Freitag, 27. Mai 2011

Update 27.05.2011 - II

Fortsetzung

Verfahren No07
OLG Köln – 6 U 208/10 - aus LG Köln 28 O 202/10


Eingangsdatum: Dezember 2010
Gegnerkanzlei: Rasch, Hamburg
Vertretung: Riegger, Ludwigsburg
Gesamtrisiko derzeit: ca. 1.946,67€
Auszahlungen: 388,00€
Kategorie: Multi-Song-Abmahnung

Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 3.454,60€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Multi-Song-Abmahnung. Nachdem die Klägerinnen vor dem Landgericht Köln zwar den Schadensersatzanteil nicht zugesprochen bekamen, der Beklagte jedoch zur Übernahme der Rechtsanwaltskosten verpflichtet wurde legte er Berufung am Oberlandesgericht Köln ein. Die Netzwelt.de-Spendenaktion steuerte hierzu den Gerichtskostenvorschuß bei. Die mündliche Verhandlung soll im Juni 2011 statt finden.

Verfahren No08
OLG Köln – 6 W 5/11


Eingangsdatum: Dezember 2010
Gegnerkanzlei: CSR, Ettlingen
Vertretung: Riegger, Ludwigsburg
Gesamtrisiko derzeit: ca. 0,00€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Porno-Abmahnung

Ein Abgemahnter führte ein erfolgreiches Beschwerdeverfahren durch. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Verfahren No9

Eingangsdatum: Februar 2011

Eine Person die nicht Kundin eines beauskunftenden ISP/Resellers ist erhielt eine Abmahnung. Sie setzt sich nun gegen die Abmahnung zur Wehr. Informationen über den Sachstand sind derzeit nicht möglich.

Verfahren No 10
LG Berlin – 15 O 1/11 und 15 O 2/11


Eingangsdatum: Februar 2011
Gegnerkanzlei: Reichelt, Klute, Aßmann
Vertretung: Küpperbusch, Bielefeld
Gesamtrisiko derzeit: ca. 17.384,28€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Doppel-Computerspiel-Abmahnung

Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 12.132,00€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Doppel-Computerspiel-Abmahnung mit zwei unterschiedlichen Klägerinnen. Nach der Erwiederung zu den Klagen erhielten die Klägerinnen Zeit bis Ende Juni 2011 zur Stellungnahme. Die Termine für die Mündlichen Verhandlungen wurden auf den September 2011 und den November 2011 fest gelgt. Anm.: Es wurde jeweils eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben. Der hohe Streitwert resultiert aus insgesamt 10.000,00€ Schadensersatz. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Kammergericht Berlin fort gesetzt wird.

Verfahren No 11
LG Stuttgart – 17 O 39/11


Eingangsdatum: März 2011
Gegnerkanzlei: Rasch, Hamburg
Vertretung: Riegger, Ludwigsburg
Gesamtrisiko derzeit: ca. 2.745,22€
Auszahlungen: 1174,01€
Kategorie: Multi-Song-Abmahnung

Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 5.380,80€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Mulit-Song-Abmahnung. Die mündliche Verhandlung fand im Mai 2011 statt. Das Gericht stellte einen Hinweis/Beweisbeschluss oder auch ein frühes Urteil für den Juni 2011 in Aussicht. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Oberlandesgericht Stuttgart fort gesetzt wird.

Verfahren No 12
AG Hamburg - Harburg


Eingangsdatum: März 2011
Gegnerkanzlei: Haas, Baden-Baden
Vertretung: Shual
Gesamtrisiko derzeit: ca. 0,00€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Computerspiel-Abmahnung

Die Parteien stritten um die Forderung von ca. 1.803,15€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Computerspiel-Abmahnung. Der Beklagte legte fristgerecht gegen einen Vollstreckungsbescheid des AG Berlin-Wedding Einspruch ein. Die Streitakte wurde an das AG Hamburg - Harburg versandt. Die klägerin zog jedoch die Klage zurück. Der Vollstreckungsbescheid wurde vom Gericht für gegenstandslos erklärt. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Donnerstag, 26. Mai 2011

Update 27.05.2011

Vorwort
In den nächsten Tagen bis zum 01.06.2011 werden die aktuellen Klagen im Programm der Netzwelt.de-Spendenaktion in entsprechender Form und Möglichkeit dargestellt, die in der Bilanz des Jahres 2011 stehen. Die Gesamtbilanz wird zum Schluss veröffentlicht. Klagen im Programm bedeuted jegliche maßgebliche Beteiligung an Verfahren. Also nicht etwa rein finanzielle Unterstützungen. Aufgrund der großen Nachfrage stehen auch jüngere Verfahren nur im Wartestatus. Insgesamt werden derzeit 18 Verfahren in der bilanz aufgeführt. "Bilanz" bedeuted natürlich nichts anderes als eine interne Übersicht, die von der Organisationsabteilung geführt wird. Die neue Sonderspendenaktion Bretten wird hier nicht aufgeführt. Heute logischerweise die ersten sechs Verfahren.

Verfahren No 01
LG Düsseldorf – 23 S 129/10 aus AG Düsseldorf 15741/09


Eingangsdatum: Dezember 2009
Gegnerkanzlei: Nümann + Lang, Karlsruhe
Vertretung: Justlaw, Göttingen
Gesamtrisiko derzeit: ca. 6.768,65€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: One-Song-Abmahnung

Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 1.265,00€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen One-Song-Abmahnung. Am 14.04.2011 erging ein für die Beklagte ein positives Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf. Die Klägerin hatte bereits ihre Aktivlegitimation nicht ausreichend dargelegt. Die Klägerin legte Berufung gegen das Urteil ein. Das Landgericht Düsseldorf verfügte nach mündlicher Verhandlung im November 2010 einen umfangreichen Beweisbeschluss und bestellte einen unabhängigen Sachverständigen zur Überprüfung technischer Fragen. Das technische Sachverständigengutachten wird nicht vor dem August 2011 erwartet. Eine Fortsetzung der mündlichen Verhandlung zum Beweisthema ist frühestens im September 2011 zu erwarten. Es sind hier jedoch auch Verzögerungen bis in den März 2012 denkbar. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Oberlandesgericht Düsseldorf fort gesetzt wird.

Verfahren No 02
AG Köln 125 C 602/09


Eingangsdatum: Dezember 2009
Gegnerkanzlei: Nümann + Lang, Karlsruhe
Vertretung: Dr. Eikmeier, Hattingen
Gesamtrisiko derzeit: ca. 4.463,63€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: One-Song-Abmahnung

Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 1.265,00€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen One-Song-Abmahnung. Nach der mündlichen Verhandlung im März 2010 kam es zu einem Beweisbeschluss des Gerichts. Die entscheidende Beweisfrage wurde durch ein technisches Sachverständigengutachten eines unabhängigen gerichtlich bestellten Gutachter für den Beklagten Ende September 2010 positiv geklärt. Die Klägerin verzögerte das Verfahren durch Fristverlängerungsanträge. Ab Mitte Dezember 2009 kam es zu Übermittlungsproblemen durch einen Umbau der Referate am Amtsgericht Köln. Die Klägerin stellte hernach den Antrag auf Ablehnung des Sachverständigen. Das Gericht verfügte auf Antrag des Beklagten das der Sachverständige zugelassen werde. Die Fortsetzung der Mündlichen Verhandlung mit der Befragung des Sachverständigen findet nun im Juli 2011 statt. Eine Urteilsverkündung könnte (muss nicht) danach erfolgen. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Landegericht Köln fort gesetzt wird. Denkbar ist auch eine Revision am Oberlandesgericht.

Verfahren No 03
AG Köln 125 C 676/09


Eingangsdatum: Dezember 2009
Gegnerkanzlei: Nümann + Lang, Karlsruhe
Vertretung: Dr. Eikmeier, Hattingen
Gesamtrisiko derzeit: ca. 0,00€
Auszahlungen: 300,00€
Kategorie: One-Song-Abmahnung

Die Parteien stritten um die Forderung von ca. 1.265,00€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen One-Song-Abmahnung. Das Verfahren wurde per Vergleich beendet, nachdem ein für die Beklagte erfolgreicher Prozeßkostenhilfeantrag durch das Gericht beschlossen wurde. Die Netzwelt.de-Spendenaktion leistete einen Sonderbetrag aus humanitären Gründen.


Verfahren No 04
AG Erfurt 13 C 1866/10


Eingangsdatum: Februar 2010
Gegnerkanzlei: Haas, Baden-Baden
Vertretung: Küpperbusch, Bielefeld
Gesamtrisiko derzeit: ca. 2414,14€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Computerspiel-Abmahnung

Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 1.030,96€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Computerspiel-Abmahnung. Die Beklagte erhielt durch die Prozeßgegner die Mitteilung über einen erwirkten Vollstreckungsbescheid. Die Beklagte hatte jedoch weder Mahnbescheid noch Vollstreckungsbescheid erhalten. Sie beantragte die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand und bekam einen gleichlautenden Beschluss des AG Berlin-Wedding. Das AG Altenburg als Streitgericht lehnte jedoch den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid als verspätet ab. Auf die Rüge der Beklagten wegen fehlender Zuständigkeit wurde der Rechtsstreit an das AG Erfurt verwiesen. Das AG Erfurt als neues Streitgericht lehnte jedoch den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid als verspätet ab. Auf Beschwerde der Beklagten verfügte das AG Erfurt den Termin zur Mündlichen Verhandlung und Zeugenvernahme des Zustellers einer Privatzustellerfirma um die Zustellung zu bekräftigen oder nicht zu bekräftigen. Die Klägerin meldete jedoch Insolvenz an. Nach Antrag der Beklagten ruht das Verfahren.

Verfahren No 05
AG Aichach 102 C 705/10


Eingangsdatum: September 2010
Gegnerkanzlei: Deneke, Berlin + Schalast, Frankfurt
Vertretung: Dr. Knies, München
Gesamtrisiko derzeit: ca. 0,00€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Doppel-One-Song--Abmahnung

Die Parteien stritten um die Forderung von ca. 1.823,60€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Doppel-One-Song-Abmahnung. Die Klägerin zog vor der Mündlichen Verhandlung die Klage zurück. Sie wurde zur Erstattung der Verfahrenskosten verpflichtet. Das Verfahren ist abgeschlossen.

Verfahren No 06
AG München 161 C 16632/10


Eingangsdatum: September 2010
Gegnerkanzlei: Negele, Augsburg
Vertretung: Dr. Knies, München
Gesamtrisiko derzeit: ca. 4.943,10€
Auszahlungen: 0,00€
Kategorie: Porno-Abmahnung

Die Parteien streiten um die Forderung von ca. 1.051,80€ Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz aus einer üblichen Porno-Abmahnung. Nach der mündlichen Verhandlung im Februar 2011 erfolgte ein Beweisbeschluss des Gerichts. Es kam im Mai 2011 zu einer Beweisaufnahme durch Zeugenvernahme von Mitarbeitern der Firma Mediaprotector nebst mündlichem Sachverständigengutachten. Ein erneuter Beweisbeschluss wird im Juni 2011 erwartet. Es steht zu erwarten das ein schriftliches technisches Sachverständigengutachten eingeholt werden wird. Verfahrensfortgang offen. Es ist zu erwarten das anschließend das Verfahren am Landegericht München fort gesetzt wird.

Donnerstag, 5. Mai 2011

Monatsbilanz zum 30.04.2011

I - Spendeneingänge im April 2011

01.04.2011 UJOS 3. SPENDE +++ 10,00
01.04.2011 DERSCHWEIZER +++ 30,00
05.04.2011 SPENDE ARTAXSCH­WARZ +++ 20,00
07.04.2011 AZ 00560-11 +++ 10,00
07.04.2011 Spendenaktion S.S. +++ 50,00
14.04.2011 ROSEMARILYN SPENDE +++ 25,00
15.04.2011 ABMAHWAHN, OHNE MICH +++ 20,00
18.04.2011 THNKS TO NWELT AND CO +++ 25,00
27.04.2011 V.B.M. +++ 20,00
29.04.2011 F.S. +++ 50,00

26.04.2011 BRETTEN - 001 +++ 200,00

Eingang April 2011 = 260,00€
Gesamtstand 30.04.2011 = 12.063,91€

Eingang "Bretten" April 2011 = 200,00€
Gesamtstand 30.04.2011 = 200,00€

II - Auszahlungen

01.04.2011 - Gebühren Konto --- 0,55€

Gesamtstand 30.04.2011 = 1.228,47€

Kontostand 30.04.2011 = 10.835,44€
Kontostand "Bretten" 30.04.2011 = 200,00€

Donnerstag, 28. April 2011

Sonderspendenaktion

Die Verantwortlichen der „Netzwelt.de – Spendenaktion für Betroffene in Filesharingverfahren“ geben heute den offiziellen Startschuss zu einer Sonderspendenaktion.

Warum eine „Sonderspendenaktion?“

Eine Sonderspendenaktion ist notwendig, da der Kern der "Netzwelt.de-Spendenaktion" als reine Riskenabdeckung für normale Filesharingverfahren gegründet wurde. Das heißt, wenn wie „üblich“ eine beliebige Abmahnkanzlei selbst Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz für einen Rechteinhaber geltend macht.

Die Sonderspendenaktion soll davon abweichende Aktivitäten die eine spezielle Kanzlei betreffen begleiten.

Bitte daher für die Sonderspende den Verwendungszweck „Bretten“ angeben!!!!
Bitte geben Sie keine weiteren Angaben im Verwendungszweck an!!!


Abweichende Aktivitäten meint beispielsweise, wenn Abgemahnte die Ihnen entstandenen eigenen Rechtsanwaltskosten bei der Abwehr der Abmahnung gerichtlich geltend machen und eventuell eigene Schadensersatzansprüche vorbringen.

Bitte ausdrücklich beachten: Damit ist nicht gemeint, dass Abgemahnte die eigenen Rechtsanwaltskosten durch die Sonderspendenaktion erstattet bekommen.

Was bisher geschah

Wie in den Berichten in der Lokalpresse nachzulesen (Erster LinkZweiter Link) trafen sich am 12.04.2011 in Bretten Betroffene einer Abmahnkanzlei aus Ettlingen, die sich gegen den erhobenen Vorwurf über Ihren Internetanschluss sei es zur Verbreitung von pornographischem Material in „Tauschbörsen“ gekommen vehement zur Wehr setzen.

Bereits am 10.02.2011 zeigte der intensiv in Fachkreisen und Medien diskutierte Beschluss des Oberlandesgerichts in Köln, Aktenzeichen: 6 W 5/11 auf, dass im Mindesten von einer extremen und nie dagewesenen „Fehleranfälligkeit“ im ermittlerischen oder datenverarbeitenden Bereich auszugehen ist.

Damit sich jeder ein eigenes Bild machen kann zeigen wir heute das ominöse Beweisstück aus dem Verfahren vor:



Eine Erklärung der Gruppierung (Rechteinhaber, Anwaltskanzlei, Loggerbude) steht bis heute noch aus. Anfragen zu Abmahnungen werden manchmal mit dem lapidaren Verweis zurück gewiesen, man werde die Sache nun nicht weiter verfolgen. Andere Anfrager erhalten keine Antwort zu den gesetzten Fristen.

Weitere Absurditäten konnten mittlerweile erforscht werden, wobei sich allerdings zeigt, dass das Landgericht in Köln Akteneinsichts- anfragen vermehrt monatelang buchstäblich liegen lässt. Es ist zu vermelden, dass einzelne IP-Stränge durch die Deutsche Telekom aus der Region Karlsruhe in andere Regionen verlegt wurden. Nun erhalten keine Bürger aus dem Raum Karlsruhe Abmahnungen mehr, sondern plötzlich ist nach Angaben der Abmahnkanzlei zB die Region Hannover das Zentrum der deutschen Pornographieverbreitung.

Das Verhalten der zuständigen Staatsanwaltschaft in Karlsruhe bezüglich den bisher geschalteten Strafanzeigen besteht aus: Abwimmeln der Betroffenen. Trotz Vorlage eindeutiger Tatsachen die einen Anfangsverdacht begründen werden Ermittlungen in diesem potentiellen Millionenbetrug strikt abgelehnt.

Es ist fest zu stellen, dass viele Abgemahnte nun auf Ihren eigenen Rechtsanwaltskosten sitzen bleiben sollen. Es ist fest zu stellen, dass viele Abgemahnte Strafanzeige erstatteten, jedoch die (General-) Staatsanwaltschaft in Karlsruhe keine strafrechtlichen Ermittlungen einleiten möchte. Die Betroffenen wollen sich dies nicht gefallen lassen.

Im zivilrechtlichen Bereich müssen nun eventuell kostspielige und im Ergebnis unsichere Verfahren geführt werden. Die strafrechtliche Seite muss neu aufgerollt werden. Es drohen Kosten im mittleren 4-stelligen Bereich.

Daher möchten die Verantwortlichen der „Netzwelt.de – Spendenaktion für Betroffene in Filesharingverfahren“ Personen, die solche immensen Risiken eingehen unterstützen. Es soll die vorhandene Logistik der Spendenaktion den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ruft man zu einer Sonderspendenaktion auf.

Als Grundstock und Startschuss stellte Herr Rechtsanwalt Marcus Dury, Saarbrücken 200,00€ zur Verfügung um die geneigten Leser zu animieren.

Die Organisation

Selbstverständlich muss jedoch diese Sonderaktion unseren Grundlagen entsprechend ausgestaltet sein. Die Grundlagen erfährt man aus der veröffentlichten Satzung.

1. Spendenkonto

Spendenkonto
Konto Nr. 163 675
BLZ 260 500 01
Sparkasse Göttingen
Inhaber: just law Rechtsanwälte
BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21GOE
IBAN-Nummer: DE24 2605 0001 0000 1636 75

Bitte für die Sonderspende den Verwendungszweck „Bretten“ angeben!!!!
Bitte geben Sie keine weiteren Angaben im Verwendungszweck an!!!


Die Spendengelder für diesen Verwendungszweck werden gesondert behandelt, ausgewiesen und verbleiben selbstverständlich zweckgebunden, werden also nicht anderweitig eingesetzt.

2. Zweckbindung

Unterstützung zivil- oder strafrechtlicher Aktivitäten von Betroffenen in Bezug auf den erwähnten Beschluss des OLG Köln.

Bitte nochmals beachten: Damit ist nicht gemeint, man bekäme zB außergerichtliche Kosten für die Abwehr der Abmahnung erstattet. Es werden hier nur Gerichtsverfahren unterstützt (Vorschuss Gerichtskosten, Anwaltskostenüberschüsse, etc...)

Der Bezug zum Beschluss des OLG Köln stellt rechtlich klar, dass über einen zivilrechtliches Beschwerdeverfahren genau definierte Tatsachenbehauptungen möglich sind, die auch ausreichen um in der Gesamtschau und im Einzelfall ein strafrechtlich relevantes Verhalten vermuten zu können. Etwaige andere Meinungen werden von den Verantwortlichen der Spendenaktion nicht geteilt.

3. Bilanzierung

Die Bilanzierung erfolgt wie üblich monatlich. Die Veröffentlichung von Einzelspenden erfolgt anonym. Die Ausschüttung erfolgt anteilig!

4. Auszahlungen

Anspruchsberechtigte sollten sich zügig und formlos bei den folgenden Adressen melden.

- Frau Princes15114, Moderation Netzwelt.de - Spendenentscheiderin
- Herr Shual, Organisation
- Rechtsanwalt Marcus Dury, Wirtschaftlich Berechtigter Netzwelt.de-Spendenaktion, Spendenentscheider

5. Entscheidungsträger + Ablauf

Der formale Ablauf der „regulären“ Spendenaktion muss eingehalten werden. Die Anspruchsteller erhalten Unterstützung im Ausfüllen der Spendenantragsformulare. Die Entscheidung über Auszahlungen liegt formal bei den eingesetzten Entscheidern der „Netzwelt.de-Spendenaktion“. Der Rechtsweg ist wie üblich ausgeschlossen. Die Spender erklären sich mit der Satzung der „Netzwelt.de-Spendenaktion“ per Zahlung einverstanden. Ansprüche aus einer Spende resultieren nicht.

Selbstverständlich wird über jede Bewegung, Aktivität, Auszahlung, Ergebniss, etc... mit den Initiatoren aus Bretten kommuniziert.

Es wird nach der Erfahrung nur mit wenigen Personen gerechnet, die sich tatsächlich entscheiden langwierige und komplizierte Verfahren anzustrengen. Es wird dennoch gebeten keine sinnlosen Aktionen in irgendeiner Richtung anzustrengen. Es wird in der Kürze der Zeit nicht möglich sein einen „Riesenbetrag“ zu sammeln. Es wäre wünschenswert wenn man die Ergebnisse sinnvoller Aktionen abwartet. Diese werden auch detailliert dargestellt. Bei Streitfällen wird wie üblich eine gesonderte (anwaltliche) Schiedsstelle benannt und angerufen.

6. Zeitdauer und Abschluss

Die nun anzustrengenden Verfahren können durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen, womit eventuell zwei Jahre gemeint sind. Eine erste Schlussbilanzierung wird auf den 30.04.2013 angesetzt.

Mit dem Abschluss aller Verfahren ist die Sonder-Spendenaktion beendet. Ein möglicher Überschuss an Spenden wird nach Abschluss ermittelt. Ein dreistelliger Überschuss wird in die reguläre Spendenaktion überführt. Sollte der Überschuss die Marke 1.000,00€ überschreiten wird durch die Entscheidungsträger der „Netzwelt.de-Spendenaktion“ ein Verwendungsvorschlag erarbeitet und mit Einspruchsfrist von 30 Tagen veröffentlicht.

Freitag, 8. April 2011

Monatsbilanz zum 31.03.2011

I - Spendeneingänge im März 2011

01.03.2011 UJOS 2. SPENDE +++ 10,00
02.03.2011 Gegen den Abmahnwahn +++ 10,00
04.03.2011 STAERKE ZEIGEN +++ 20,00
14.03.2011 SPENDE AN IG NETZWELT +++ 500,00
16.03.2011 A.B. Spende +++ 100,00
21.03.2011 SAATMANN TOR +++ 20,00
22.03.2011 ATTACKER GEGEN DEN ABMAHNWA­HN +++ 10,00
25.03.2011 F.O.F. +++ 50,00
30.03.2011 F.S. +++ 50,00

Eingang März 2011 = 770,00€
Gesamtstand 31.03.2011 = 11.803,91€

II - Auszahlungen

01.03.2011 - Gebühren Konto --- 0,55€
16.03.2011 - AG Köln AZ. 125 C 676/09 --- 300,00€
29.03.2011 - AG N. 1xx C xxx/xx --- 12,00€
29.03.2011 - OLG Köln 6 U xxx/10 --- 388,00€
Gesamtstand 31.03.2011 = 1.227,92€

Kontostand 31.03.2011 = 10.575,99€

Dienstag, 29. März 2011

Update 30.03.2011

Auszahlungen der Spendenaktion in Höhe von 400,00€ angewiesen

Zwei weitere Entscheidungen der Netzwelt.de-Spendenaktion wurden durch das Gremium Anfang dieser Woche getroffen.

- Zu Vorbereitung einer im Mai anstehenden mündlichen Verhandlung in einem laufenden Rechtsstreit, in der ein Sachverständiger gehört wird wurden per Akteneinsicht am Auskunftsgericht LG Köln Vergleichsdaten angefordert. Dem Antrag auf Übernahme der Kopierpauschale wurde zugestimmt. Die Überweisung in Höhe von 12,00€ wurde veranlasst.

- Damit eine Berufungsverhandlung in einem Rechtsstreit am Oberlandesgericht Köln statt finden kann mußte ein Beklagter den notwendigen Kostenvorschuss in Höhe von 388,00€ an die Gerichtskasse leisten. Der Erstattung wurde zugestimmt und der Betrag angewiesen.

Über den Verlauf der Verfahren und damit auch die "Endabrechung "wird berichtet.

Mittwoch, 16. März 2011

Update 17.03.2011

Update I
Die Netzwelt.de-Spendenaktion bedankt sich recht herzlich bei

H2 media factory GmbH, 22607 Hamburg für eine Einzelspende in Höhe von 500,00€. Ebenso bedanken wir uns bei Rechtsanwalt Marcus Dury für eine pro bono-Arbeit im angesetzten Wert von 150,00€ in einem von der Spendenaktion begleiteten laufenden Verfahren.

Update II

Auszahlung der Spendenaktion aus humanitären Gründen in Höhe von 300,00€ angewiesen


Schon die Wahl des Gerichtsstandorts sorgte für Kopfschütteln bei dem erkennenden Richter: Eine dreifache Mutter, alleinerziehend und Hartz-IV-Empfängerin aus Norddeutschland wurde von der Firma eines "international begehrten DJ und Produzenten" auf die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von über 1.250,00€ in Köln in Anspruch genommen (AG Köln 125 C 676/09). Die beiden heranwachsenden Töchter und die Mutter stritten die vorgeworfene Tathandlung ab, während der "international begehrte DJ und Produzent" über seine Prozessbevollmächtigten mitteilen ließ, dass eine Überprüfung der Surfgewohnheiten der Mutter im Internet doch klar erkennen ließe, sie habe selbst einen bestimmten Sampler im Internet in Tauschbörsen angeboten und damit auch die Rechte des "international begehrten DJ und Produzenten" verletzt.

Der alleinerziehenden Mutter wurde zwar (sehr verspätet) für das Verfahren Prozeßkostenhilfe bewilligt, aber die erste richterliche Einschätzung und vor allem der Umstand, dass Sie eine schwerstbehinderte dritte Tochter zu Hause zu pflegen hatte und ihr somit eine mehrtägige Reise nicht zumutbar gewesen wäre zwangen die Beklagte einem richterlichen Vergleichsangebot zuzustimmen.

Zwar werden von der Netztwelt.de-Spendenaktion Vergleiche "ungern" unterstützt, jedoch kam in diesem Fall eine humantäre Ausnahme zum Tragen. Insofern beschloss das Entscheider-Gremium die Linderung der Belastung durch eine Einmalzahlung in Höhe von 300,00€.