Montag, 17. Januar 2011

Unterstützungsleistungen der Spendenaktion

Anlässlich der Veröffentlichung der Jahresstatistik „Abmahnwesen Deutschland“ vom 14.01.2011 wurde in dieser kurz ein geringfügiger Teil der Unterstützungen des Jahres 2010 benannt. In der Folge nun eine etwas ausführlichere Betrachtung.

A. Modell „Rettungsschirm“

Die eingerichtete Prozesskostenriskenabdeckung in „Filesharingverfahren“ versucht auf den Umstand einzugehen das in der Regel willkürlich ausgesuchte normale Privathaushalte mit Forderungen von Einzelpersonen, aber auch großindustriellen Klagegemeinschaften oder durchorganisierten Inkassogesellschaftsklagen konfrontiert werden.

Privathaushalte sind oftmals durch ihre berufliche Funktion, durch soziale Schwächen, durch vorhandene Krankheiten oder Behinderungen und durch mangelnde Kenntnisse im Bereich Zivilrecht geprägt. Die Spendengelder sollen den jeweiligen Personen möglichst den finanziellen Entscheidungsdruck nehmen, damit ihre Entscheidung zu dem Verfahrensverlauf sich allein auf den tatsächlichen Begebnissen des Einzelfalls begründet. Es soll bei ihnen eine freiere Wahl stattfinden, die auf einer realistische Einschätzung basiert. Dabei sind auch weitere -stets kostenlose- Punkte den Beklagten vermittelbar: Rechtslagen können transparent dargestellt werden. Die jeweiligen Betreuer können Entwicklungen an Gerichtständen und Formalien in „Echtzeit“ übermitteln. Es sind Ansprechpartner vorhanden die jederzeit zur Verfügung stehen.

Mit diesem Modell werden jedoch die rechtsanwaltlichen Pflichten innerhalb der Verfahren nicht ersetzt. Der jeweilige Rechtsanwalt oder die Rechtsanwältin hat pflichtgemäß die gerade finanziell beste und maximale Lösung der beklagten Personen zu ermitteln. Ebenso ist der komplette rechtliche Bereich unter alleiniger Verantwortung der jeweiligen Rechtsanwälte. Sie sollen sich ebensowenig von einer Unterstützungsleistung abhängig machen.

Üblicherweise ist dabei das Mittel des gerichtlichen Vergleichs immer noch die erste Wahl um den Ausgleich zwischen finanzieller Absicherung und normalem Verlauf eines Verfahrens herzustellen. Liegt im gerichtlichen Vergleich das maximale das ein Rechtsanwalt für einen Mandanten erzielen kann, oder liegt die persönliche Entscheidung des Beklagten darin das Verfahren abzukürzen wird die Absicherung durch die Spendenaktion erst dann aufgehoben wenn dieser Vergleich hergestellt wurde.

B. Auszahlungen

Daher werden sich auch die Auszahlungen der Spendenkasse auf wenige Verfahren beschränken. Diese Verfahren beinhalten dann aber eine entsprechend überdurchschnittlich hohe finanzielle Belastung für die Beklagten. Gleichzeitig ist mit enormen Zeitabständen zu rechnen. Im Beispielverfahren AG Köln, Az. 125 C 602/09 ist ein Urteil bei einer aktuellen Verfahrensdauer von 13 Monaten nicht erfolgt. Sollte der Prozess noch das OLG Köln beschäftigen zeichnet sich eine zweijährige Verfahrensdauer ab in der die Kostenrisiken für die Beklagten explodieren können.

Insofern sind die bisherigen direkten Überweisungen eher marginal einzustufen. Denn es gab schlicht noch keine endgültigen Urteile von Verfahren die sich im Spendenprogramm befinden. Dies wird sich aber sicherlich im Verlauf des Jahres 2011 ändern.

Es sei dabei auch ausdrücklich hingewiesen, dass verschiedene Kanzleien Vorschusszahlungen wünschen, Rechtsanwälte dahingehend eventuell gegenüber ihren Kanzleien verpflichtet sind, oder die Betreuung des Spendenkontos mit Rechtsanwälten solche Situationen bespricht.

Sonderanfragen sind dabei stets möglich.

Zu beachten ist auch, dass weder ein „üblicher Ablauf“ noch ein gültiger Schätzwert in Filesharingverfahren existiert. Betritt jemand den Gerichtsaal in der ersten Instanz um ein Urteil zu erzielen weiß er nicht welche tatsächlichen Risiken nach 1,5 Jahren abzudecken sind. Natürlich korrespondieren die Verfahrensabläufe daher mit den in der Satzung benannten Kriterien. Abweichungen von der Regel sind ... die Regel. Es sei hier als Beispiel ein Verfahren genannt in dem die Klägerin Insolvenz anmelden musste. Nun ruht das Verfahren. Der weitere Verlauf ist ungewiss. Solche Dinge sind nicht vorhersehbar. Aber die möglichen finanziellen Auswirkungen sind abdeckbar.

C. Aktuelle Verfahren


Die aktuell von der Spendenaktion begleiteten Verfahren umfassen einen Schätzwert von 16.750,00€ bei einem Spendenstand von ca. 9.336,00€ zum Jahresende. Die oben angesprochene Verfahrensdauer erlaubt hier weiterhin eine Abdeckung der Ereignisse auch wenn man bei künftigen Anfragen (zum Beispiel Klagen durch die Kanzlei Waldorf am Gerichtsstandort München) überaus vorsichtig mit Zusicherungen sein wird und muss.

Von einer „allgemeinen“ Kostenrisikenabdeckung“ in Form einer „Versicherung“ ist man sehr weit entfernt.

Die Rate der aktuellen Klagen im Programm der Spendenaktion ist jedoch überaus hoch. Nach der Korrektur durch die Vergleiche in den Verfahren Köln + Düsseldorf gegen Mandanten die von der Kanzlei Nümann + Lang betreut werden haben sich bislang kaum weitere Vergleiche eingefunden. Eine ausführliche Statistik kann im Verlauf des Januars 2010 angeboten werden.

Fazit

Die Grundfunktion der Spendenaktion hat sich im Wesentlichen bewährt. In vorigen Zeiten standen Beklagte in Filesharingverfahren weitgehend alleine und konnten allerhöchstens auf „virtuelle“ Unterstützung durch Forengemeinschaften oder engagierte Einzelpersonen hoffen. Nun existiert auch eine „direkte“ Unterstützung in Form von Geldmitteln. Aufgrund des Spendenaufkommens im ersten Jahr in Höhe von satten 10.000,00€ ist das Projekt trotz vielfältiger Gegenaktionen verschiedener Seiten als Solches ein voller Erfolg geworden.

Klein – Überschaubar – Flexibel – Reaktionsschnell – und vor allem ausschließlich in Kooperation mit ausgesuchten, professionell und qualitativ arbeitenden Medien-Rechtsanwälten zusammen arbeitend.

Das man mit einem solchen Grundbetrag millionenschwere Unternehmen nur ein müdes Lächeln abringt soll uns Spender und Beteiligte nicht weiter stören. Wir sind auf dem richtigen Weg.

Samstag, 1. Januar 2011

Monatsbilanz zum 31.12.2010

I - Spendeneingänge im Dezember 2010

02.12.2010 AMEPA +++ 100,00
06.12.2010 JUBI NACHSCHLAG +++ 25,00
06.12.2010 BEITRAG GEGEN ABMAHNWAHN R. +++ 10,00
07.12.2010 MONK +++ 20,00
10.12.2010 AUF DASS DER TOPF DIE 10000 MARKE BALD UEBERSCHREITET +++ 20,00
13.12.2010 CARPATHIA +++ 20,00
13.12.2010 DANKE M.R. +++ 50,00
16.12.2010 SPENDE 2010 +++ 50,00
21.12.2010 FEUERKATZE +++ 100,00
27.12.2010 AEPPELWOI +++ 30,00
27.12.2010 C.H. +++ 25,00
28.12.2010 I.M. +++ 20,00
28.12.2010 M.D. FILESHARING ANWALT +++ 50,00
29.12.2010 F.S. +++ 50,00
30.12.2010 GUSCHTL +++ 50,00

Eingang Dezember 2010 = 620,00€
Gesamtstand 31.12.2010 = 9.956,61€

II - Auszahlungen


01.12.2010 - Gebühren Konto --- 0,55€
30.12.2010 - Gebühren Konto --- 0,55€
Gesamtstand 31.12.2010 = 526,82€

Kontostand = 9.429,79€

Montag, 29. November 2010

vorl. Monatsbilanz zum 30.11.2010*

I - Spendeneingänge im November 2010

02.11.2010 4NDR0 OKTOBER +++ 20,00
02.11.2010 MONK +++ 10,00
03.11.2010 D.R. +++ 100,00
03.11.2010 GANZ SICHER NICHT +++ 20,00
04.11.2010 T.F. +++ 100,00
04.11.2010 AMEPA +++ 500,00
08.11.2010 54321 BEDANKT SICH SEHR +++ 60,00
09.11.2010 SPENDE DEMON +++ 25,00
11.11.2010 GEBT ALLES MULE4EVER +++ 50,00
16.11.2010 SPENDE T.R. +++ 20,00
18.11.2010 REVOLUZZER +++ 50,00
18.11.2010 GEGEN DEN ABMAHNWAHNSINN +++ 20,00
19.11.2010 S.E.M. +++ 50,00
19.11.2010 WW UND WEITER SO +++ 30,00
23.11.2010 MEIN KLEINER BEITRAG +++ 10,00
25.11.2010 GRAVE +++ 50,00
29.11.2010 FREIE SPENDE +++ 200,00
29.11.2010 ESOX KLEINER OBULUS +++ 20,00
29.11.2010 SPENDE ROSEMARI­LYN +++ 25,00
29.11.2010 F.S. +++ 50,00

Eingang November 2010 = 1.420,00€
Gesamtstand 31.10.2010 = 9.336,61€

II - Auszahlungen

01.11.2010 - Gebühren Konto --- 0,55€
Gesamtstand 31.10.2010 = 525,72€

Kontostand 8.810,89€

III - Klagen im Programm

Ich werde nun bei den aktuell von der Spendenaktion begleiteten Klagen "grobe Schätzungen" vornehmen um etwas transparenter darzulegen wie sich solche Kosten entwickeln können.

AG Köln 125 C 602/09
Gegenstandswert = 1.262,00€ (900,00€)
Prozeßkostenrisiko-1 = 1.149,86€
Sonstige Kosten = 240,00€
Gutachterkosten = 2.000,00€
Gesamtbelastung = 4.289,86€

Nümann + Lang - Tasa
RA Dr. Frank Eikmeier
Aktueller Stand: Nach der Vorlage des Sachverständigengutachten und einer Streitverkündung der Klägerin gegenüber der Deutschen Telekom AG sowie mehrerer Fristverschiebungen ist die Fortsetzung der Mündlichen Verhandlung auf die Woche 4/2011 angesetzt worden.

LG Düsseldorf N.N. aus AG Düsseldorf 57 C 15741/09
Gegenstandswert = 1.262,00€
Prozeßkostenrisiko = 947,66€
Sonstige Kosten = 1.240,00€
Gesamtbelastung = 3.449,66€

Nümann + Lang - Uptunes
RAs Justlaw, Göttingen
Aktueller Stand: Nach positivem Urteil für Beklagte vom 14.04.2010 vor dem AG Düsseldorf folgt Entscheid über Berufung nach mündlicher Verhandlungstermin in KW 47/2010 möglicherweise noch in 2010.

Weitere Klagen sind anhängig. Das "Uralt"-Verfahren AG Altenburg 5 C 148/10 wurde inzwischen ans AG Erfurt verwiesen. Der Rechtsstreit ruht aufgrund der Insolvenz der Klägerin. Am Gerichtstandort München wird im neuen Jahr ebenso ein (reguläres Porn-)Verfahren fort geführt, wie an einem anderen Gerichtsstand in Bayern gegen die Digiprotect GmbH. Der Verlauf ist hier abzuwarten.

* Der 30.11.2010 ist natürlich noch nicht enthalten.

Montag, 1. November 2010

Monatsbilanz zum 31.10.2010

I - Spendeneingänge im Oktober 2010

01.10.2010 KRIEGSKASSE MATZKAP +++ 15,00
04.10.2010 NICHT MEHR SO DUMM +++ 20,00
04.10.2010 AMEPA +++ 100,00
06.10.2010 SELIM +++ 25,00
06.10.2010 -­MILIANDA­- +++ 50,00
07.10.2010 ANDYPANDY +++ 20,00
07.10.2010 J.F. +++ 25,00
12.10.2010 C.W. +++ 20,00
12.10.2010 NUE GEMEINSAM SIND WIR STARK -BB- +++ 50,00
12.10.2010 S.K. +++ 20,00
15.10.2010 SPENDE O.B. +++ 10,00
18.10.2010 MACHT WEITER SO GRUSS CORNHOLIO99 +++ 20,00
27.10.2010 F.S. +++ 50,00
27.10.2010 INFOFAN IST FUER OFFENSIVE +++ 50,00

Eingang Oktober 2010 = 475,00€
Gesamtstand 31.10.2010 = 7.916,61€

II - Auszahlungen

01.10.2010 - Gebühren Konto --- 0,55€
Gesamtstand 31.10.2010 = 525,17€

Kontostand 7.390,93€

Donnerstag, 7. Oktober 2010

Monatsbilanz zum 30.09.2010


I - Spendeneingänge im September 2010


01.09.2010 WW +++ 30,00
02.09.2010 MR. Monk +++ 20,00
03.09.2010 4NDR0 +++ 20,00
06.09.2010 DERPITT +++ 25,00
10.09.2010 4JUSTICE­EOD ZEIGT DER ABMAHNMAFIA WAS IHR DRAUF HABT +++ 66,66
13.09.2010 HARLEAKIN +++ 25,00
14.09.2010 LEXTER GEGEN DEN WAHN +++ 25,00
17.09.2010 CLOUD STRIFE LÄSST ICH NICHT EINSCHÜCHTERN UND VERKLAGEN +++ 50,00
21.09.2010 AMEPA +++ 100,00
27.09.2010 H.F. +++ 20,00
30.09.2010 F.S. +++ 50,00

Eingang September 2010 = 431,66€
Gesamtstand 30.09.2010 = 7.441,61€

II - Auszahlungen

01.09.2010 - Gebühren Konto --- 0,55€
Gesamtstand 30.09.2010 = 524,62€

Kontostand 6.916,99€

Mittwoch, 1. September 2010

Monatsbilanz zum 31.08.2010

I - Spendeneingänge im August 2010

03.08.2010 KL. WIDER DEM ABMAHNWAHN +++ 25,00
03.08.2010 NW +++ 25,00
03.08.2010 BABARAZZI OHNE MOOS NIX LOS +++ 50,00
05.08.2010 WEITER SO, B. +++ 20,00
05.08.2010 SPNDER 4NDR0 AUGUST +++ 20,00
05.08.2010 DANKE SAGT **ANNI** +++ 25,00
06.08.2010 HOERT AUF ZU STREITEN LETS GET IT ON +++ 50,00
09.08.2010 SPENDE VON ZMZE3 - DANK F. TROST +++ 25,00
09.08.2010 M.-A. A. +++ 50,00
10.08.2010 J.M.A. +++ 20,00
10.08.2010 Viel Erfolg +++ 25,00
17.08.2010 M007 +++ 25,00
17.08.2010 GEGEN DEN WAHN +++ 28,28
20.08.2010 DENSKA +++ 100,00
20.08.2010 AMEPA +++ 100,00
23.08.2010 WAHNKAMPF SPENDE +++ 35,00
24.10.2010 LIEBER IHR ALS DIE +++ 50,00
30.08.2010 MATZKAP KRIEGSKASSE +++ 15,00
30.08.2010 F.S. +++ 50,00
31.08.2010 OPFER HOFFI *THX* +++ 20,00

Eingang August 2010 = 758,28€
Gesamtstand 31.08.2010 = 7.009,95€

II - Auszahlungen

02.08.2010 - Gebühren Konto --- 0,55€
Gesamtstand 31.08.2010 = 524,07€

Kontostand 6.485,88€

Dienstag, 3. August 2010

Monatsbilanz zum 31.07.2010

I - Spendeneingänge im Juni 2o1o

01.06.2010 LETS GET IN ON --- 70,00
02.06.2010 A.S. --- 20,00
02.06.2010 A. --- 20,00
03.06.2010 WALDI2010 --- 30,00
07.06.2010 FOR JUSTICE AND WAR --- 50,00
08.06.2010 B.M. --- 15,00
09.06.2010 4NDR0 --- 25,00
11.06.2010 K.G.S. --- 30,00
14.06.2010 SPENDE --- 20,00
14.06.2010 AMEPA --- 100,00
14.06.2010 SAGEI --- 20,00
14.06.2010 KRIEGSKASSE --- 10,00
17.06.2010 J.S. --- 50,00
21.06.2010 N.H. --- 20,00
21.06.2010 PATINA --- 30,00
22.06.2010 BEKANNT --- 33,33
24.06.2010 GRAVE --- 30,00
24.06.2010 PANIKS SPENDE AN DIE KRIEGSKASSE --- 30,00
25.06.2010 UWE 1-2-­3 --- 25,00
28.06.2010 F. S. --- 50,00
30.06.2010 KANZLEI D. --- 150,00

Eingang Juni 2010 = 828,33€
Gesamtstand 30.06.2010 = 5.844,87€

IA - Spendeneingänge im Juli 2o1o


01.07.2010 IHR SEID SUPER --- 50,00
02.07.2010 NETZWELT­.DE KRIEGSKASSE --- 50,00
07.07.2010 WEITER SO, MAGICX123 --- 20,00
09.07.2010 XMAXI --- 20,00
12.07.2010 FUCHS & HASE --- 81,80
20.07.2010 D. und T.H. --- 20,00
21.07.2010 LETS GET IN ON --- 50,00
22.07.2010 4NDR0 --- 20,00
23.07.2010 KRIEGSKASSE A.H. --- 25,00
26.07.2010 M.W. --- 20,00
29.07.2010 F.S. --- 50,00

Eingang Juli 2010 = 406,80€
Gesamtstand 31.07.2010 = 6.251,67€

II - Auszahlungen


01.06.2010 - Gebühren Konto --- 0,55€
01.07.2010 - Gebühren Konto --- 0.55€
09.07.2010 - RA-Kosten H-Fall - AG Osnabrück --- 266,31€
Gesamtstand 31.07.2010 = 523,52€

Kontostand 5.728,15€

III - Anmerkungen

RA-Kosten H-Fall

So werden in Zukunft Rechtsstreite bezeichnet in denen Abgemahnte der Kanzlei Schutt & Waetke, Karlsruhe und Beklagte von Mandanten der Kanzlei Haas, Baden-Baden Unterstützungsleistungen durch die Spendenaktion erhalten.

Das Problem ist bekannt: Die Kanzlei Haas aus Baden-Baden nimmt sich zum Teil vollständig ungewinnbare Fälle und versucht über Klagen Gelder zu erzielen. In vielen Fällen (Fristversäumnisse, Anerkentnis, rechtsanwaltliche Fehler) funktioniert diese Masche. Gerade deswegen ist hier die Pflicht wie bei allen Klagen geboten sich mit einem besonders qualifizierten rechtlichen Beistand in den Streit zu begeben. Die Rechtsanwälte Haas ziehen oftmals aus "wirtschaftlichen Gründen" die Klage zurück. Fakt ist jedoch, dass die sogenannten Abmahnkanzleien positive Urteile für die Abgemahnten verhindern wollen und lieber zurückziehen. Denn schließlich werden der Mandant der Kanzlei Haas regelmäßig (AG Leverkusen, AG Osnabrück, AG Oldenburg, ...) die Verfahrenskosten auferlegt.

Der Nachteil des richtigen Vorgehens der Beklagten über einen besonders qualifizierten Rechtsbeistand ist von den Rechtsanwälten Haas einkalkuliert. Die Erstattung der Rechtsanwaltskosten der Beklagten richtet sich nach dem RVG. Die Gegenstandswerte in solchen Verfahren sind jedoch teilweise dramatisch niedrig. So erhält ein Rechtsanwalt aus einem Gegenstandswert von 350,00€ nur eine 1,3-Verfahrensgebühr in Höhe von 58,50€. Dazu eine Auslagenpauschale von 20,00€. Das macht nur 78,50€. Der eigene Rechtsanwalt kostet aber die Beklagten immer deutlich mehr. Es werden hier unterschiedliche Pauschalen angeboten, man kann hier zum Beispiel eine Pauschale von 300,00€ (alles zzgl. MwSt) für angemessen halten.

Dieses allein auf Schaden ausgerichtete "Klagesystem Haas" sorgt auf Seiten des eigenen Mandanten der den Rechtsstreit zum Teil niemals gewinnen kann für einen nominellen Schaden von 276,91€. Das rechnet sich wenn man zB fünf Zahler a 350,00€ dagegen stellt in jedem Fall. Der Mandant wird aber die "Verluste" steuerlich nachbehandeln.

Auf der Beklagtenseite in dem zum Teil zu 100% sicher gewinnbaren Fall bleiben aber Kosten von über 250,00€. Auch wenn man nun argumetieren sollte, dass diese Kosten in jedem Fall von der Kanzlei Haas verlangt werden sollten stellt dies eine rein persönliche Meinung (zwar von Vielen) dar, ist aber in der Realität immer sehr schwer umsetzbar. Viele der Beklagte haben Jahre des Abmahn- und Inkassowahns hinter sich und sind einfach überglücklich wenn sie die Klagerücknahme in Händen halten.

Daher haben die Entscheider einer Möglichkeit zugestimmt solche "Überschußkosten" unbürokratisch zu übernehmen. Es wird hier jedoch immer eine sehr strenge Einzefallprüfung durchgeführt und ein anteiliger Betrag ausgezahlt - Stichwort "Selbstbeteiligung".