I - Spendeneingänge im Juli 2011
05.07.2011 1. SPENDE 0711 +++ 15,00
07.07.2011 UJOS 7. SPENDE +++ 10,00
12.07.2011 L.M.S. +++ 20,00
13.07.2011 J.F. +++ 20,00
18.07.2011 E. UND A.W. SPENDE +++ 25,00
18.07.2011 R.P. +++ 10,00
19.07.2011 F.N. +++ 10,00
19.07.2011 F.A. +++ 50,00
19.07.2011 WF P.L. +++ 20,00
19.07.2011 SPENDE GW +++ 40,00
19.07.2011 TO COMPETE AGAINST WF +++ 30,00
19.07.2011 WALDI2010 BITTE DURCHZIEHEN +++ 40,00
20.07.2011 KRIEGSKASSE GG ABMAHNWAHN T.W.+GMX.DE +++ 15,00
26.07.2011 KURBEL - ABMAHNUNG 2007 +++ 50,00
26.07.2011 F.S. +++ 50,00
27.07.2011 SPENDE-SCHACHTSCHEISSER +++ 15,00
29.07.2011 MICHAM.H.B. +++ 20,00
Eingang Juli 2011 = 440,00€
Gesamtstand 31.07.2011 = 12.955,23€
Gesamtstand 30.06.2011 = 540,00€
II - Auszahlungen
01.07.2011 - Gebühren Konto --- 0,55€
Gesamtstand 31.07.2011 = 3.311,16€
Kontostand 31.07.2011 = 9.644,07€
Kontostand "Bretten" 31.07.2011 = 528,00€
Freitag, 29. Juli 2011
Freitag, 1. Juli 2011
Bilanz des ersten Halbjahres 2011
I - Die Spendeneingänge
Nachdem im Jahr 2010 zum Stichtag 31.12.2010 insgesamt 9.956,61€ an Spendeneingängen und damit etwa 869,77€/Durchschnittsmonat bilanziert werden konnten, sind im ersten Halbjahr 2011 noch 2.558,62€ und damit etwa 426,43€/Durchschnittsmonat eingetroffen.
Nach einem eher mäßigen zweiten Quartal mit etwa 237,10€/Durchschnittsmonat sollten die Eingänge jedoch im zweiten Halbjahr deutlich ansteigen. Dies wird jedoch abhängig von einer nahen Entscheidung, ob die Netzwelt.de-Spendenaktion wie beantragt eine Revision vor dem Bundesgerichtshof finanzieren kann und sicherlich auch von den bislang nicht vorhandenen Reaktion auf die Leistungsklagen der Kanzlei Waldorf in München. Derzeit schätzt man hier durchaus realistische fünf Verfahren die ins landgerichtliche Berufungsverfahren finanziert werden müssten. Nach einer anstehenden außerordentlichen Veröffentlichung in der nächsten Woche wird man sich um die Finanzierung dieser Projekte kümmern und einen Finanzrahmen vorstellen, ähnlich dem in Bezug auf die Verfahren gegen die Kanzlei Nümann + Lang.
Insgesamt ist der Status der Netzwelt.de-Spendenaktion äußerst gesund. Die laufenden Verfahren sind auch in Bezug auf die Länge der Verfahren ausreichend mit Finanzmitteln ausgestattet. Die bisherigen Erfolge geben den Spendern, Organisatoren, Entscheidern mit auf den künftigen Weg, dass es tatsächlich funktioniert. Man kann eine Prozeßkostenrisikenabsicherung für Beklagte in Filesharing-Verfahren in einem schwierigen Umfeld erfolgreich organisieren und darf sich als deutschlandweit einmaliges Projekt spätestens mit der Veröffentlichung nächste Woche und dem möglichen Gang vor den BGH neu positionieren. Die Auswahl der jeweiligen rechtsanwaltlichen Vertretungen erwies sich im Übrigen stets als Glücksgriff.
Erfreulich geringe Schäden richteten wenige Abmahnkanzleien und einzelne (teils antisemitische) Zirkel an. Man hätte da mit mehr gerechnet. Ob und welche der verschiedenen teils erstaunliche Vorgänge veröffentlicht wird zeigt sich in etwa drei Wochen. Es gibt einige spannende Geschichten zu erzählen. Angesichts der kommenden Ereignisse wird sich das Aggressionpotential gegen die Netzwelt.de-Spendenaktion deutlich abschwächen.
II - Die Verfahren
Bilanziert werden für das Jahr 2011 im Bereich "Leistungsklagen"
Total --- 12 30.526,17€ (Gegenstandswert) --- 53.284,92€ (Absicherung)
AG --- 07 --- 8.762,99€ --- 20.163,31€
LG --- 04 --- 18.768,78€ --- 31.062,86€
OLG --- 01 --- 2.994,40€ --- 2.058,75€
Davon entfallen auf Amtsgerichte
Amtsgericht --- 07 --- 8.762,99€ --- 20.163,31€
Laufend --- 04 --- 4.105,28€ --- 13.596,50€
Positiv --- 02 --- 3.626,75€ --- 5.259,17€
Negativ --- 00
Vergleich --- 00
Ruhend --- 01 --- 1.030,96€ --- 1.307,64€
Davon entfallen auf Landgerichte
Landgericht --- 04 --- 18.768,78€ --- 31.062,86€
Laufend --- 03 --- 13.387,98€ --- 23.279,71€
Positiv --- 01 --- 5.380,80€ --- 7.783,15€
Negativ --- 00
Vergleich --- 00
Davon entfallen auf Oberlandesgerichte
Oberlandesgericht --- 01 --- 2.994,40€ --- 2.058,75€
Laufend --- 01 --- 2.994,40€ --- 2.058,75€
Positiv --- 00
Negativ --- 00
Vergleich --- 00
Davon fallen im Gesamtergebniss auf
Laufend --- 08 --- 20.487,66€ --- 38.934,96€
Positiv --- 03 --- 9.007,55€ --- 13.042,32€
Negativ --- 00
Vergleich --- 00
Ruhend 01 --- 1.030,96€ --- 1.307,64€
Bisher konnte somit eine außerordentliche Erfolgsquote von 25% der Verfahren, 32,8% der Gegenstandswerte und 26,9% der Prozesskostenrisiken erzielt werden.
Für das Jahr 2011 ist mit weiteren sechs Entscheiden in den jeweiligen Instanzen zu rechnen. Zwei Verfahren verzögern sich definitiv bis Anfang 2012. Berufungsverfahren sind nie ausgeschlossen. Unter den acht verbliebenen Verfahren werden sicher noch einige verloren werden. Man rechnet etwa mit der Hälfte bis fünf Verfahren die jedoch erfolgreich abgeschlossen werden können.
III - Weitere Projekte
Es werfen weitere und günstige Projekte unterstützt. Man wird im Verlauf des Jahres darüber noch berichten. Darunter fallen einige Auskunftsbeschwerden, auch ein Verfügungsverfahren das nicht finanziert wird, aktuelle weitere 10 Verfahren, die aus Kpazitätsgründen (oder schlicht zu wenig Geld) sich leider nur im Wartestatus befinden müssen. Erwähnt sei natürlich auch die Sonderaktion "Bretten" und die Überweisung von 300,00€ an eine Bedürftige.
Nachdem im Jahr 2010 zum Stichtag 31.12.2010 insgesamt 9.956,61€ an Spendeneingängen und damit etwa 869,77€/Durchschnittsmonat bilanziert werden konnten, sind im ersten Halbjahr 2011 noch 2.558,62€ und damit etwa 426,43€/Durchschnittsmonat eingetroffen.
Nach einem eher mäßigen zweiten Quartal mit etwa 237,10€/Durchschnittsmonat sollten die Eingänge jedoch im zweiten Halbjahr deutlich ansteigen. Dies wird jedoch abhängig von einer nahen Entscheidung, ob die Netzwelt.de-Spendenaktion wie beantragt eine Revision vor dem Bundesgerichtshof finanzieren kann und sicherlich auch von den bislang nicht vorhandenen Reaktion auf die Leistungsklagen der Kanzlei Waldorf in München. Derzeit schätzt man hier durchaus realistische fünf Verfahren die ins landgerichtliche Berufungsverfahren finanziert werden müssten. Nach einer anstehenden außerordentlichen Veröffentlichung in der nächsten Woche wird man sich um die Finanzierung dieser Projekte kümmern und einen Finanzrahmen vorstellen, ähnlich dem in Bezug auf die Verfahren gegen die Kanzlei Nümann + Lang.
Insgesamt ist der Status der Netzwelt.de-Spendenaktion äußerst gesund. Die laufenden Verfahren sind auch in Bezug auf die Länge der Verfahren ausreichend mit Finanzmitteln ausgestattet. Die bisherigen Erfolge geben den Spendern, Organisatoren, Entscheidern mit auf den künftigen Weg, dass es tatsächlich funktioniert. Man kann eine Prozeßkostenrisikenabsicherung für Beklagte in Filesharing-Verfahren in einem schwierigen Umfeld erfolgreich organisieren und darf sich als deutschlandweit einmaliges Projekt spätestens mit der Veröffentlichung nächste Woche und dem möglichen Gang vor den BGH neu positionieren. Die Auswahl der jeweiligen rechtsanwaltlichen Vertretungen erwies sich im Übrigen stets als Glücksgriff.
Erfreulich geringe Schäden richteten wenige Abmahnkanzleien und einzelne (teils antisemitische) Zirkel an. Man hätte da mit mehr gerechnet. Ob und welche der verschiedenen teils erstaunliche Vorgänge veröffentlicht wird zeigt sich in etwa drei Wochen. Es gibt einige spannende Geschichten zu erzählen. Angesichts der kommenden Ereignisse wird sich das Aggressionpotential gegen die Netzwelt.de-Spendenaktion deutlich abschwächen.
II - Die Verfahren
Bilanziert werden für das Jahr 2011 im Bereich "Leistungsklagen"
Total --- 12 30.526,17€ (Gegenstandswert) --- 53.284,92€ (Absicherung)
AG --- 07 --- 8.762,99€ --- 20.163,31€
LG --- 04 --- 18.768,78€ --- 31.062,86€
OLG --- 01 --- 2.994,40€ --- 2.058,75€
Davon entfallen auf Amtsgerichte
Amtsgericht --- 07 --- 8.762,99€ --- 20.163,31€
Laufend --- 04 --- 4.105,28€ --- 13.596,50€
Positiv --- 02 --- 3.626,75€ --- 5.259,17€
Negativ --- 00
Vergleich --- 00
Ruhend --- 01 --- 1.030,96€ --- 1.307,64€
Davon entfallen auf Landgerichte
Landgericht --- 04 --- 18.768,78€ --- 31.062,86€
Laufend --- 03 --- 13.387,98€ --- 23.279,71€
Positiv --- 01 --- 5.380,80€ --- 7.783,15€
Negativ --- 00
Vergleich --- 00
Davon entfallen auf Oberlandesgerichte
Oberlandesgericht --- 01 --- 2.994,40€ --- 2.058,75€
Laufend --- 01 --- 2.994,40€ --- 2.058,75€
Positiv --- 00
Negativ --- 00
Vergleich --- 00
Davon fallen im Gesamtergebniss auf
Laufend --- 08 --- 20.487,66€ --- 38.934,96€
Positiv --- 03 --- 9.007,55€ --- 13.042,32€
Negativ --- 00
Vergleich --- 00
Ruhend 01 --- 1.030,96€ --- 1.307,64€
Bisher konnte somit eine außerordentliche Erfolgsquote von 25% der Verfahren, 32,8% der Gegenstandswerte und 26,9% der Prozesskostenrisiken erzielt werden.
Für das Jahr 2011 ist mit weiteren sechs Entscheiden in den jeweiligen Instanzen zu rechnen. Zwei Verfahren verzögern sich definitiv bis Anfang 2012. Berufungsverfahren sind nie ausgeschlossen. Unter den acht verbliebenen Verfahren werden sicher noch einige verloren werden. Man rechnet etwa mit der Hälfte bis fünf Verfahren die jedoch erfolgreich abgeschlossen werden können.
III - Weitere Projekte
Es werfen weitere und günstige Projekte unterstützt. Man wird im Verlauf des Jahres darüber noch berichten. Darunter fallen einige Auskunftsbeschwerden, auch ein Verfügungsverfahren das nicht finanziert wird, aktuelle weitere 10 Verfahren, die aus Kpazitätsgründen (oder schlicht zu wenig Geld) sich leider nur im Wartestatus befinden müssen. Erwähnt sei natürlich auch die Sonderaktion "Bretten" und die Überweisung von 300,00€ an eine Bedürftige.
Monatsbilanz zum 30.06.2011
I - Spendeneingänge im Juni 2011
03.06.2011 UJOS 5. SPENDE +++ 10,00
03.06.2011 K.D.U. oder I.U. +++ 10,00
10.06.2011 AKTNR 00000-11 +++ 10,00
17.06.2011 Revision +++ 14,32
21.06.2011 R.K. WEITER SO +++ 20,00
22.06.2011 B.u.B.J. +++ 50,00
29.06.2011 AEPPELWOIMEN +++ 20,00
30.06.2011 MR.VAIN +++ 40,00
30.06.2011 F.S. +++ 50,00
09.06.2011 BRETTEN-010 TMS +++ 40,00
Eingang Juni 2011 = 224,32€
Gesamtstand 30.06.2011 = 12.515,23€
Eingang "Bretten" Juni 2011 = 40,00€
Gesamtstand 30.06.2011 = 540,00€
II - Auszahlungen
01.06.2011 - Gebühren Konto --- 0,55€
07.06.2011 - LG Stuttgart - 17 O 39/11 --- 482,66€
17.06.2011 - OLG Köln - 6 U 208/10 --- 764,84€
17.06.2011 - Gebühren Auskunftsbeschlüsse - 143,00€
17.06.2011 - Korrektur + 0,81€
Gesamtstand 30.06.2011 = 3.310,61€
17.06.2011 - Akteneinsicht Bretten - 12,00€
Gesamstand 30.06.2011 = 12,00€
Kontostand 30.06.2011 = 9.204,62€
Kontostand "Bretten" 30.06.2011 = 528,00€
03.06.2011 UJOS 5. SPENDE +++ 10,00
03.06.2011 K.D.U. oder I.U. +++ 10,00
10.06.2011 AKTNR 00000-11 +++ 10,00
17.06.2011 Revision +++ 14,32
21.06.2011 R.K. WEITER SO +++ 20,00
22.06.2011 B.u.B.J. +++ 50,00
29.06.2011 AEPPELWOIMEN +++ 20,00
30.06.2011 MR.VAIN +++ 40,00
30.06.2011 F.S. +++ 50,00
09.06.2011 BRETTEN-010 TMS +++ 40,00
Eingang Juni 2011 = 224,32€
Gesamtstand 30.06.2011 = 12.515,23€
Eingang "Bretten" Juni 2011 = 40,00€
Gesamtstand 30.06.2011 = 540,00€
II - Auszahlungen
01.06.2011 - Gebühren Konto --- 0,55€
07.06.2011 - LG Stuttgart - 17 O 39/11 --- 482,66€
17.06.2011 - OLG Köln - 6 U 208/10 --- 764,84€
17.06.2011 - Gebühren Auskunftsbeschlüsse - 143,00€
17.06.2011 - Korrektur + 0,81€
Gesamtstand 30.06.2011 = 3.310,61€
17.06.2011 - Akteneinsicht Bretten - 12,00€
Gesamstand 30.06.2011 = 12,00€
Kontostand 30.06.2011 = 9.204,62€
Kontostand "Bretten" 30.06.2011 = 528,00€
Freitag, 17. Juni 2011
Update 18.06.2011
I. Zum 17.06.2011 fand die jährliche Kassenrevision statt.
Der Spendeneingang wird zum 17.06.2011 um 14,32€ auf 12.335,23€ nach oben korrigiert.
Der Spendenausgang wird zum 17.06.2011 um 0,81€ auf 3.310,61€ nach unten korrigiert.
Der Saldo beträgt zum 17.06.2011 9.024,62€.
Der Spendeneingang "Bretten" beträgt zum 17.06.2011 540,00€.
Der spendenausgang "Bretten" beträgt zum 17.06.2011 12,00€.
Der Spendensaldo "Bretten" beträgt zum 17.06.2011 528,00€.
II - Auszahlungen im Juni 2011
Es wurden Vorschusszahlungen "Bretten" in Höhe von 12,00€ und aus der normalen Spendenkasse in Höhe von 143,00€ für die Vorbereitung von Verfahren erstattet (Akteneinsicht, eigene Anwaltskosten).
Es wurden aus der normalen Spendenkasse Vorschüsse für eigene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.236,05€ in zwei Verfahren erstattet.
Vorschusszahlungen werden natürlich nach Verfahrensende und Endergebnis verrechnet.
Der Spendeneingang wird zum 17.06.2011 um 14,32€ auf 12.335,23€ nach oben korrigiert.
Der Spendenausgang wird zum 17.06.2011 um 0,81€ auf 3.310,61€ nach unten korrigiert.
Der Saldo beträgt zum 17.06.2011 9.024,62€.
Der Spendeneingang "Bretten" beträgt zum 17.06.2011 540,00€.
Der spendenausgang "Bretten" beträgt zum 17.06.2011 12,00€.
Der Spendensaldo "Bretten" beträgt zum 17.06.2011 528,00€.
II - Auszahlungen im Juni 2011
Es wurden Vorschusszahlungen "Bretten" in Höhe von 12,00€ und aus der normalen Spendenkasse in Höhe von 143,00€ für die Vorbereitung von Verfahren erstattet (Akteneinsicht, eigene Anwaltskosten).
Es wurden aus der normalen Spendenkasse Vorschüsse für eigene Rechtsanwaltskosten in Höhe von 1.236,05€ in zwei Verfahren erstattet.
Vorschusszahlungen werden natürlich nach Verfahrensende und Endergebnis verrechnet.
Montag, 6. Juni 2011
Monatsbilanz zum 31.05.2011
I - Spendeneingänge im Mai 2011
03.05.2011 Fuchs & Hase +++ 20,00
04.05.2011 UJOS 4. Spende +++ 10,00
06.05.2011 H.M. Spende +++ 20,00
12.05.2011 504BOYZ +++ 22,00
17.05.2011 xxxxx-11 +++ 10,00
17.05.2011 xxxxx-11 +++ 10,00
23.05.2011 RUDIRECHT +++ 20,00
23.05.2011 B78 SPENDEABMAHNWAHN +++ 5,00
24.05.2011 xxxx-11 +++ 10,00
24.05.2011 GRAVE +++ 50,00
30.05.2011 F.S. +++ 50,00
03.05.2011 BRETTEN-002 Fuchs & Hase +++ 20,00
03.05.2011 BRETTEN-003 W.P. +++ 120,00
03.05.2011 BRETTEN-004 G.S. +++ 40,00
04.05.2011 BRETTEN-005 F.S. +++ 50,00
04.05.2011 BRETTEN-006 UJOS +++ 10,00
05.05.2011 BRETTEN-007 J.D. +++ 20,00
17.05.2011 BRETTEN-008 Z.K. +++ 10,00
27.05.2011 BRETTEN-009 OBERAMTSRAT +++ 30,00
Eingang Mai 2011 = 227,00€
Gesamtstand 31.05.2011 = 12.290,91€
Eingang "Bretten" Mai 2011 = 300,00€
Gesamtstand 31.05.2011 = 500,00€
II - Auszahlungen
01.05.2011 - Gebühren Konto --- 0,55€
04.05.2011 - LG Stuttgart -17 O 39/11 --- 691,35€
Gesamtstand 31.05.2011 = 1.920,37€
Kontostand 31.05.2011 = 10.370,54€
Kontostand "Bretten" 31.05.2011 = 500,00€
03.05.2011 Fuchs & Hase +++ 20,00
04.05.2011 UJOS 4. Spende +++ 10,00
06.05.2011 H.M. Spende +++ 20,00
12.05.2011 504BOYZ +++ 22,00
17.05.2011 xxxxx-11 +++ 10,00
17.05.2011 xxxxx-11 +++ 10,00
23.05.2011 RUDIRECHT +++ 20,00
23.05.2011 B78 SPENDEABMAHNWAHN +++ 5,00
24.05.2011 xxxx-11 +++ 10,00
24.05.2011 GRAVE +++ 50,00
30.05.2011 F.S. +++ 50,00
03.05.2011 BRETTEN-002 Fuchs & Hase +++ 20,00
03.05.2011 BRETTEN-003 W.P. +++ 120,00
03.05.2011 BRETTEN-004 G.S. +++ 40,00
04.05.2011 BRETTEN-005 F.S. +++ 50,00
04.05.2011 BRETTEN-006 UJOS +++ 10,00
05.05.2011 BRETTEN-007 J.D. +++ 20,00
17.05.2011 BRETTEN-008 Z.K. +++ 10,00
27.05.2011 BRETTEN-009 OBERAMTSRAT +++ 30,00
Eingang Mai 2011 = 227,00€
Gesamtstand 31.05.2011 = 12.290,91€
Eingang "Bretten" Mai 2011 = 300,00€
Gesamtstand 31.05.2011 = 500,00€
II - Auszahlungen
01.05.2011 - Gebühren Konto --- 0,55€
04.05.2011 - LG Stuttgart -17 O 39/11 --- 691,35€
Gesamtstand 31.05.2011 = 1.920,37€
Kontostand 31.05.2011 = 10.370,54€
Kontostand "Bretten" 31.05.2011 = 500,00€
Freitag, 27. Mai 2011
Update 27.05.2011 - II
Fortsetzung
Verfahren No07
OLG Köln – 6 U 208/10 - aus LG Köln 28 O 202/10
Eingangsdatum: Dezember 2010
Gegnerkanzlei: Rasch, Hamburg
Vertretung: Riegger, Ludwigsburg
Gesamtrisiko derzeit: ca. 1.946,67€
Auszahlungen: 388,00€
Kategorie: Multi-Song-Abmahnung
Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 3.454,60€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Multi-Song-Abmahnung. Nachdem die Klägerinnen vor dem Landgericht Köln zwar den Schadensersatzanteil nicht zugesprochen bekamen, der Beklagte jedoch zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten verpflichtet wurde legte er Berufung am Oberlandesgericht Köln ein. Die Netzwelt.de-Spendenaktion steuerte hierzu den Gerichtskostenvorschuß bei. Die mündliche Verhandlung soll im Juni 2011 statt finden.
Verfahren No08
OLG Köln – 6 W 5/11
Eingangsdatum: Dezember 2010
Gegnerkanzlei: CSR, Ettlingen
Vertretung: Riegger, Ludwigsburg
Gesamtrisiko derzeit: ca. 0,00€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Porno-Abmahnung
Ein Abgemahnter führte ein erfolgreiches Beschwerdeverfahren durch. Das Verfahren ist abgeschlossen.
Verfahren No9
Eingangsdatum: Februar 2011
Eine Person die nicht Kundin eines beauskunftenden ISP/Resellers ist erhielt eine Abmahnung. Sie setzt sich nun gegen die Abmahnung zur Wehr. Informationen über den Sachstand sind derzeit nicht möglich.
Verfahren No 10
LG Berlin – 15 O 1/11 und 15 O 2/11
Eingangsdatum: Februar 2011
Gegnerkanzlei: Reichelt, Klute, Aßmann
Vertretung: Küpperbusch, Bielefeld
Gesamtrisiko derzeit: ca. 17.384,28€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Doppel-Computerspiel-Abmahnung
Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 12.132,00€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Doppel-Computerspiel-Abmahnung mit zwei unterschiedlichen Klägerinnen. Nach der Erwiederung zu den Klagen erhielten die Klägerinnen Zeit bis Ende Juni 2011 zur Stellungnahme. Die Termine für die Mündlichen Verhandlungen wurden auf den September 2011 und den November 2011 fest gelgt. Anm.: Es wurde jeweils eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Der hohe Streitwert resultiert aus insgesamt 10.000,00€ Schadensersatz. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Kammergericht Berlin fort gesetzt wird.
Verfahren No 11
LG Stuttgart – 17 O 39/11
Eingangsdatum: März 2011
Gegnerkanzlei: Rasch, Hamburg
Vertretung: Riegger, Ludwigsburg
Gesamtrisiko derzeit: ca. 2.745,22€
Auszahlungen: 1174,01€
Kategorie: Multi-Song-Abmahnung
Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 5.380,80€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Mulit-Song-Abmahnung. Die mündliche Verhandlung fand im Mai 2011 statt. Das Gericht stellte einen Hinweis/Beweisbeschluss oder auch ein frühes Urteil für den Juni 2011 in Aussicht. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Oberlandesgericht Stuttgart fort gesetzt wird.
Verfahren No 12
AG Hamburg - Harburg
Eingangsdatum: März 2011
Gegnerkanzlei: Haas, Baden-Baden
Vertretung: Shual
Gesamtrisiko derzeit: ca. 0,00€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Computerspiel-Abmahnung
Die Parteien stritten um die Forderung von ca. 1.803,15€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Computerspiel-Abmahnung. Der Beklagte legte fristgerecht gegen einen Vollstreckungsbescheid des AG Berlin-Wedding Einspruch ein. Die Streitakte wurde an das AG Hamburg - Harburg versandt. Die klägerin zog jedoch die Klage zurück. Der Vollstreckungsbescheid wurde vom Gericht für gegenstandslos erklärt. Das Verfahren ist abgeschlossen.
Verfahren No07
OLG Köln – 6 U 208/10 - aus LG Köln 28 O 202/10
Eingangsdatum: Dezember 2010
Gegnerkanzlei: Rasch, Hamburg
Vertretung: Riegger, Ludwigsburg
Gesamtrisiko derzeit: ca. 1.946,67€
Auszahlungen: 388,00€
Kategorie: Multi-Song-Abmahnung
Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 3.454,60€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Multi-Song-Abmahnung. Nachdem die Klägerinnen vor dem Landgericht Köln zwar den Schadensersatzanteil nicht zugesprochen bekamen, der Beklagte jedoch zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten verpflichtet wurde legte er Berufung am Oberlandesgericht Köln ein. Die Netzwelt.de-Spendenaktion steuerte hierzu den Gerichtskostenvorschuß bei. Die mündliche Verhandlung soll im Juni 2011 statt finden.
Verfahren No08
OLG Köln – 6 W 5/11
Eingangsdatum: Dezember 2010
Gegnerkanzlei: CSR, Ettlingen
Vertretung: Riegger, Ludwigsburg
Gesamtrisiko derzeit: ca. 0,00€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Porno-Abmahnung
Ein Abgemahnter führte ein erfolgreiches Beschwerdeverfahren durch. Das Verfahren ist abgeschlossen.
Verfahren No9
Eingangsdatum: Februar 2011
Eine Person die nicht Kundin eines beauskunftenden ISP/Resellers ist erhielt eine Abmahnung. Sie setzt sich nun gegen die Abmahnung zur Wehr. Informationen über den Sachstand sind derzeit nicht möglich.
Verfahren No 10
LG Berlin – 15 O 1/11 und 15 O 2/11
Eingangsdatum: Februar 2011
Gegnerkanzlei: Reichelt, Klute, Aßmann
Vertretung: Küpperbusch, Bielefeld
Gesamtrisiko derzeit: ca. 17.384,28€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Doppel-Computerspiel-Abmahnung
Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 12.132,00€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Doppel-Computerspiel-Abmahnung mit zwei unterschiedlichen Klägerinnen. Nach der Erwiederung zu den Klagen erhielten die Klägerinnen Zeit bis Ende Juni 2011 zur Stellungnahme. Die Termine für die Mündlichen Verhandlungen wurden auf den September 2011 und den November 2011 fest gelgt. Anm.: Es wurde jeweils eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Der hohe Streitwert resultiert aus insgesamt 10.000,00€ Schadensersatz. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Kammergericht Berlin fort gesetzt wird.
Verfahren No 11
LG Stuttgart – 17 O 39/11
Eingangsdatum: März 2011
Gegnerkanzlei: Rasch, Hamburg
Vertretung: Riegger, Ludwigsburg
Gesamtrisiko derzeit: ca. 2.745,22€
Auszahlungen: 1174,01€
Kategorie: Multi-Song-Abmahnung
Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 5.380,80€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Mulit-Song-Abmahnung. Die mündliche Verhandlung fand im Mai 2011 statt. Das Gericht stellte einen Hinweis/Beweisbeschluss oder auch ein frühes Urteil für den Juni 2011 in Aussicht. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Oberlandesgericht Stuttgart fort gesetzt wird.
Verfahren No 12
AG Hamburg - Harburg
Eingangsdatum: März 2011
Gegnerkanzlei: Haas, Baden-Baden
Vertretung: Shual
Gesamtrisiko derzeit: ca. 0,00€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Computerspiel-Abmahnung
Die Parteien stritten um die Forderung von ca. 1.803,15€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Computerspiel-Abmahnung. Der Beklagte legte fristgerecht gegen einen Vollstreckungsbescheid des AG Berlin-Wedding Einspruch ein. Die Streitakte wurde an das AG Hamburg - Harburg versandt. Die klägerin zog jedoch die Klage zurück. Der Vollstreckungsbescheid wurde vom Gericht für gegenstandslos erklärt. Das Verfahren ist abgeschlossen.
Donnerstag, 26. Mai 2011
Update 27.05.2011
Vorwort
In den nächsten Tagen bis zum 01.06.2011 werden die aktuellen Klagen im Programm der Netzwelt.de-Spendenaktion in entsprechender Form und Möglichkeit dargestellt, die in der Bilanz des Jahres 2011 stehen. Die Gesamtbilanz wird zum Schluss veröffentlicht. Klagen im Programm bedeuted jegliche maßgebliche Beteiligung an Verfahren. Also nicht etwa rein finanzielle Unterstützungen. Aufgrund der großen Nachfrage stehen auch jüngere Verfahren nur im Wartestatus. Insgesamt werden derzeit 18 Verfahren in der bilanz aufgeführt. "Bilanz" bedeuted natürlich nichts anderes als eine interne Übersicht, die von der Organisationsabteilung geführt wird. Die neue Sonderspendenaktion Bretten wird hier nicht aufgeführt. Heute logischerweise die ersten sechs Verfahren.
Verfahren No 01
LG Düsseldorf – 23 S 129/10 aus AG Düsseldorf 15741/09
Eingangsdatum: Dezember 2009
Gegnerkanzlei: Nümann + Lang, Karlsruhe
Vertretung: Justlaw, Göttingen
Gesamtrisiko derzeit: ca. 6.768,65€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: One-Song-Abmahnung
Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 1.265,00€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen One-Song-Abmahnung. Am 14.04.2011 erging ein für die Beklagte ein positives Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf. Die Klägerin hatte bereits ihre Aktivlegitimation nicht ausreichend dargelegt. Die Klägerin legte Berufung gegen das Urteil ein. Das Landgericht Düsseldorf verfügte nach mündlicher Verhandlung im November 2010 einen umfangreichen Beweisbeschluss und bestellte einen unabhängigen Sachverständigen zur Überprüfung technischer Fragen. Das technische Sachverständigengutachten wird nicht vor dem August 2011 erwartet. Eine Fortsetzung der mündlichen Verhandlung zum Beweisthema ist frühestens im September 2011 zu erwarten. Es sind hier jedoch auch Verzögerungen bis in den März 2012 denkbar. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Oberlandesgericht Düsseldorf fort gesetzt wird.
Verfahren No 02
AG Köln 125 C 602/09
Eingangsdatum: Dezember 2009
Gegnerkanzlei: Nümann + Lang, Karlsruhe
Vertretung: Dr. Eikmeier, Hattingen
Gesamtrisiko derzeit: ca. 4.463,63€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: One-Song-Abmahnung
Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 1.265,00€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen One-Song-Abmahnung. Nach der mündlichen Verhandlung im März 2010 kam es zu einem Beweisbeschluss des Gerichts. Die entscheidende Beweisfrage wurde durch ein technisches Sachverständigengutachten eines unabhängigen gerichtlich bestellten Gutachter für den Beklagten Ende September 2010 positiv geklärt. Die Klägerin verzögerte das Verfahren durch Fristverlängerungsanträge. Ab Mitte Dezember 2009 kam es zu Übermittlungsproblemen durch einen Umbau der Referate am Amtsgericht Köln. Die Klägerin stellte hernach den Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen. Das Gericht verfügte auf Antrag des Beklagten das der Sachverständige zugelassen werde. Die Fortsetzung der Mündlichen Verhandlung mit der Befragung des Sachverständigen findet nun im Juli 2011 statt. Eine Urteilsverkündung könnte (muss nicht) danach erfolgen. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Landegericht Köln fort gesetzt wird. Denkbar ist auch eine Revision am Oberlandesgericht.
Verfahren No 03
AG Köln 125 C 676/09
Eingangsdatum: Dezember 2009
Gegnerkanzlei: Nümann + Lang, Karlsruhe
Vertretung: Dr. Eikmeier, Hattingen
Gesamtrisiko derzeit: ca. 0,00€
Auszahlungen: 300,00€
Kategorie: One-Song-Abmahnung
Die Parteien stritten um die Forderung von ca. 1.265,00€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen One-Song-Abmahnung. Das Verfahren wurde per Vergleich beendet, nachdem ein für die Beklagte erfolgreicher Prozeßkostenhilfeantrag durch das Gericht beschlossen wurde. Die Netzwelt.de-Spendenaktion leistete einen Sonderbetrag aus humanitären Gründen.
Verfahren No 04
AG Erfurt 13 C 1866/10
Eingangsdatum: Februar 2010
Gegnerkanzlei: Haas, Baden-Baden
Vertretung: Küpperbusch, Bielefeld
Gesamtrisiko derzeit: ca. 2414,14€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Computerspiel-Abmahnung
Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 1.030,96€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Computerspiel-Abmahnung. Die Beklagte erhielt durch die Prozeßgegner die Mitteilung über einen erwirkten Vollstreckungsbescheid. Die Beklagte hatte jedoch weder Mahnbescheid noch Vollstreckungsbescheid erhalten. Sie beantragte die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und bekam einen gleichlautenden Beschluss des AG Berlin-Wedding. Das AG Altenburg als Streitgericht lehnte jedoch den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid als verspätet ab. Auf die Rüge der Beklagten wegen fehlender Zuständigkeit wurde der Rechtsstreit an das AG Erfurt verwiesen. Das AG Erfurt als neues Streitgericht lehnte jedoch den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid als verspätet ab. Auf Beschwerde der Beklagten verfügte das AG Erfurt den Termin zur Mündlichen Verhandlung und Zeugenvernahme des Zustellers einer Privatzustellerfirma um die Zustellung zu bekräftigen oder nicht zu bekräftigen. Die Klägerin meldete jedoch Insolvenz an. Nach Antrag der Beklagten ruht das Verfahren.
Verfahren No 05
AG Aichach 102 C 705/10
Eingangsdatum: September 2010
Gegnerkanzlei: Deneke, Berlin + Schalast, Frankfurt
Vertretung: Dr. Knies, München
Gesamtrisiko derzeit: ca. 0,00€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Doppel-One-Song--Abmahnung
Die Parteien stritten um die Forderung von ca. 1.823,60€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Doppel-One-Song-Abmahnung. Die Klägerin zog vor der Mündlichen Verhandlung die Klage zurück. Sie wurde zur Erstattung der Verfahrenskosten verpflichtet. Das Verfahren ist abgeschlossen.
Verfahren No 06
AG München 161 C 16632/10
Eingangsdatum: September 2010
Gegnerkanzlei: Negele, Augsburg
Vertretung: Dr. Knies, München
Gesamtrisiko derzeit: ca. 4.943,10€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Porno-Abmahnung
Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 1.051,80€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Porno-Abmahnung. Nach der mündlichen Verhandlung im Februar 2011 erfolgte ein Beweisbeschluss des Gerichts. Es kam im Mai 2011 zu einer Beweisaufnahme durch Zeugenvernahme von Mitarbeitern der Firma Mediaprotector nebst mündlichem Sachverständigengutachten. Ein erneuter Beweisbeschluss wird im Juni 2011 erwartet. Es steht zu erwarten das ein schriftliches technisches Sachverständigengutachten eingeholt werden wird. Verfahrensfortgang offen. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Landegericht München fort gesetzt wird.
In den nächsten Tagen bis zum 01.06.2011 werden die aktuellen Klagen im Programm der Netzwelt.de-Spendenaktion in entsprechender Form und Möglichkeit dargestellt, die in der Bilanz des Jahres 2011 stehen. Die Gesamtbilanz wird zum Schluss veröffentlicht. Klagen im Programm bedeuted jegliche maßgebliche Beteiligung an Verfahren. Also nicht etwa rein finanzielle Unterstützungen. Aufgrund der großen Nachfrage stehen auch jüngere Verfahren nur im Wartestatus. Insgesamt werden derzeit 18 Verfahren in der bilanz aufgeführt. "Bilanz" bedeuted natürlich nichts anderes als eine interne Übersicht, die von der Organisationsabteilung geführt wird. Die neue Sonderspendenaktion Bretten wird hier nicht aufgeführt. Heute logischerweise die ersten sechs Verfahren.
Verfahren No 01
LG Düsseldorf – 23 S 129/10 aus AG Düsseldorf 15741/09
Eingangsdatum: Dezember 2009
Gegnerkanzlei: Nümann + Lang, Karlsruhe
Vertretung: Justlaw, Göttingen
Gesamtrisiko derzeit: ca. 6.768,65€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: One-Song-Abmahnung
Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 1.265,00€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen One-Song-Abmahnung. Am 14.04.2011 erging ein für die Beklagte ein positives Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf. Die Klägerin hatte bereits ihre Aktivlegitimation nicht ausreichend dargelegt. Die Klägerin legte Berufung gegen das Urteil ein. Das Landgericht Düsseldorf verfügte nach mündlicher Verhandlung im November 2010 einen umfangreichen Beweisbeschluss und bestellte einen unabhängigen Sachverständigen zur Überprüfung technischer Fragen. Das technische Sachverständigengutachten wird nicht vor dem August 2011 erwartet. Eine Fortsetzung der mündlichen Verhandlung zum Beweisthema ist frühestens im September 2011 zu erwarten. Es sind hier jedoch auch Verzögerungen bis in den März 2012 denkbar. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Oberlandesgericht Düsseldorf fort gesetzt wird.
Verfahren No 02
AG Köln 125 C 602/09
Eingangsdatum: Dezember 2009
Gegnerkanzlei: Nümann + Lang, Karlsruhe
Vertretung: Dr. Eikmeier, Hattingen
Gesamtrisiko derzeit: ca. 4.463,63€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: One-Song-Abmahnung
Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 1.265,00€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen One-Song-Abmahnung. Nach der mündlichen Verhandlung im März 2010 kam es zu einem Beweisbeschluss des Gerichts. Die entscheidende Beweisfrage wurde durch ein technisches Sachverständigengutachten eines unabhängigen gerichtlich bestellten Gutachter für den Beklagten Ende September 2010 positiv geklärt. Die Klägerin verzögerte das Verfahren durch Fristverlängerungsanträge. Ab Mitte Dezember 2009 kam es zu Übermittlungsproblemen durch einen Umbau der Referate am Amtsgericht Köln. Die Klägerin stellte hernach den Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen. Das Gericht verfügte auf Antrag des Beklagten das der Sachverständige zugelassen werde. Die Fortsetzung der Mündlichen Verhandlung mit der Befragung des Sachverständigen findet nun im Juli 2011 statt. Eine Urteilsverkündung könnte (muss nicht) danach erfolgen. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Landegericht Köln fort gesetzt wird. Denkbar ist auch eine Revision am Oberlandesgericht.
Verfahren No 03
AG Köln 125 C 676/09
Eingangsdatum: Dezember 2009
Gegnerkanzlei: Nümann + Lang, Karlsruhe
Vertretung: Dr. Eikmeier, Hattingen
Gesamtrisiko derzeit: ca. 0,00€
Auszahlungen: 300,00€
Kategorie: One-Song-Abmahnung
Die Parteien stritten um die Forderung von ca. 1.265,00€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen One-Song-Abmahnung. Das Verfahren wurde per Vergleich beendet, nachdem ein für die Beklagte erfolgreicher Prozeßkostenhilfeantrag durch das Gericht beschlossen wurde. Die Netzwelt.de-Spendenaktion leistete einen Sonderbetrag aus humanitären Gründen.
Verfahren No 04
AG Erfurt 13 C 1866/10
Eingangsdatum: Februar 2010
Gegnerkanzlei: Haas, Baden-Baden
Vertretung: Küpperbusch, Bielefeld
Gesamtrisiko derzeit: ca. 2414,14€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Computerspiel-Abmahnung
Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 1.030,96€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Computerspiel-Abmahnung. Die Beklagte erhielt durch die Prozeßgegner die Mitteilung über einen erwirkten Vollstreckungsbescheid. Die Beklagte hatte jedoch weder Mahnbescheid noch Vollstreckungsbescheid erhalten. Sie beantragte die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und bekam einen gleichlautenden Beschluss des AG Berlin-Wedding. Das AG Altenburg als Streitgericht lehnte jedoch den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid als verspätet ab. Auf die Rüge der Beklagten wegen fehlender Zuständigkeit wurde der Rechtsstreit an das AG Erfurt verwiesen. Das AG Erfurt als neues Streitgericht lehnte jedoch den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid als verspätet ab. Auf Beschwerde der Beklagten verfügte das AG Erfurt den Termin zur Mündlichen Verhandlung und Zeugenvernahme des Zustellers einer Privatzustellerfirma um die Zustellung zu bekräftigen oder nicht zu bekräftigen. Die Klägerin meldete jedoch Insolvenz an. Nach Antrag der Beklagten ruht das Verfahren.
Verfahren No 05
AG Aichach 102 C 705/10
Eingangsdatum: September 2010
Gegnerkanzlei: Deneke, Berlin + Schalast, Frankfurt
Vertretung: Dr. Knies, München
Gesamtrisiko derzeit: ca. 0,00€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Doppel-One-Song--Abmahnung
Die Parteien stritten um die Forderung von ca. 1.823,60€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Doppel-One-Song-Abmahnung. Die Klägerin zog vor der Mündlichen Verhandlung die Klage zurück. Sie wurde zur Erstattung der Verfahrenskosten verpflichtet. Das Verfahren ist abgeschlossen.
Verfahren No 06
AG München 161 C 16632/10
Eingangsdatum: September 2010
Gegnerkanzlei: Negele, Augsburg
Vertretung: Dr. Knies, München
Gesamtrisiko derzeit: ca. 4.943,10€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Porno-Abmahnung
Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 1.051,80€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Porno-Abmahnung. Nach der mündlichen Verhandlung im Februar 2011 erfolgte ein Beweisbeschluss des Gerichts. Es kam im Mai 2011 zu einer Beweisaufnahme durch Zeugenvernahme von Mitarbeitern der Firma Mediaprotector nebst mündlichem Sachverständigengutachten. Ein erneuter Beweisbeschluss wird im Juni 2011 erwartet. Es steht zu erwarten das ein schriftliches technisches Sachverständigengutachten eingeholt werden wird. Verfahrensfortgang offen. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Landegericht München fort gesetzt wird.
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