I - Spendeneingänge im April 2011
01.04.2011 UJOS 3. SPENDE +++ 10,00
01.04.2011 DERSCHWEIZER +++ 30,00
05.04.2011 SPENDE ARTAXSCHWARZ +++ 20,00
07.04.2011 AZ 00560-11 +++ 10,00
07.04.2011 Spendenaktion S.S. +++ 50,00
14.04.2011 ROSEMARILYN SPENDE +++ 25,00
15.04.2011 ABMAHWAHN, OHNE MICH +++ 20,00
18.04.2011 THNKS TO NWELT AND CO +++ 25,00
27.04.2011 V.B.M. +++ 20,00
29.04.2011 F.S. +++ 50,00
26.04.2011 BRETTEN - 001 +++ 200,00
Eingang April 2011 = 260,00€
Gesamtstand 30.04.2011 = 12.063,91€
Eingang "Bretten" April 2011 = 200,00€
Gesamtstand 30.04.2011 = 200,00€
II - Auszahlungen
01.04.2011 - Gebühren Konto --- 0,55€
Gesamtstand 30.04.2011 = 1.228,47€
Kontostand 30.04.2011 = 10.835,44€
Kontostand "Bretten" 30.04.2011 = 200,00€
Donnerstag, 5. Mai 2011
Donnerstag, 28. April 2011
Sonderspendenaktion
Die Verantwortlichen der „Netzwelt.de – Spendenaktion für Betroffene in Filesharingverfahren“ geben heute den offiziellen Startschuss zu einer Sonderspendenaktion.
Warum eine „Sonderspendenaktion?“
Eine Sonderspendenaktion ist notwendig, da der Kern der "Netzwelt.de-Spendenaktion" als reine Riskenabdeckung für normale Filesharingverfahren gegründet wurde. Das heißt, wenn wie „üblich“ eine beliebige Abmahnkanzlei selbst Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz für einen Rechteinhaber geltend macht.
Die Sonderspendenaktion soll davon abweichende Aktivitäten die eine spezielle Kanzlei betreffen begleiten.
Bitte daher für die Sonderspende den Verwendungszweck „Bretten“ angeben!!!!
Bitte geben Sie keine weiteren Angaben im Verwendungszweck an!!!
Abweichende Aktivitäten meint beispielsweise, wenn Abgemahnte die Ihnen entstandenen eigenen Rechtsanwaltskosten bei der Abwehr der Abmahnung gerichtlich geltend machen und eventuell eigene Schadensersatzansprüche vorbringen.
Bitte ausdrücklich beachten: Damit ist nicht gemeint, dass Abgemahnte die eigenen Rechtsanwaltskosten durch die Sonderspendenaktion erstattet bekommen.
Was bisher geschah
Wie in den Berichten in der Lokalpresse nachzulesen (Erster Link – Zweiter Link) trafen sich am 12.04.2011 in Bretten Betroffene einer Abmahnkanzlei aus Ettlingen, die sich gegen den erhobenen Vorwurf über Ihren Internetanschluss sei es zur Verbreitung von pornographischem Material in „Tauschbörsen“ gekommen vehement zur Wehr setzen.
Bereits am 10.02.2011 zeigte der intensiv in Fachkreisen und Medien diskutierte Beschluss des Oberlandesgerichts in Köln, Aktenzeichen: 6 W 5/11 auf, dass im Mindesten von einer extremen und nie dagewesenen „Fehleranfälligkeit“ im ermittlerischen oder datenverarbeitenden Bereich auszugehen ist.
Damit sich jeder ein eigenes Bild machen kann zeigen wir heute das ominöse Beweisstück aus dem Verfahren vor:

Eine Erklärung der Gruppierung (Rechteinhaber, Anwaltskanzlei, Loggerbude) steht bis heute noch aus. Anfragen zu Abmahnungen werden manchmal mit dem lapidaren Verweis zurück gewiesen, man werde die Sache nun nicht weiter verfolgen. Andere Anfrager erhalten keine Antwort zu den gesetzten Fristen.
Weitere Absurditäten konnten mittlerweile erforscht werden, wobei sich allerdings zeigt, dass das Landgericht in Köln Akteneinsichts- anfragen vermehrt monatelang buchstäblich liegen lässt. Es ist zu vermelden, dass einzelne IP-Stränge durch die Deutsche Telekom aus der Region Karlsruhe in andere Regionen verlegt wurden. Nun erhalten keine Bürger aus dem Raum Karlsruhe Abmahnungen mehr, sondern plötzlich ist nach Angaben der Abmahnkanzlei zB die Region Hannover das Zentrum der deutschen Pornographieverbreitung.
Das Verhalten der zuständigen Staatsanwaltschaft in Karlsruhe bezüglich den bisher geschalteten Strafanzeigen besteht aus: Abwimmeln der Betroffenen. Trotz Vorlage eindeutiger Tatsachen die einen Anfangsverdacht begründen werden Ermittlungen in diesem potentiellen Millionenbetrug strikt abgelehnt.
Es ist fest zu stellen, dass viele Abgemahnte nun auf Ihren eigenen Rechtsanwaltskosten sitzen bleiben sollen. Es ist fest zu stellen, dass viele Abgemahnte Strafanzeige erstatteten, jedoch die (General-) Staatsanwaltschaft in Karlsruhe keine strafrechtlichen Ermittlungen einleiten möchte. Die Betroffenen wollen sich dies nicht gefallen lassen.
Im zivilrechtlichen Bereich müssen nun eventuell kostspielige und im Ergebnis unsichere Verfahren geführt werden. Die strafrechtliche Seite muss neu aufgerollt werden. Es drohen Kosten im mittleren 4-stelligen Bereich.
Daher möchten die Verantwortlichen der „Netzwelt.de – Spendenaktion für Betroffene in Filesharingverfahren“ Personen, die solche immensen Risiken eingehen unterstützen. Es soll die vorhandene Logistik der Spendenaktion den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ruft man zu einer Sonderspendenaktion auf.
Als Grundstock und Startschuss stellte Herr Rechtsanwalt Marcus Dury, Saarbrücken 200,00€ zur Verfügung um die geneigten Leser zu animieren.
Die Organisation
Selbstverständlich muss jedoch diese Sonderaktion unseren Grundlagen entsprechend ausgestaltet sein. Die Grundlagen erfährt man aus der veröffentlichten Satzung.
1. Spendenkonto
Spendenkonto
Konto Nr. 163 675
BLZ 260 500 01
Sparkasse Göttingen
Inhaber: just law Rechtsanwälte
BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21GOE
IBAN-Nummer: DE24 2605 0001 0000 1636 75
Bitte für die Sonderspende den Verwendungszweck „Bretten“ angeben!!!!
Bitte geben Sie keine weiteren Angaben im Verwendungszweck an!!!
Die Spendengelder für diesen Verwendungszweck werden gesondert behandelt, ausgewiesen und verbleiben selbstverständlich zweckgebunden, werden also nicht anderweitig eingesetzt.
2. Zweckbindung
Unterstützung zivil- oder strafrechtlicher Aktivitäten von Betroffenen in Bezug auf den erwähnten Beschluss des OLG Köln.
Bitte nochmals beachten: Damit ist nicht gemeint, man bekäme zB außergerichtliche Kosten für die Abwehr der Abmahnung erstattet. Es werden hier nur Gerichtsverfahren unterstützt (Vorschuss Gerichtskosten, Anwaltskostenüberschüsse, etc...)
Der Bezug zum Beschluss des OLG Köln stellt rechtlich klar, dass über einen zivilrechtliches Beschwerdeverfahren genau definierte Tatsachenbehauptungen möglich sind, die auch ausreichen um in der Gesamtschau und im Einzelfall ein strafrechtlich relevantes Verhalten vermuten zu können. Etwaige andere Meinungen werden von den Verantwortlichen der Spendenaktion nicht geteilt.
3. Bilanzierung
Die Bilanzierung erfolgt wie üblich monatlich. Die Veröffentlichung von Einzelspenden erfolgt anonym. Die Ausschüttung erfolgt anteilig!
4. Auszahlungen
Anspruchsberechtigte sollten sich zügig und formlos bei den folgenden Adressen melden.
- Frau Princes15114, Moderation Netzwelt.de - Spendenentscheiderin
- Herr Shual, Organisation
- Rechtsanwalt Marcus Dury, Wirtschaftlich Berechtigter Netzwelt.de-Spendenaktion, Spendenentscheider
5. Entscheidungsträger + Ablauf
Der formale Ablauf der „regulären“ Spendenaktion muss eingehalten werden. Die Anspruchsteller erhalten Unterstützung im Ausfüllen der Spendenantragsformulare. Die Entscheidung über Auszahlungen liegt formal bei den eingesetzten Entscheidern der „Netzwelt.de-Spendenaktion“. Der Rechtsweg ist wie üblich ausgeschlossen. Die Spender erklären sich mit der Satzung der „Netzwelt.de-Spendenaktion“ per Zahlung einverstanden. Ansprüche aus einer Spende resultieren nicht.
Selbstverständlich wird über jede Bewegung, Aktivität, Auszahlung, Ergebniss, etc... mit den Initiatoren aus Bretten kommuniziert.
Es wird nach der Erfahrung nur mit wenigen Personen gerechnet, die sich tatsächlich entscheiden langwierige und komplizierte Verfahren anzustrengen. Es wird dennoch gebeten keine sinnlosen Aktionen in irgendeiner Richtung anzustrengen. Es wird in der Kürze der Zeit nicht möglich sein einen „Riesenbetrag“ zu sammeln. Es wäre wünschenswert wenn man die Ergebnisse sinnvoller Aktionen abwartet. Diese werden auch detailliert dargestellt. Bei Streitfällen wird wie üblich eine gesonderte (anwaltliche) Schiedsstelle benannt und angerufen.
6. Zeitdauer und Abschluss
Die nun anzustrengenden Verfahren können durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen, womit eventuell zwei Jahre gemeint sind. Eine erste Schlussbilanzierung wird auf den 30.04.2013 angesetzt.
Mit dem Abschluss aller Verfahren ist die Sonder-Spendenaktion beendet. Ein möglicher Überschuss an Spenden wird nach Abschluss ermittelt. Ein dreistelliger Überschuss wird in die reguläre Spendenaktion überführt. Sollte der Überschuss die Marke 1.000,00€ überschreiten wird durch die Entscheidungsträger der „Netzwelt.de-Spendenaktion“ ein Verwendungsvorschlag erarbeitet und mit Einspruchsfrist von 30 Tagen veröffentlicht.
Warum eine „Sonderspendenaktion?“
Eine Sonderspendenaktion ist notwendig, da der Kern der "Netzwelt.de-Spendenaktion" als reine Riskenabdeckung für normale Filesharingverfahren gegründet wurde. Das heißt, wenn wie „üblich“ eine beliebige Abmahnkanzlei selbst Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz für einen Rechteinhaber geltend macht.
Die Sonderspendenaktion soll davon abweichende Aktivitäten die eine spezielle Kanzlei betreffen begleiten.
Bitte daher für die Sonderspende den Verwendungszweck „Bretten“ angeben!!!!
Bitte geben Sie keine weiteren Angaben im Verwendungszweck an!!!
Abweichende Aktivitäten meint beispielsweise, wenn Abgemahnte die Ihnen entstandenen eigenen Rechtsanwaltskosten bei der Abwehr der Abmahnung gerichtlich geltend machen und eventuell eigene Schadensersatzansprüche vorbringen.
Bitte ausdrücklich beachten: Damit ist nicht gemeint, dass Abgemahnte die eigenen Rechtsanwaltskosten durch die Sonderspendenaktion erstattet bekommen.
Was bisher geschah
Wie in den Berichten in der Lokalpresse nachzulesen (Erster Link – Zweiter Link) trafen sich am 12.04.2011 in Bretten Betroffene einer Abmahnkanzlei aus Ettlingen, die sich gegen den erhobenen Vorwurf über Ihren Internetanschluss sei es zur Verbreitung von pornographischem Material in „Tauschbörsen“ gekommen vehement zur Wehr setzen.
Bereits am 10.02.2011 zeigte der intensiv in Fachkreisen und Medien diskutierte Beschluss des Oberlandesgerichts in Köln, Aktenzeichen: 6 W 5/11 auf, dass im Mindesten von einer extremen und nie dagewesenen „Fehleranfälligkeit“ im ermittlerischen oder datenverarbeitenden Bereich auszugehen ist.
Damit sich jeder ein eigenes Bild machen kann zeigen wir heute das ominöse Beweisstück aus dem Verfahren vor:

Eine Erklärung der Gruppierung (Rechteinhaber, Anwaltskanzlei, Loggerbude) steht bis heute noch aus. Anfragen zu Abmahnungen werden manchmal mit dem lapidaren Verweis zurück gewiesen, man werde die Sache nun nicht weiter verfolgen. Andere Anfrager erhalten keine Antwort zu den gesetzten Fristen.
Weitere Absurditäten konnten mittlerweile erforscht werden, wobei sich allerdings zeigt, dass das Landgericht in Köln Akteneinsichts- anfragen vermehrt monatelang buchstäblich liegen lässt. Es ist zu vermelden, dass einzelne IP-Stränge durch die Deutsche Telekom aus der Region Karlsruhe in andere Regionen verlegt wurden. Nun erhalten keine Bürger aus dem Raum Karlsruhe Abmahnungen mehr, sondern plötzlich ist nach Angaben der Abmahnkanzlei zB die Region Hannover das Zentrum der deutschen Pornographieverbreitung.
Das Verhalten der zuständigen Staatsanwaltschaft in Karlsruhe bezüglich den bisher geschalteten Strafanzeigen besteht aus: Abwimmeln der Betroffenen. Trotz Vorlage eindeutiger Tatsachen die einen Anfangsverdacht begründen werden Ermittlungen in diesem potentiellen Millionenbetrug strikt abgelehnt.
Es ist fest zu stellen, dass viele Abgemahnte nun auf Ihren eigenen Rechtsanwaltskosten sitzen bleiben sollen. Es ist fest zu stellen, dass viele Abgemahnte Strafanzeige erstatteten, jedoch die (General-) Staatsanwaltschaft in Karlsruhe keine strafrechtlichen Ermittlungen einleiten möchte. Die Betroffenen wollen sich dies nicht gefallen lassen.
Im zivilrechtlichen Bereich müssen nun eventuell kostspielige und im Ergebnis unsichere Verfahren geführt werden. Die strafrechtliche Seite muss neu aufgerollt werden. Es drohen Kosten im mittleren 4-stelligen Bereich.
Daher möchten die Verantwortlichen der „Netzwelt.de – Spendenaktion für Betroffene in Filesharingverfahren“ Personen, die solche immensen Risiken eingehen unterstützen. Es soll die vorhandene Logistik der Spendenaktion den Betroffenen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ruft man zu einer Sonderspendenaktion auf.
Als Grundstock und Startschuss stellte Herr Rechtsanwalt Marcus Dury, Saarbrücken 200,00€ zur Verfügung um die geneigten Leser zu animieren.
Die Organisation
Selbstverständlich muss jedoch diese Sonderaktion unseren Grundlagen entsprechend ausgestaltet sein. Die Grundlagen erfährt man aus der veröffentlichten Satzung.
1. Spendenkonto
Spendenkonto
Konto Nr. 163 675
BLZ 260 500 01
Sparkasse Göttingen
Inhaber: just law Rechtsanwälte
BIC-/SWIFT-Code: NOLADE21GOE
IBAN-Nummer: DE24 2605 0001 0000 1636 75
Bitte für die Sonderspende den Verwendungszweck „Bretten“ angeben!!!!
Bitte geben Sie keine weiteren Angaben im Verwendungszweck an!!!
Die Spendengelder für diesen Verwendungszweck werden gesondert behandelt, ausgewiesen und verbleiben selbstverständlich zweckgebunden, werden also nicht anderweitig eingesetzt.
2. Zweckbindung
Unterstützung zivil- oder strafrechtlicher Aktivitäten von Betroffenen in Bezug auf den erwähnten Beschluss des OLG Köln.
Bitte nochmals beachten: Damit ist nicht gemeint, man bekäme zB außergerichtliche Kosten für die Abwehr der Abmahnung erstattet. Es werden hier nur Gerichtsverfahren unterstützt (Vorschuss Gerichtskosten, Anwaltskostenüberschüsse, etc...)
Der Bezug zum Beschluss des OLG Köln stellt rechtlich klar, dass über einen zivilrechtliches Beschwerdeverfahren genau definierte Tatsachenbehauptungen möglich sind, die auch ausreichen um in der Gesamtschau und im Einzelfall ein strafrechtlich relevantes Verhalten vermuten zu können. Etwaige andere Meinungen werden von den Verantwortlichen der Spendenaktion nicht geteilt.
3. Bilanzierung
Die Bilanzierung erfolgt wie üblich monatlich. Die Veröffentlichung von Einzelspenden erfolgt anonym. Die Ausschüttung erfolgt anteilig!
4. Auszahlungen
Anspruchsberechtigte sollten sich zügig und formlos bei den folgenden Adressen melden.
- Frau Princes15114, Moderation Netzwelt.de - Spendenentscheiderin
- Herr Shual, Organisation
- Rechtsanwalt Marcus Dury, Wirtschaftlich Berechtigter Netzwelt.de-Spendenaktion, Spendenentscheider
5. Entscheidungsträger + Ablauf
Der formale Ablauf der „regulären“ Spendenaktion muss eingehalten werden. Die Anspruchsteller erhalten Unterstützung im Ausfüllen der Spendenantragsformulare. Die Entscheidung über Auszahlungen liegt formal bei den eingesetzten Entscheidern der „Netzwelt.de-Spendenaktion“. Der Rechtsweg ist wie üblich ausgeschlossen. Die Spender erklären sich mit der Satzung der „Netzwelt.de-Spendenaktion“ per Zahlung einverstanden. Ansprüche aus einer Spende resultieren nicht.
Selbstverständlich wird über jede Bewegung, Aktivität, Auszahlung, Ergebniss, etc... mit den Initiatoren aus Bretten kommuniziert.
Es wird nach der Erfahrung nur mit wenigen Personen gerechnet, die sich tatsächlich entscheiden langwierige und komplizierte Verfahren anzustrengen. Es wird dennoch gebeten keine sinnlosen Aktionen in irgendeiner Richtung anzustrengen. Es wird in der Kürze der Zeit nicht möglich sein einen „Riesenbetrag“ zu sammeln. Es wäre wünschenswert wenn man die Ergebnisse sinnvoller Aktionen abwartet. Diese werden auch detailliert dargestellt. Bei Streitfällen wird wie üblich eine gesonderte (anwaltliche) Schiedsstelle benannt und angerufen.
6. Zeitdauer und Abschluss
Die nun anzustrengenden Verfahren können durchaus einige Zeit in Anspruch nehmen, womit eventuell zwei Jahre gemeint sind. Eine erste Schlussbilanzierung wird auf den 30.04.2013 angesetzt.
Mit dem Abschluss aller Verfahren ist die Sonder-Spendenaktion beendet. Ein möglicher Überschuss an Spenden wird nach Abschluss ermittelt. Ein dreistelliger Überschuss wird in die reguläre Spendenaktion überführt. Sollte der Überschuss die Marke 1.000,00€ überschreiten wird durch die Entscheidungsträger der „Netzwelt.de-Spendenaktion“ ein Verwendungsvorschlag erarbeitet und mit Einspruchsfrist von 30 Tagen veröffentlicht.
Freitag, 8. April 2011
Monatsbilanz zum 31.03.2011
I - Spendeneingänge im März 2011
01.03.2011 UJOS 2. SPENDE +++ 10,00
02.03.2011 Gegen den Abmahnwahn +++ 10,00
04.03.2011 STAERKE ZEIGEN +++ 20,00
14.03.2011 SPENDE AN IG NETZWELT +++ 500,00
16.03.2011 A.B. Spende +++ 100,00
21.03.2011 SAATMANN TOR +++ 20,00
22.03.2011 ATTACKER GEGEN DEN ABMAHNWAHN +++ 10,00
25.03.2011 F.O.F. +++ 50,00
30.03.2011 F.S. +++ 50,00
Eingang März 2011 = 770,00€
Gesamtstand 31.03.2011 = 11.803,91€
II - Auszahlungen
01.03.2011 - Gebühren Konto --- 0,55€
16.03.2011 - AG Köln AZ. 125 C 676/09 --- 300,00€
29.03.2011 - AG N. 1xx C xxx/xx --- 12,00€
29.03.2011 - OLG Köln 6 U xxx/10 --- 388,00€
Gesamtstand 31.03.2011 = 1.227,92€
Kontostand 31.03.2011 = 10.575,99€
01.03.2011 UJOS 2. SPENDE +++ 10,00
02.03.2011 Gegen den Abmahnwahn +++ 10,00
04.03.2011 STAERKE ZEIGEN +++ 20,00
14.03.2011 SPENDE AN IG NETZWELT +++ 500,00
16.03.2011 A.B. Spende +++ 100,00
21.03.2011 SAATMANN TOR +++ 20,00
22.03.2011 ATTACKER GEGEN DEN ABMAHNWAHN +++ 10,00
25.03.2011 F.O.F. +++ 50,00
30.03.2011 F.S. +++ 50,00
Eingang März 2011 = 770,00€
Gesamtstand 31.03.2011 = 11.803,91€
II - Auszahlungen
01.03.2011 - Gebühren Konto --- 0,55€
16.03.2011 - AG Köln AZ. 125 C 676/09 --- 300,00€
29.03.2011 - AG N. 1xx C xxx/xx --- 12,00€
29.03.2011 - OLG Köln 6 U xxx/10 --- 388,00€
Gesamtstand 31.03.2011 = 1.227,92€
Kontostand 31.03.2011 = 10.575,99€
Dienstag, 29. März 2011
Update 30.03.2011
Auszahlungen der Spendenaktion in Höhe von 400,00€ angewiesen
Zwei weitere Entscheidungen der Netzwelt.de-Spendenaktion wurden durch das Gremium Anfang dieser Woche getroffen.
- Zu Vorbereitung einer im Mai anstehenden mündlichen Verhandlung in einem laufenden Rechtsstreit, in der ein Sachverständiger gehört wird wurden per Akteneinsicht am Auskunftsgericht LG Köln Vergleichsdaten angefordert. Dem Antrag auf Übernahme der Kopierpauschale wurde zugestimmt. Die Überweisung in Höhe von 12,00€ wurde veranlasst.
- Damit eine Berufungsverhandlung in einem Rechtsstreit am Oberlandesgericht Köln statt finden kann mußte ein Beklagter den notwendigen Kostenvorschuss in Höhe von 388,00€ an die Gerichtskasse leisten. Der Erstattung wurde zugestimmt und der Betrag angewiesen.
Über den Verlauf der Verfahren und damit auch die "Endabrechung "wird berichtet.
Zwei weitere Entscheidungen der Netzwelt.de-Spendenaktion wurden durch das Gremium Anfang dieser Woche getroffen.
- Zu Vorbereitung einer im Mai anstehenden mündlichen Verhandlung in einem laufenden Rechtsstreit, in der ein Sachverständiger gehört wird wurden per Akteneinsicht am Auskunftsgericht LG Köln Vergleichsdaten angefordert. Dem Antrag auf Übernahme der Kopierpauschale wurde zugestimmt. Die Überweisung in Höhe von 12,00€ wurde veranlasst.
- Damit eine Berufungsverhandlung in einem Rechtsstreit am Oberlandesgericht Köln statt finden kann mußte ein Beklagter den notwendigen Kostenvorschuss in Höhe von 388,00€ an die Gerichtskasse leisten. Der Erstattung wurde zugestimmt und der Betrag angewiesen.
Über den Verlauf der Verfahren und damit auch die "Endabrechung "wird berichtet.
Mittwoch, 16. März 2011
Update 17.03.2011
Update I
Die Netzwelt.de-Spendenaktion bedankt sich recht herzlich bei
H2 media factory GmbH, 22607 Hamburg für eine Einzelspende in Höhe von 500,00€. Ebenso bedanken wir uns bei Rechtsanwalt Marcus Dury für eine pro bono-Arbeit im angesetzten Wert von 150,00€ in einem von der Spendenaktion begleiteten laufenden Verfahren.
Update II
Auszahlung der Spendenaktion aus humanitären Gründen in Höhe von 300,00€ angewiesen
Schon die Wahl des Gerichtsstandorts sorgte für Kopfschütteln bei dem erkennenden Richter: Eine dreifache Mutter, alleinerziehend und Hartz-IV-Empfängerin aus Norddeutschland wurde von der Firma eines "international begehrten DJ und Produzenten" auf die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von über 1.250,00€ in Köln in Anspruch genommen (AG Köln 125 C 676/09). Die beiden heranwachsenden Töchter und die Mutter stritten die vorgeworfene Tathandlung ab, während der "international begehrte DJ und Produzent" über seine Prozessbevollmächtigten mitteilen ließ, dass eine Überprüfung der Surfgewohnheiten der Mutter im Internet doch klar erkennen ließe, sie habe selbst einen bestimmten Sampler im Internet in Tauschbörsen angeboten und damit auch die Rechte des "international begehrten DJ und Produzenten" verletzt.
Der alleinerziehenden Mutter wurde zwar (sehr verspätet) für das Verfahren Prozeßkostenhilfe bewilligt, aber die erste richterliche Einschätzung und vor allem der Umstand, dass Sie eine schwerstbehinderte dritte Tochter zu Hause zu pflegen hatte und ihr somit eine mehrtägige Reise nicht zumutbar gewesen wäre zwangen die Beklagte einem richterlichen Vergleichsangebot zuzustimmen.
Zwar werden von der Netztwelt.de-Spendenaktion Vergleiche "ungern" unterstützt, jedoch kam in diesem Fall eine humantäre Ausnahme zum Tragen. Insofern beschloss das Entscheider-Gremium die Linderung der Belastung durch eine Einmalzahlung in Höhe von 300,00€.
Die Netzwelt.de-Spendenaktion bedankt sich recht herzlich bei
H2 media factory GmbH, 22607 Hamburg für eine Einzelspende in Höhe von 500,00€. Ebenso bedanken wir uns bei Rechtsanwalt Marcus Dury für eine pro bono-Arbeit im angesetzten Wert von 150,00€ in einem von der Spendenaktion begleiteten laufenden Verfahren.
Update II
Auszahlung der Spendenaktion aus humanitären Gründen in Höhe von 300,00€ angewiesen
Schon die Wahl des Gerichtsstandorts sorgte für Kopfschütteln bei dem erkennenden Richter: Eine dreifache Mutter, alleinerziehend und Hartz-IV-Empfängerin aus Norddeutschland wurde von der Firma eines "international begehrten DJ und Produzenten" auf die Zahlung von Rechtsanwaltskosten und Schadensersatz in Höhe von über 1.250,00€ in Köln in Anspruch genommen (AG Köln 125 C 676/09). Die beiden heranwachsenden Töchter und die Mutter stritten die vorgeworfene Tathandlung ab, während der "international begehrte DJ und Produzent" über seine Prozessbevollmächtigten mitteilen ließ, dass eine Überprüfung der Surfgewohnheiten der Mutter im Internet doch klar erkennen ließe, sie habe selbst einen bestimmten Sampler im Internet in Tauschbörsen angeboten und damit auch die Rechte des "international begehrten DJ und Produzenten" verletzt.
Der alleinerziehenden Mutter wurde zwar (sehr verspätet) für das Verfahren Prozeßkostenhilfe bewilligt, aber die erste richterliche Einschätzung und vor allem der Umstand, dass Sie eine schwerstbehinderte dritte Tochter zu Hause zu pflegen hatte und ihr somit eine mehrtägige Reise nicht zumutbar gewesen wäre zwangen die Beklagte einem richterlichen Vergleichsangebot zuzustimmen.
Zwar werden von der Netztwelt.de-Spendenaktion Vergleiche "ungern" unterstützt, jedoch kam in diesem Fall eine humantäre Ausnahme zum Tragen. Insofern beschloss das Entscheider-Gremium die Linderung der Belastung durch eine Einmalzahlung in Höhe von 300,00€.
Montag, 28. Februar 2011
Monatsbilanz zum 28.02.2011
I - Spendeneingänge im Februar 2011
01.02.2011 Waldi2010 +++ 30,00
01.02.2011 AKZ 00122-11 +++ 202,30
02.02.2011 UJOS 1. SPENDE +++ 10,00
03.02.2011 PANIK SAGT ABERMALS DANKE FUER EURE HILFE +++ 50,00
04.02.2011 WW UND WEITER SO +++ 20,00
04.02.2011 LIEBER HIERHER ALS NACH BERLIN... +++ 30,00
07.02.2011 MONK +++ 10,00
07.02.2011 PRAXISGEBÜHR DR. MUERTE +++ 20,00
10.02.2011 GEGEN DIE ABZOCKE +++ 50,00
17.02.2011 EVILSCHURKY SAGT DANKE +++ 25,00
17.02.2011 SPENDE +++ 20,00
25.02.2011 F.S. +++ 50,00
28.02.2011 OH-SCHRECK +++ 100,00
Eingang Februar 2011 = 617,30€
Gesamtstand 28.02.2011 = 11.033,91€
II - Auszahlungen
01.02.2011 - Gebühren Konto --- 0,55€
Gesamtstand 28.02.2011 = 527,37€
Kontostand 28.02.2011 = 10.506,54€
01.02.2011 Waldi2010 +++ 30,00
01.02.2011 AKZ 00122-11 +++ 202,30
02.02.2011 UJOS 1. SPENDE +++ 10,00
03.02.2011 PANIK SAGT ABERMALS DANKE FUER EURE HILFE +++ 50,00
04.02.2011 WW UND WEITER SO +++ 20,00
04.02.2011 LIEBER HIERHER ALS NACH BERLIN... +++ 30,00
07.02.2011 MONK +++ 10,00
07.02.2011 PRAXISGEBÜHR DR. MUERTE +++ 20,00
10.02.2011 GEGEN DIE ABZOCKE +++ 50,00
17.02.2011 EVILSCHURKY SAGT DANKE +++ 25,00
17.02.2011 SPENDE +++ 20,00
25.02.2011 F.S. +++ 50,00
28.02.2011 OH-SCHRECK +++ 100,00
Eingang Februar 2011 = 617,30€
Gesamtstand 28.02.2011 = 11.033,91€
II - Auszahlungen
01.02.2011 - Gebühren Konto --- 0,55€
Gesamtstand 28.02.2011 = 527,37€
Kontostand 28.02.2011 = 10.506,54€
Dienstag, 1. Februar 2011
Monatsbilanz zum 31.01.2011
I - Spendeneingänge im Januar 2011
03.01.2011 AMEPA +++ 50,00
04.01.2011 GRUEssE AUS Wxxx, UND NOCHMALS VIELEN DANK +++ 50,00
05.01.2011 SKATMANNTOR +++ 20,00
06.01.2011 WALLERKALLE +++ 20,00
06.01.2011 MONK +++ 20,00
07.01.2011 KROSTI +++ 50,00
10.01.2011 FUER DIE KRIEGSKASSE MEIER +++ 50,00
10.01.2011 NUR DIE NACKTE WAHRHEIT +++ 30,00
20.01.2011 F.S. +++ 50,00
21.01.2011 HUBIBAXE +++ 20,00
25.01.2011 DIGITALTOM DANKE ANS FORUM +++ 20,00
25.01.2011 GRAVE +++ 50,00
25.01.2011 A.W. +++ 30,00
Eingang Januar 2011 = 460,00€
Gesamtstand 31.01.2011 = 10.416,61€
II - Auszahlungen
Gesamtstand 31.01.2011 = 526,82€
Kontostand 31.01.2011 = 9.889,79€
03.01.2011 AMEPA +++ 50,00
04.01.2011 GRUEssE AUS Wxxx, UND NOCHMALS VIELEN DANK +++ 50,00
05.01.2011 SKATMANNTOR +++ 20,00
06.01.2011 WALLERKALLE +++ 20,00
06.01.2011 MONK +++ 20,00
07.01.2011 KROSTI +++ 50,00
10.01.2011 FUER DIE KRIEGSKASSE MEIER +++ 50,00
10.01.2011 NUR DIE NACKTE WAHRHEIT +++ 30,00
20.01.2011 F.S. +++ 50,00
21.01.2011 HUBIBAXE +++ 20,00
25.01.2011 DIGITALTOM DANKE ANS FORUM +++ 20,00
25.01.2011 GRAVE +++ 50,00
25.01.2011 A.W. +++ 30,00
Eingang Januar 2011 = 460,00€
Gesamtstand 31.01.2011 = 10.416,61€
II - Auszahlungen
Gesamtstand 31.01.2011 = 526,82€
Kontostand 31.01.2011 = 9.889,79€
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