Montag, 28. März 2016

AG Rostock, Urteil vom 05.01.2016 - 49 C 346/14


Mit der Unterstüzung der "Spendenaktion gegen den Abmahnwahn" konnte dieses nun rechtskräftige Urteil erreicht werden.

Die prozessuale Leitung oblag der Frau Rechtsanwältin Marion Janke, Fachanwältin für Urheber- und Medienrecht, Rostock.








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