Donnerstag, 23. Januar 2014

Update 24.01.2014


Die Spendenaktion gibt bekannt, dass zwischenzeitlich gegen das Urteil des OLG Köln vom 06.12.2013, 6 U 96/13 die Revision eingelegt wurde. Das Verfahren wird von der Spendenaktion mit vorläufig weiteren ca. 2.000,00€ unterstützt.

Das Verfahren wird vor dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen I ZR 7/14 geführt.

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