Donnerstag, 26. Mai 2011

Update 27.05.2011

Vorwort
In den nächsten Tagen bis zum 01.06.2011 werden die aktuellen Klagen im Programm der Netzwelt.de-Spendenaktion in entsprechender Form und Möglichkeit dargestellt, die in der Bilanz des Jahres 2011 stehen. Die Gesamtbilanz wird zum Schluss veröffentlicht. Klagen im Programm bedeuted jegliche maßgebliche Beteiligung an Verfahren. Also nicht etwa rein finanzielle Unterstützungen. Aufgrund der großen Nachfrage stehen auch jüngere Verfahren nur im Wartestatus. Insgesamt werden derzeit 18 Verfahren in der bilanz aufgeführt. "Bilanz" bedeuted natürlich nichts anderes als eine interne Übersicht, die von der Organisationsabteilung geführt wird. Die neue Sonderspendenaktion Bretten wird hier nicht aufgeführt. Heute logischerweise die ersten sechs Verfahren.

Verfahren No 01
LG Düsseldorf – 23 S 129/10 aus AG Düsseldorf 15741/09


Eingangsdatum: Dezember 2009
Gegnerkanzlei: Nümann + Lang, Karlsruhe
Vertretung: Justlaw, Göttingen
Gesamtrisiko derzeit: ca. 6.768,65€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: One-Song-Abmahnung

Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 1.265,00€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen One-Song-Abmahnung. Am 14.04.2011 erging ein für die Beklagte ein positives Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf. Die Klägerin hatte bereits ihre Aktivlegitimation nicht ausreichend dargelegt. Die Klägerin legte Berufung gegen das Urteil ein. Das Landgericht Düsseldorf verfügte nach mündlicher Verhandlung im November 2010 einen umfangreichen Beweisbeschluss und bestellte einen unabhängigen Sachverständigen zur Überprüfung technischer Fragen. Das technische Sachverständigengutachten wird nicht vor dem August 2011 erwartet. Eine Fortsetzung der mündlichen Verhandlung zum Beweisthema ist frühestens im September 2011 zu erwarten. Es sind hier jedoch auch Verzögerungen bis in den März 2012 denkbar. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Oberlandesgericht Düsseldorf fort gesetzt wird.

Verfahren No 02
AG Köln 125 C 602/09


Eingangsdatum: Dezember 2009
Gegnerkanzlei: Nümann + Lang, Karlsruhe
Vertretung: Dr. Eikmeier, Hattingen
Gesamtrisiko derzeit: ca. 4.463,63€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: One-Song-Abmahnung

Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 1.265,00€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen One-Song-Abmahnung. Nach der mündlichen Verhandlung im März 2010 kam es zu einem Beweisbeschluss des Gerichts. Die entscheidende Beweisfrage wurde durch ein technisches Sachverständigengutachten eines unabhängigen gerichtlich bestellten Gutachter für den Beklagten Ende September 2010 positiv geklärt. Die Klägerin verzögerte das Verfahren durch Fristverlängerungsanträge. Ab Mitte Dezember 2009 kam es zu Übermittlungsproblemen durch einen Umbau der Referate am Amtsgericht Köln. Die Klägerin stellte hernach den Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen. Das Gericht verfügte auf Antrag des Beklagten das der Sachverständige zugelassen werde. Die Fortsetzung der Mündlichen Verhandlung mit der Befragung des Sachverständigen findet nun im Juli 2011 statt. Eine Urteilsverkündung könnte (muss nicht) danach erfolgen. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Landegericht Köln fort gesetzt wird. Denkbar ist auch eine Revision am Oberlandesgericht.

Verfahren No 03
AG Köln 125 C 676/09


Eingangsdatum: Dezember 2009
Gegnerkanzlei: Nümann + Lang, Karlsruhe
Vertretung: Dr. Eikmeier, Hattingen
Gesamtrisiko derzeit: ca. 0,00€
Auszahlungen: 300,00€
Kategorie: One-Song-Abmahnung

Die Parteien stritten um die Forderung von ca. 1.265,00€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen One-Song-Abmahnung. Das Verfahren wurde per Vergleich beendet, nachdem ein für die Beklagte erfolgreicher Prozeßkostenhilfeantrag durch das Gericht beschlossen wurde. Die Netzwelt.de-Spendenaktion leistete einen Sonderbetrag aus humanitären Gründen.


Verfahren No 04
AG Erfurt 13 C 1866/10


Eingangsdatum: Februar 2010
Gegnerkanzlei: Haas, Baden-Baden
Vertretung: Küpperbusch, Bielefeld
Gesamtrisiko derzeit: ca. 2414,14€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Computerspiel-Abmahnung

Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 1.030,96€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Computerspiel-Abmahnung. Die Beklagte erhielt durch die Prozeßgegner die Mitteilung über einen erwirkten Vollstreckungsbescheid. Die Beklagte hatte jedoch weder Mahnbescheid noch Vollstreckungsbescheid erhalten. Sie beantragte die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und bekam einen gleichlautenden Beschluss des AG Berlin-Wedding. Das AG Altenburg als Streitgericht lehnte jedoch den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid als verspätet ab. Auf die Rüge der Beklagten wegen fehlender Zuständigkeit wurde der Rechtsstreit an das AG Erfurt verwiesen. Das AG Erfurt als neues Streitgericht lehnte jedoch den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid als verspätet ab. Auf Beschwerde der Beklagten verfügte das AG Erfurt den Termin zur Mündlichen Verhandlung und Zeugenvernahme des Zustellers einer Privatzustellerfirma um die Zustellung zu bekräftigen oder nicht zu bekräftigen. Die Klägerin meldete jedoch Insolvenz an. Nach Antrag der Beklagten ruht das Verfahren.

Verfahren No 05
AG Aichach 102 C 705/10


Eingangsdatum: September 2010
Gegnerkanzlei: Deneke, Berlin + Schalast, Frankfurt
Vertretung: Dr. Knies, München
Gesamtrisiko derzeit: ca. 0,00€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Doppel-One-Song--Abmahnung

Die Parteien stritten um die Forderung von ca. 1.823,60€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Doppel-One-Song-Abmahnung. Die Klägerin zog vor der Mündlichen Verhandlung die Klage zurück. Sie wurde zur Erstattung der Verfahrenskosten verpflichtet. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Verfahren No 06
AG München 161 C 16632/10


Eingangsdatum: September 2010
Gegnerkanzlei: Negele, Augsburg
Vertretung: Dr. Knies, München
Gesamtrisiko derzeit: ca. 4.943,10€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Porno-Abmahnung

Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 1.051,80€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Porno-Abmahnung. Nach der mündlichen Verhandlung im Februar 2011 erfolgte ein Beweisbeschluss des Gerichts. Es kam im Mai 2011 zu einer Beweisaufnahme durch Zeugenvernahme von Mitarbeitern der Firma Mediaprotector nebst mündlichem Sachverständigengutachten. Ein erneuter Beweisbeschluss wird im Juni 2011 erwartet. Es steht zu erwarten das ein schriftliches technisches Sachverständigengutachten eingeholt werden wird. Verfahrensfortgang offen. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Landegericht München fort gesetzt wird.

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