Freitag, 13. April 2012

BVerG, Beschluss vom 21.03.2012

Heute erreichte uns eine sensationelle Nachricht über eine Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts.

Nachlesbar hier: http://vsberg.blogspot.de/2012/04/bverfg-beschluss-vom-21032012-1-bvr.html

Der Beklagte hatte sich über seinen Rechtsbeistand Ende 2010 nach erfolgtem Urteil des Landgerichts Köln an uns gewandt. Das Beschreiten weiterer Verfahrenswege sei ihm aus finanziellen Gründen nicht möglich. Aufgrund der nun vom Bundesverfassungsgericht bestätigten Rechtsmeinung der Entscheider und der Organisatoren der Spendenaktion in Bezug auf eine durchzuführende Revision vor dem Bundesgerichtshof, beteiligte sich die Spendenaktion per Übernahme der Kosten der dadurch möglichen Berufung vor dem Oberlandesgericht in Köln.

In der mündlichen Verhandlung wurde vom Beklagtenvertreter die Durchführung der Revision beantragt, denn es zeichnete sich wie zu erwarten ab, dass der Beklagte am OLG Köln nicht erfolgreich sein könne.

Das OLG Köln lehnte im Urteil die Revision ab.

Die Beschwerde gegen diese Entscheidung wurde von dem OLG Köln abgelehnt.

Als letztes Rechtsmittel gegen diese Entscheidung legte der Beklagte eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht ein. Nach schriftlicher Anhörung der Parteien beschloss das Bundesverfassungsgericht die Zurückverweisung an das OLG Köln, da der Beklagte in seinen verfassungsgemäßen Rechten verletzt sei. Eine Revision vor dem BGH sei dann nicht abzulehnen, wenn es sich um eine klärungsbedürftige Rechtsfrage handle.

Es ist nun zu erwarten, dass das OLG Köln dem erneut vorgetragegen Begehren des Beklagten statt gibt. Anschließend kann die Revision vor dem BGH durchgeführt werden, wobei sich wieder die Netzwelt.de-Spendenaktion beteiligen wird.

Wie das Bundesverfassungsgericht ausführt, ist nicht einheitlich entschieden, wie eher hundertTausende Fälle dieser Art zu behandeln sind. Die Frage: "Was müssen Eltern genau tun, um die Internetnutzung ihrer Kinder zu überwachen?" kann somit höchstrichterlich geklärt werden.

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