Donnerstag, 23. Januar 2014
Update 24.01.2014
Die Spendenaktion gibt bekannt, dass zwischenzeitlich gegen das Urteil des OLG Köln vom 06.12.2013, 6 U 96/13 die Revision eingelegt wurde. Das Verfahren wird von der Spendenaktion mit vorläufig weiteren ca. 2.000,00€ unterstützt.
Das Verfahren wird vor dem Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen I ZR 7/14 geführt.
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen