden.

Verfahren No08
OLG Köln – 6 W 5/11


Eingangsdatum: Dezember 2010
Gegnerkanzlei: CSR, Ettlingen
Vertretung: Riegger, Ludwigsburg
Gesamtrisiko derzeit: ca. 0,00€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Porno-Abmahnung

Ein Abgemahnter führte ein erfolgreiches Beschwerdeverfahren durch. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Verfahren No9

Eingangsdatum: Februar 2011

Eine Person die nicht Kundin eines beauskunftenden ISP/Resellers ist erhielt eine Abmahnung. Sie setzt sich nun gegen die Abmahnung zur Wehr. Informationen über den Sachstand sind derzeit nicht möglich.

Verfahren No 10
LG Berlin – 15 O 1/11 und 15 O 2/11


Eingangsdatum: Februar 2011
Gegnerkanzlei: Reichelt, Klute, Aßmann
Vertretung: Küpperbusch, Bielefeld
Gesamtrisiko derzeit: ca. 17.384,28€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Doppel-Computerspiel-Abmahnung

Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 12.132,00€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Doppel-Computerspiel-Abmahnung mit zwei unterschiedlichen Klägerinnen. Nach der Erwiederung zu den Klagen erhielten die Klägerinnen Zeit bis Ende Juni 2011 zur Stellungnahme. Die Termine für die Mündlichen Verhandlungen wurden auf den September 2011 und den November 2011 fest gelgt. Anm.: Es wurde jeweils eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Der hohe Streitwert resultiert aus insgesamt 10.000,00€ Schadensersatz. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Kammergericht Berlin fort gesetzt wird.

Verfahren No 11
LG Stuttgart – 17 O 39/11


Eingangsdatum: März 2011
Gegnerkanzlei: Rasch, Hamburg
Vertretung: Riegger, Ludwigsburg
Gesamtrisiko derzeit: ca. 2.745,22€
Auszahlungen: 1174,01€
Kategorie: Multi-Song-Abmahnung

Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 5.380,80€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Mulit-Song-Abmahnung. Die mündliche Verhandlung fand im Mai 2011 statt. Das Gericht stellte einen Hinweis/Beweisbeschluss oder auch ein frühes Urteil für den Juni 2011 in Aussicht. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Oberlandesgericht Stuttgart fort gesetzt wird.

Verfahren No 12
AG Hamburg - Harburg


Eingangsdatum: März 2011
Gegnerkanzlei: Haas, Baden-Baden
Vertretung: Shual
Gesamtrisiko derzeit: ca. 0,00€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Computerspiel-Abmahnung

Die Parteien stritten um die Forderung von ca. 1.803,15€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Computerspiel-Abmahnung. Der Beklagte legte fristgerecht gegen einen Vollstreckungsbescheid des AG Berlin-Wedding Einspruch ein. Die Streitakte wurde an das AG Hamburg - Harburg versandt. Die klägerin zog jedoch die Klage zurück. Der Vollstreckungsbescheid wurde vom Gericht für gegenstandslos erklärt. Das Verfahren ist abgeschlossen.

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